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Aktuelles aus der Stadt: Stadt Leingarten

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Aktuelles aus der Stadt

Hauptbereich

Beschlüsse des Gemeinderats vom 23.04.2004

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 28.11.2005

SITZUNG DES GEMEINDERATS
am 23. April 2004 , 19.00 Uhr,
RATHAUS, SITZUNGSSAAL

B e s c h l ü s s e

1. Bürgerfragestunde

Es wurden zwei Fragen zum Bebauungsplanverfahren „Rosenberger/Kappmannsgrund Ost“ gestellt.

2. Bebauungsplanverfahren "Rosenberger/Kappmannsgrund Ost"
a) Aufstellungsbeschluss
b) Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB

Beschluss:
a) Für das Baugebiet „Rosenberger“ und „Kappmannsgrund Ost“ wird ein Bebauungsplanverfahren aufgestellt (eingeleitet), maßgeblich ist der Abgrenzungsplan des Büros KMB, Ludwigsburg vom 26.03.2004.

b) Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 BauGB durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange zu hören.

3. Baulandumlegung "Rosenberger/Kappmannsgrund Ost" 1. und 2. Bauabschnitt
a) Anordnung der Umlegung
b) Bildung eines Umlegungsausschusses
c) Beauftragung vermessungstechnischer Arbeiten

Beschluss:
a) Umlegungsanordnung für das Bebauungsplangebiet „Rosenberger/Kappmannsgrund Ost“ der Gemarkung Leingarten-Großgartach
Der Gemeinderat ordnet § 46 Absatz 1 des BauGB in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I Seite 2141) für das Gebiet des künftigen Bebauungsplanes „Rosenberger/Kappmannsgrund Ost“ im Bereich der Gemarkung Leingarten-Großgartach, eine Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des 4. Teils (§§ 45 – 47) des BauGB an. Sie trägt die Bezeichnung „Rosenberger/Kappmannsgrund Ost“ 1. und 2. Bauabschnitt.

b) Bildung eines Umlegungsausschusses durch Durchführung der Umlegung „Rosenberger/Kappmannsgrund Ost“ 1. und 2. Bauabschnitt
Zur Durchführung der Umlegung „Rosenberger/Kappmannsgrund Ost“ 1. und 2. Bauabschnitt wird ein nicht ständiger Umlegungsausschuss gemäß §§ 3 – 5 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches (BauGB-DVO vom 02.03.1998, Gesetzblatt Seite 185) gebildet.
Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und fünf Mitgliedern. Er entscheidet anstelle des Gemeinderates. Vorsitzender ist Bürgermeister Ralf Steinbrenner. Als Mitglieder des Ausschusses werden gewählt:

Mitglieder (Gemeinderäte):
Wolfgang Kretschmann
Manfred Eitel
Bernd Stahl
Dietmar Weinreuter
Brigitte Wolf

Stellvertreter (Gemeinderäte)
Wilhelm Feucht
Hans Werner
Martin Klar
Bruno Gräsle
Paul Gräsle

Als beratende Sachverständige gemäß § 5 Abs. 1 der vorstehenden genannten Verordnung wird Frau Schilpp vom Landratsamt Heilbronn –Baurechtsamt-, als vermessungstechnischer Sachverständiger ÖPV Herr Dipl.-Ingenieur (FH) Klaus Bohnenstingl, Kirchheim/H. bestellt.

c) Beauftragung
Mit der Durchführung der Vermessungsleistungen wird das Ingenieur- und Vermessungsbüro Klaus Bohnenstingl (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur), Kaiserstraße 30 in 74366 Kirchheim/N. beauftragt. Herr Klaus Bohnenstingl hat ein entsprechend ausgestattetes Ingenieur- und Vermessungsbüro und hat mit der Firma KMB freiwillige und gesetzliche Baulandumlegungsverfahren durchgeführt.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Gebührenverzeichnis für das Vermessungswesen nach der Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Gebühren für Amtshandlungen der staatlichen Behörden vom 28.06.1993, zuletzt geändert am 09.12.1999.

4. Abrechnung Käsritt 2003

Der Abrechnung des Käsritts 2003 wird zugestimmt.

5. Trilaterale Gemeindepartnerschaft mit Asola und Lésigny
- Zustimmung der Gemeinde Leingarten -

Beschluss:
Die Gemeinde Leingarten spricht sich vorbehaltlich der Zustimmung durch die bisherige Partnergemeinde Lèsigny für eine trilaterale Gemeindepartnerschaft mit Lèsigny (Frankreich) und Asola (Italien) aus.

6. Aufstellung der Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen

Zur Wahl der Schöffen wurden vorgeschlagen:
Heinz Kocher, Matthias Hampel, Renate Dorsch, Ralf Steinbrenner, Ilona Molle-Maier, Ida Hoffmann, Maria Heckel, Heidi Schulte-Sasse, Dr. Hans Hugo Schlemmer.

Zur Wahl der Jugendschöffen wurden vorgeschlagen:
Dietmar Weinreuter, Ute Heidelberger, Roland Dietz, Walter Lengle, Brigitte Wolf, Bettina Söhnle-Heubach.

7. Änderung der Satzung über die Kostenersatzpflicht für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss:
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Kostenersatzpflicht für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leingarten wird erlassen.

8. Nachdruck des Heimatbuchs Leingarten

Beschluss:
Auf Grund der augenblicklichen Finanzlage wird von dem Nachdruck des Heimatbuchs derzeit abgesehen.

9. Bebauungsplanverfahren "Kirchhausener Weg"
a) Planungsauftragsvergabe

Beschluss:
Mit der Fortführung der Planungsarbeiten des Bebauungsplanverfahrens „Kirchhausener Weg“ wird das Planungsbüro Kerker/Müller/Braunbeck aus Ludwigsburg beauftragt.

10. Baubeschluss Bahngasse

Beschluss:
1. Die Maßnahme wird durchgeführt.
2. Dem Ingenieurbüro Dietz aus Leingarten wird der Ingenieurauftrag für diese Maßnahme erteilt.

11. Bauanträge Wickenstr. 11 und 13, Wohngebäude, Garagen, Stellplätze
- Entscheidung über das Einvernehmen
-

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

12. Baulandumlegung "Brühl I"
a) Anordnung der Umlegung
b) Bildung eines Umlegungsausschusses
c) Beauftragung vermessungstechnischer Arbeiten

Beschluss:
a) Umlegungsanordnung für das Bebauungsplangebiet „Bahnhofstraße/Kalte Gasse“ der Gemarkung Leingarten-Großgartach.
Der Gemeinderat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 des BauGB in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I, Seite 2141) für das Gebiet des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße/Kalte Gasse“ im Bereich der Gemarkung Leingarten-Großgartach eine Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des 4. Teils (§§ 45 – 47) des BauGB an. Sie trägt die Bezeichnung „Brühlstraße I“.

b)Bildung eines Umlegungsausschusses zur Durchführung der Umlegung „Brühlstraße I“
Zur Durchführung der Umlegung „Brühlstraße I“ wird ein nicht ständiger Umlegungsausschuss gemäß §§ 3 – 5 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches (BauGB-DVO vom 02.03.1998, Gesetzblatt Seite 185) gebildet.
Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und fünf Mitgliedern. Er entscheidet anstelle des Gemeinderates. Vorsitzender ist Bürgermeister Ralf Steinbrenner. Als Mitglieder des Ausschusses werden gewählt:

Mitglieder (Gemeinderäte):
Matthias Hampel
Martin Klar
Fritz Ritter
Hans Werner
Brigitte Wolf

Stellvertreter (Gemeinderäte):
Dietmar Weinreuter
Heinz Kocher
Wilhelm Feucht
Dr. Hans Hugo Schlemmer
Paul Gräsle

Als beratende Sachverständige gemäß § 5 Abs. 1 der vorstehenden genannten Verordnung wird Frau Schilpp vom Landratsamt Heilbronn –Baurechtsamt-, als vermessungstechnischer Sachverständiger ÖPV Herr Hermann Koch, Heilbronn bestellt.

c) Beauftragung Vermessungsleistungen
Mit der Durchführung der Vermessungsleistungen wird das Ingenieurbüro für Vermessung und Planung Hermann Koch (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur), Neckargartacher Str. 94 in Heilbronn beauftragt.

13. Wasserleitung Heuchelbergstraße
- Auftragsvergabe -

Beschluss:
Die Tiefbauarbeiten werden an die Firma Traub und die Rohrverlegearbeiten an die Firma Rohrleitungsbau Schäfer vergeben.
Die voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe von 8.000,-- € werden im Nachtragshaushalt 2004 finanziert.

14. Alternative Fahnenmasten Ortseingang

Beschluss:
Der Aufstellung von Informationstafeln im Rahmen des Ortsleitsystems der Gemeinde Leingarten wird grundsätzlich zugestimmt.
Mit den örtlichen Vereinen und Organisationen sind Gespräche zu führen, danach wird dem Gemeinderat wieder berichtet.

15. Solaranlage Hans-Sauter-Schule

Beschluss:
Die Gemeinde Leingarten stellt das Dach der neu renovierten Hans-Sauter-Schule für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage für private Nutzer (Bürgerinnen/Bürger oder örtl. Vereine) zur Verfügung.
Hierüber ist ein Dachnutzungsvertrag zu fertigen, welcher der Zustimmung des Gemeinderats bedarf.
Alle Kosten sind seitens der Dachnutzergemeinschaft zu tragen.

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