Hauptbereich
Bauen in Leingarten
Leider kann die Stadt Leingarten derzeit keine Bauplätze anbieten! Der Bewerbungsprozess für die Bauplätze im Neubaugebiet Kappmannsgrund, 5. BA ist bereits abgeschlossen! Im Laufe des Jahres wird es eine weitere Ausschreibungsphase "Bauplätze für den Geschosswohnungsbau" geben.
Bauflächen für Wohnbebauung in der Eppinger Straße und Brückentorstraße
Abgelaufene Ausschreibung:
- Bauplatz 1: Eppinger Straße, Flst. 296
- Bauplatz 2: Brückentorstraße, Flst. 299/2, 298, 297, 295 (Teilfläche), 386 und 387
Neben der Entwicklung von neuen Bauflächen legt die Stadt Leingarten ein besonderes Augenmerk auf die Innenentwicklung und Nachverdichtung bestehender Baugebiete.
Um bestehende Flächen für eine Neubebauung zu mobilisieren, soll das im Sanierungsgebiet „Schluchtern II“ liegende Grundstück Flst.-Nr. 296, 297, 298, 299/2, Teilfläche des Flst. 295 sowie die Flst. 386 und 387, Gemarkung Schluchtern, neugeordnet und für eine Wohnbebauung freigegeben werden.
Die Schaffung attraktiver, barrierefreier Wohnungen im Sanierungsgebiet ist ein wichtiges Sanierungsziel. Die Fläche ist unbebaut. Der Abbruch der Bestandsbebauung wurde bereits durch die Stadt Leingarten vorgenommen. In diesem Zusammenhang wird auf die Eigenverantwortlichkeit zur Prüfung der Untergrundverhältnisse verwiesen.
Folgende Flächen stehen zur Bebauung frei:
Bauplatz 1
Eppinger Straße, Flst.296
- Fläche: ca. 498 m², noch zu vermessen
- Erschließung: über Eppinger Straße, ggf. Anschlüsse erforderlich
- Bebauung: z. B. Einfamilienhaus, Doppelhaus, Kettenhaus oder 2-/3-Familienhaus, optional Geschosswohnungsbau mit Bauplatz 2
- Bebaubarkeit: nach Bebauungsplan „Fallertor II – Eppinger Straße“ oder alternativ mittels vorhabensbezogenem Bebauungsplan mit Vorhabens- und Erschließungsplan
- Besonderheiten: Baulasten und Abstandsgebote zum Whs. Eppinger Straße 165
Bauplatz 2
Brückentorstraße, Flst. 299/2, 298, 297,295 (Teilfläche), 386 und 387
- Fläche: ca. 1.051 m², noch zu vermessen
- Erschließung: über Brückentorstraße, Anschlüsse voraussichtlich erforderlich
- Bebauung: Geschosswohnungsbau, Sozialwohnbau erwünscht
- Bebaubarkeit: Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit Vorhabens- und Erschließungsplan erforderlich
- Besonderheiten: Baulasten und Abstandsgebote zum Whs. Eppinger Straße 165 und Whs. Eppinger Straße 159/1
Hinweis: Eine Bewerbung für beide Grundstücke mit einem einheitlichen Bebauungskonzept für beide Flächen ist möglich.
Interesse?
Lassen Sie sich auf der Interessentenliste vermerken! Hierzu bitten wir Sie eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an Olga.Dominke(@)leingarten.de zu richten.
Dokumente:
Baugrundstücke für den Geschosswohnungsbau und Sozialbau im Neubaugebiet Kappmannsgrund, 5. BA
Abgelaufene Ausschreibung:
Die Stadt Leingarten bietet im Neubaugebiet „Kappmannsgrund, 5. BA“ drei Bauplätze zur Bebauung für den Geschosswohnungsbau an. Der Verkauf der Flächen erfolgt im voll erschlossenen Zustand. Die Erschließungsarbeiten haben bereits begonnen und werden voraussichtlich im Herbst 2026 abgeschlossen.
Der Kaufpreis für die Bauplätze beträgt einheitlich 600 €/m². Der Kaufpreis für die Zufahrtsfläche Flst. 15492 (G1) beträgt 130 €/m².
Die gesamten Unterlagen und Informationen zu den jeweiligen Bauplätzen sind auf der Internetseite der Stadt Leingarten hier abrufbar:
- Bebauungsplan "Kappmannsgrund, 5. BA" - Planteil
- Bebauungsplan "Kappmannsgrund, 5. BA" - Textteil
- Geologisches Gutachten
- Schallschutzgutachten
Besondere Bedingungen für Baufeld G3 (Sozialer Wohnungsbau)
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass 50 % der geplanten Wohnungen im Baufeld G3 (Flst. 15466) Mietwohnraum im Sinne des Landeswohnraumfördergesetzes vom 11. Dezember 2007 darstellen müssen. Dafür gewährt die Stadt einen Nachlass auf die Grundstückskosten analog zur VwV Verbilligung Grundstücke des Landes Baden-Württembergs.
Weitere Informationen zur VwV Wohnungsbau BW 2022 erhalten Sie hier: https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/wohnungsbau-bw
Die Ermäßigung beträgt grundsätzlich 25.000 Euro für jede nach dem Landeswohnraumfördergesetz geschaffene Wohnung. Die Ermäßigung ist auf 50 Prozent des o. g. Grundstückswerts begrenzt.
Die Subventionierung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Vergabeart und Vertragspflichten
Die Stadt Leingarten priorisiert den Bau von attraktivem, nachhaltigem, barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum und gleichzeitig einen schonenden Umgang mit den vorhandenen Flächenressourcen. Aus diesem Grund haben die Ausweisung und Vergabe der Geschossbaugrundstücke einen hohen Stellenwert beim Gemeinderat. Die Zuteilung der Bauplätze erfolgt daher nach Auswahl der eingereichten Bebauungskonzepte durch den Gemeinderat nach Ablauf des Bewerbungszeitraums.
Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich, auf dem zugeteilten Baugrundstück innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezugsfertig zu bebauen und zu nutzen.
Anforderungen an die Einreichung und Fristen
Interessierte Projektentwickler, Wohnungsbaugesellschaften oder Baugemeinschaften werden gebeten Ihre digitale Bewerbung mit einem ausgearbeiteten Bebauungskonzept (Entwurfsplanung) per E-Mail an folgendes Postfach bauamt(@)leingarten.de zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen sollten folgendes umfassen:
- Bebauungskonzept mit Übersichtsplan/Lageplan, grobe Grundrisse, Ansichten
- Ggf. vorhandene Referenzen zu vergleichbaren, bereits umgesetzten Projekten
- Kurze Vorstellung des Bewerbers (Leistungsnachweis wird ggf. nachgefordert)
Bewerbungsschluss: 17.05.2026
Ansprechpartner
Für weitere Auskünfte zur Vergabe und der Bebauung stehen Ihnen Frau Dominke (Tel. 07131/4061-45, E-Mail Olga.Dominke(@)leingarten.de) und Herr Hellmich (Tel. 07131/4061-14, E-Mail Felix.Hellmich(@)leingarten.de) zur Verfügung.
Leingarten, den 19.02.2026
gez. Ralf Steinbrenner
Bürgermeister


