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Ortskernsanierung: Stadt Leingarten

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Ortskernsanierung

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Sanierungsgebiet „Ortskern Schluchtern II“

Sanierungsgebiet „Ortskern Schluchtern II“
Im Jahr 2015 trat die Satzung zur städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Schluchtern II“ in Kraft. Im Sanierungsgebiet besteht die Möglichkeit Zuschüsse zu privaten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu erhalten. Seither wurde diese Möglichkeit rege genutzt. Im Jahr 2021 wurden der Stadt Leingarten weitere Sanierungsmittel zur Verfügung gestellt. Diese können auch im Jahr 2022 wieder abgerufen werden.


Geltungsbereich
Maßnahmen können für den in der Sanierungssatzung festgestellten Sanierungsbereich (s. Karte) angemeldet werden. Für alle im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke wurde in Abteilung II des jeweiligen Grundbuchs ein sogenannter Sanierungsvermerk eingetragen.


Fördermöglichkeiten
Die Maßnahmen Erneuerung, Modernisierung und Instantsetzung, ab 10.000 € Investitionsvolumen, werden mit einem Fördersatz von max. 35 % der berücksichtigungsfähigen Kosten, maximal bis 50.000 €, unterstützt.


Bitte beachten Sie, dass Instandhaltungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen nicht förderfähig sind.
Als Grundlage der Förderung werden Kostenschätzungen und Angebote von Handwerkern herangezogen. Außerdem haben Sie mit der Sanierungsmaßnahme die Möglichkeit, die Baukosten steuerlich abzuschreiben.


Sanierungsbedingte Ordnungsmaßnahmen, z. B. Gebäudeabbrüche, werden zu 100 %, maximal bis zur Höhe von 50.000 € je Maßnahme gefördert. Eine Entschädigung der Gebäuderestwerte erfolgt nicht.


Die Planung und Ausführung der geplanten Maßnahmen ist mit der Stadt und der Kommunalentwicklung KE abzustimmen.


Haben wir ihr Interesse geweckt ?
Dann vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit der Kommunalentwicklung GmbH (KE). Sie erhalten in diesem Beratungsgespräch alle notwendigen Informationen zum Ablauf der Modernisierung und Förderung.


Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur erfolgen kann, wenn vor Beginn der Maßnahme eine Modernisierungsvereinbarung oder ein Vorvertrag mit der Stadt abgeschlossen wird. Bitte melden Sie sich bei Interesse rechtzeitig beim Bauamt der Stadt Leingarten oder setzen Sie sich direkt mit der Kommunalentwicklung in Verbindung.


Ansprechpartner

Stadt Leingarten
Bauamt
Herr Hellmich
Tel. 07131/ 4061-14

E-Mail schreiben


Kommunalentwicklung GmbH
Herr Kühnert
Tel. 07131/ 20350-21

E-Mail schreiben


Sanierungsrechtliche Genehmigung und Vorkaufsrecht
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen nach § 144 BauGB der schriftlichen Genehmigung der Stadt

  • Vereinbarungen und Vorvereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.
  • die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts;
  • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts; dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne des § 148 Absatz 2 im Zusammenhang steht;
  • die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast;
  • die Teilung eines Grundstücks
  • Bauvorhaben.

In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet steht der Stadt nach § 24 Abs. 1 Nr.3 ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu.

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