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Rund um den Alltag
Unter dieser Rubrik finden Sie Tipps für den Alltag, die wir Ihnen auch schon im Amtsblatt der Stadt Leingarten vorgestellt haben.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen Anregungen oder Hilfestellungen geben können.
Einsamkeit im Alter und während der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie dauert immer noch an. Daher sind Senioren und Pflegebedürftige weiterhin einer sehr starken Isolation sowie Unsicherheit im Umgang mit dem Coronavirus ausgesetzt. Im Alter zu vereinsamen gab es schon vor Corona und ist kein neues Phänomen, es wurde jedoch durch die anhaltenden Einschränkungen noch verstärkt.
Die Einsamkeit hat zudem negative Auswirkungen auf die Gesundheit, wie verschiedene Studien belegen. So ist das Risiko für Depressionen oder an Demenz zu erkranken erhöht. Darum hat der „Verband Pflegehilfe“ reagiert und gibt verschiedene Tipps gegen Einsamkeit in der Corona-Pandemie.
Briefe schreiben
Warum immer nur per E-Mail oder WhatsApp miteinander in Kontakt treten? Schreiben Sie mal wieder Briefe. Für Kinder oder Enkel besteht zudem die Möglichkeit, mit den handgeschriebenen Briefen etwas Selbstgemaltes zu versenden.
Feste Termine für (Video-) Telefonate
Vereinbaren Sie regelmäßig feste Termine, an denen Sie mit Ihrer Familie oder Freunden telefonieren. Die Vorfreude auf die Telefonate hilft, sich weniger allein zu fühlen und das Gefühl der Einsamkeit verringert sich.
Tagesstruktur und Rituale wahren
Bewahren Sie sich Ihre feste Tagesstrukturen, die Sie auch schon vor der Pandemie hatten. Oder schaffen Sie sich neue Rituale und legen Sie diese an regelmäßigen Tage und Uhrzeiten fest. Dies kann zum Beispiel ein täglicher Spaziergang sein oder kleinere Gymnastikeinheiten, die Sie mit oder ohne Geräte bequem zu Hause oder auch im Freien durchführen können.
Frische Luft und Bewegung
Ein Spaziergang ist nicht nur ein schönes Ritual – er hilft auch Ihrer Gesundheit und Sie bleiben aktiv. Die Bewegung und frische Luft stärken Ihr Immunsystem und steigert Ihr Wohlbefinden. Und jetzt, beim beginnenden Frühling, ist das auch noch ein Genuss für Augen und Ohren: Die Natur erblüht und die Vögel zwitschern.
Online-Treffen bringen Gesellschaft und machen Spaß
Sind Sie fit am Computer und haben Sie an etwas neuem Interesse? Dann schauen Sie doch einmal auf die Homepage vom Verein „Wege aus der Einsamkeit e. V.“ Der Verein bietet unter anderem ein Online-Programm mit altersgerechten Aktionen wie Sitztanzen und Sitzyoga, Kochen, Smartphone Übungsstunden und vieles mehr an.
Der Verein unterstützt bundesweit Konzepte, die sich mit Themen rund ums Altern beschäftigen. Er hat sich im Dezember 2007 auf die private Initiative der Gründungsmitglieder gegründet. Sie setzen sich für die Verbesserung der Lebensumstände alter Menschen und ihre Stellung in der Gesellschaft ein.
Der bekannte Entertainer und TV Moderator Maximilian Arland ist Botschafter des Vereins.
"Durch meine Arbeit sehe ich jeden Tag, wie schön es ist, ältere Menschen aus ihrem Alltag zu entführen und ihnen Freude zu schenken. Daher ist es für mich eine Herzensangelegenheit, Wege aus der Einsamkeit e. V. als Botschafter zu unterstützen." Maximilian Arland
Weitere Informationen zum Verein finden Sie unter https://www.wegeausdereinsamkeit.de oder Sie schreiben an Wege aus der Einsamkeit e. V. Lübecker Straße 1, Alstertower 5.Stock 22087 Hamburg, info@wegeausdereinsamkeit.de oder telefonisch unter der Nummer 040/42236223200.
(Stand: März 2021)
Corona - was tun bei häuslicher Quarantäne oder dauerhaften Kontaktbeschränkungen
Die Corona-Krise hat den Alltag verändert. Besonders Ältere oder gesundheitlich vorbelastete Personen sind noch weit davon entfernt, ihren Alltag wie vor der Pandemie zu gestalten. Soziale Kontakte sollen vermieden werden, gleichzeitig „fällt einem die Decke auf den Kopf“.
Nachstehend ein paar Vorschläge, wie ein „Lagerkoller“ vermieden werden kann:
Schaffen Sie sich Tagesstruktur
Wer wenig raus kann und viel Zeit in seinen eigenen vier Wänden verbringen muss, sollte sich eine feste Tagesstruktur zulegen. Das beginnt schon nach dem Aufstehen. Kleiden Sie sich immer so, als ob Sie Besuch erhalten oder ausgehen würden. Halten Sie sich an feste Essens- und Schlafzeiten. Legen Sie sich ein Tagesziel fest: Etwas Schönes oder Ausgefallenes kochen, ein neues Koch- oder Backrezept suchen und ausprobieren, Fotos sortieren und in ein Album mit kleinen Randbemerkungen kleben, sind ein paar Möglichkeiten für Abwechslung.
Im Kopf aktiv bleiben
Machen Sie Gehirnjogging und lösen Sie Kreuzworträtsel, Sudoku oder spielen Memory. Lesen oder hören Sie wieder mal ein schönes Buch. Sie haben nichts Passendes mehr zu Hause? Die Bücherei in Leingarten bietet Ihnen dazu ein umfassendes Angebot an. Von Sachbüchern und Ratgebern über Romane und Zeitschriften erhalten Sie auch einen Zugriff auf über 60.000 digitale Medien. Wie überall gibt es auch in der Bücherei Corona-Hygienemaßnahmen, die sich jedoch je nach Warnstufe ändern können. Gerne informiert und berät Sie das Büchereiteam bei Fragen zum Besuch der Bücherei, Schwaigerner Str. 76, Telefonnummer: 07131/90280-66. Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 14-19 Uhr, Dienstag und Freitag 10-17 Uhr, Samstag 10-14 Uhr, Mittwoch geschlossen.
Entspannen im Alltag
Zum Entspannen helfen Entspannungs- und Achtsamkeitsübungen, wie progressive Muskelentspannung oder autogenes Training. Planen Sie jeden Tag bewusst Zeit dafür ein. Dabei können entsprechende Bücher oder Internetangebote als Anleitung ebenfalls behilflich sein.
Bleiben Sie mobil
Auch wenn Sie zuhause sind, können Sie mobil und aktiv bleiben. Trotz eventuell eingeschränkter Beweglichkeit helfen einfache Gymnastikübungen. Sie stärken dabei Ihre Muskeln, Gelenke und Ihr Immunsystem und heben dabei automatisch Ihre Stimmung.
In Kontakt bleiben
Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrer Familie, Ihren Freunden und Nachbarn. Gespräche „über den Gartenzaun“, auf Abstand oder per Telefon sind wichtig, um über den ungewohnten Alltag zu sprechen und sich auszutauschen.
Akzeptieren Sie die aktuelle Situation
Versuchen Sie, die aktuelle Situation zu akzeptieren und verfallen Sie nicht in Selbstmitleid. Bedenken Sie, dass die neuen Regeln bei allen Menschen das soziale Miteinander vor ungewohnte und außergewöhnliche Herausforderungen stellt.
Und: Weltweit leben die Menschen unter Corona-Bedingungen. Denen geht es genau wie Ihnen - oder sogar noch schlechter, mit noch mehr Einschränkungen!
(Stand: Juni 2020)
Kreisseniorenrat Heilbronn – Informationen
Der Kreisseniorenrat ist eine Arbeitsgemeinschaft von Vertretern, der in der Stadt und im Landkreis Heilbronn auf dem Gebiet der Altenhilfe und der Rentner- und Seniorenarbeit tätigen Verbände, Vereine und Organisationen. Begegnungsstätten, Altenclubs sowie Vereinigungen älterer Menschen und Heimbeiräte gehören dazu.
Der Kreisseniorenrat versteht sich als unabhängige, parteipolitisch und weltanschaulich neutrale Interessenvertretung für ältere Menschen sowie als Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, wirtschaftlichem, kulturellem und politischem Gebiet. Er greift Probleme und Anliegen älterer Menschen auf und arbeitet an deren Lösung mit. Bei Planungen im öffentlichen Bereich weist er auf die Bedürfnisse und Anliegen älterer Menschen hin.
Der Kreisseniorenrat informiert die Öffentlichkeit durch Veranstaltungen und Podiumsgespräche zu Themen, die für Seniorinnen und Senioren von Belang sind, organisiert Ausstellungen und lädt zur Begegnung ein. Er selbst unterhält aber keine eigenen Einrichtungen der Altenhilfe. Er pflegt Kontakte zu Ämtern, Behörden, Altenhilfefachberatern und Medien.
(Quelle: Homepage Stadt Heilbronn)
Kreisseniorenrat für die Stadt und den Landkreis Heilbronn, Charlottenstraße 11, 74074 Heilbronn, Telefonnummer: 0171/2877296
(Stand: April 2023)
Kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises Heilbronn
Bereits am 1. Juni 2005 trat in Baden-Württemberg das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Das Gesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft gewährleisten sowie die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung beseitigen. Das wesentliche Ziel ist die Verbesserung der Vertretung von Menschen mit Behinderung im Land sowie die Einbeziehung der Kommunen.
Mit der Schaffung von Behindertenbeauftragten sollen die Belange von Menschen mit Behinderungen vor Ort in den Stadt- und Landkreisen und in den Gemeinden gestärkt werden. Im Landkreis Heilbronn hat Julia Heyduk die Aufgabe der Kommunalen Behindertenbeauftragten in hauptamtlicher Funktion übernommen. Dadurch wird die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene gestärkt. Sie übernimmt die Aufgabe als Vertrauensperson und Anlaufstelle (Ombudsfrau) für Menschen mit Behinderung, unabhängig und weisungsungebunden. Die Aufgabe soll dazu beitragen, dass die gleichberechtigte Teilhabe und die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderung gefördert werden.
Zu den Aufgaben von Frau Heyduk zählen:
- Individuelle Beratung und Information von Menschen mit Behinderung, den Angehörigen und ihren Vertretern.
- Unterstützung und Beratung bei Behördengängen.
- Stellungnahme zu Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen.
- Beratung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen im Allgemeinen.
- Behindertenanfragen zu unterstützen und zu fördern.
- Beratung der Kommunen und Mitwirkung bei kommunalen Planungen für die Zukunft.
Kontaktadresse:
Landratsamt Heilbronn
Julia Heyduk
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Telefonnummer: 07131 994-8441
E-Mail schreiben
(Stand: November 2023)
Keine Angst vor der Anwendung eines Defibrillators
Bereits seit Jahren gibt es an insgesamt sechs Standorten in Leingarten einen Defibrillator („Defi“). Die „Defi“ können auch von medizinischen Laien ohne Vorkenntnisse problemlos benutzt werden. Sie sind so konstruiert, dass dem Helfer per Sprachsteuerung alle erforderlichen Schritte erläutert werden, sodass es keine Schwierigkeiten bei der Anwendung gibt.
Bitte zögern Sie darum nie, bei erkennbaren Herzproblemen (Kammerflimmern) einen Defibrillator einzusetzen. Alarmieren Sie zuerst den Notarzt, danach folgt der Griff zum „Defi“. Durch gezielte Stromstöße können Herzrhythmusstörungen (wie Kammerflimmern) gestoppt werden. Der Ersthelfer muss nur die Elektroden auf den entblößten Oberkörper des Opfers kleben. Die Software vom „Defi“ analysiert selbständig den Herzrhythmus und entscheidet, ob der Elektroschock ausgelöst werden muss.
Standorte in Leingarten:
- Rathaus: im Erdgeschoss, Flur zu den Toiletten
- Festhalle: beim Haupteingang, Treppenhaus nach unten
- Kulturgebäude: Foyer neben der Bücherei
- Hallenbad: im Schwimmmeisterraum
- Sporthalle: Foyer beim Haupteingang
- Museum Altes Rathaus: Küche
Des Weiteren hat die Freiwillige Feuerwehr Leingarten sowie der DRK OV Leingarten ein Gerät.
Jedem von uns muss bewusst sein, dass bereits Sekunden über Leben und Tod entscheiden können. Denn: nach Angaben der Deutschen Herzstiftung sterben jährlich mehr als 55.000 Menschen in Deutschland an einem Herzinfarkt und über 60.000 durch plötzlichen Herztod.
(Stand: November 2018)
Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat
Eine praktische Neuerung gibt es seit Dezember 2013 für den Schwerbehindertenausweis: den Ausweis als Plastikkarte im Scheckkartenformat. Zusätzlich wurden auf dem Ausweis die ertastbaren Kennzeichen der Blindenschrift (Brailleschrift) aufgenommen sowie der englischsprachige Hinweis der Schwerbehinderung.
Bereits zum 1. Januar 2013 wurde das Beiblatt mit Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im neuen kleineren Scheckkartenformat eingeführt. Der Ausweis wird aus technischen Gründen nicht mehr von der Stadtverwaltung sondern künftig vom Landratsamt (Versorgungsamt) ausgegeben. Dafür ist auch noch ein Farbfoto in Passbildgröße notwendig. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, den neuen Schwerbehindertenausweis anzufordern.
Der neue Ausweis ist allerdings aufgrund seiner kleinen Größe sehr praktisch für den Geldbeutel. Wenn Sie von dem neuen Ausweis noch keinen Gebrauch machen wollen, bleibt Ihr seitheriger Schwerbehindertenausweis in Papierform weiterhin gültig, es besteht keine Umtauschpflicht!
(Stand: April 2014)
Kostenloser Ratgeber hilft Senioren beim Steuern sparen
Wer glaubt, als Rentner nichts mehr mit dem Finanzamt zu tun zu haben, befindet sich häufig im Irrtum. Vielmehr müssen immer mehr Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben. Fallen zusätzlich zur gesetzlichen, betrieblichen oder Privatrente z. B. noch Mieteinnahmen an, kann schnell eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung entstehen.
Über die verschiedenen Möglichkeiten, die eigene Steuerlast zu mindern, informiert der Ratgeber vom Bund der Steuerzahler (BdSt) „Steuererklärung für Senioren“. Welche Voraussetzungen für eine steuerliche Abzugsfähigkeit notwendig sind, was beim Hinzuverdienst neben der Rente zu beachten ist und weitere Informationen und Antworten beinhaltet die Broschüre.
Der kostenlose Ratgeber ist beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der Info Hotline Telefonnummer: 030 259396-0 erhältlich. Der BdSt ist eine überparteiliche, unabhängige und gemeinnützige Vereinigung.
(Stand: Mai 2017)
Aktion "Stift und Papier" gegen die Vereinsamung
Aktion „Stift und Papier“ gegen die Vereinsamung
Viele Menschen leben aufgrund der wochen- und monatelangen Kontaktsperren in der sozialen Isolation. Sie nehmen wegen einer Krankheit, ihrem hohen Alter oder anderen Einschränkungen nicht mehr am „normalen Leben“ teil. Daher haben sich deutsche Schauspieler, Kölner Unternehmer und Medienschaffende zur Aktion „Stift und Papier“ zusammengeschlossen. Die Deutsche Seniorenliga unterstützt diese Idee ebenfalls und möchte erreichen, dass künftig noch mehr Menschen, die in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen leben, Post bekommen.
Die Botschafter der Aktion sind: Christine Westermann (Autorin, Moderatorin, Journalistin), Emre Can, Nuri Sahin, Timo Horn (Fußballspieler), Mariella Ahrens (Schauspielerin und Gründerin des Vereins Lebensherbst), Thomas Wagner (Moderator), das Ehepaar Jana und Thore Schölermann (Schauspiel und Moderation).
Ihr Anliegen: Sie vermitteln Briefkontakte und schreiben auch selber Briefe. Sie wollen eine Brücke zu der älteren Generation bauen.
Aus der kleinen Idee ist inzwischen etwas Großes geworden: Bei der Aktion wurden bisher schon 13.000 Briefkontakte vermittelt, es gibt bereits über 20.000 Registrierungen. Die Generationen werden in Kontakt gebracht und somit wird etwas gegen soziale Vereinsamung unternommen. Das Ziel ist es, ältere Menschen in Deutschlands Pflegeeinrichtungen an „Ihrem Leben“ teilhaben zu lassen. Sie wissen nicht, was Sie an eine Ihnen fremde Person schreiben sollen? Erzählen Sie zuerst etwas von sich. Verbreiten Sie Optimismus und Freude, schreiben Sie ein Gedicht, eine Geschichte oder zitieren Sie Ihr Lieblingslied, welches bei Ihnen gute Laune verursacht. Auf jeden Fall tun Sie mit jeder Zeile etwas Gutes und tragen dazu bei, dass sich unsere Gesellschaft in Zeiten von „Social Distancing“ (räumliche Distanzierung) wieder aufeinander zubewegt.
Wer also gerne Briefe schreibt und Interesse an der Aktion hat, registriert sich unter „Stift & Papier“ und trägt sich in der Warteliste ein. Danach wird der passende Briefkontakt gefunden, was jedoch aufgrund der Nachfrage ein paar Tage dauern kann.
Weitere Informationen und Wissenswertes zu der Aktion erfahren Sie auf der Internetseite stiftundpapier.
(Stand: August 2020)
Pflege, Pflegeversicherung, Vorsorgemöglichkeiten
Änderungen in der Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2024
Im Frühjahr 2023 hat sich die Regierung auf eine Pflegereform geeinigt, das Pflegeunterstützungsentlastungsgesetz (PUEG). Teile davon sind bereits seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Insgesamt sind Änderungen bzw. Erhöhungen bis 2028 beschlossen. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 2024:
Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen werden um 5 % im jeweiligen Pflegegrad (PG) angehoben.
Pflegegeld: PG 2: 332 Euro, PG 3: 573 Euro, PG 4: 765 Euro, PG 5: 947 Euro.
Pflegesachleistungen: PG 2: 761 Euro, PG 3: 1432 Euro, PG 4: 1.778 Euro, PG 5: 2.200 Euro.
Die Zuzahlungen zu den pflegebedingten Kosten im Heim werden erhöht. Im 1. Jahr auf 15 %, im 2. Jahr auf 30 %, im 3. Jahr auf 50 % und ab dem 4. Jahr auf 75 %.
Die pauschalen Leistungsbeträge für die vollstationäre Pflege bleiben unverändert.
Das Pflegeunterstützungsgeld und die kurzfristige Auszeit von der Arbeit bei einem akut aufgetretenen Pflegefall können jährlich in Anspruch genommen werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die bisherigen Leistungen der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege werden im sogenannten Entlastungsbudget zusammengeführt. Bereits ab 1. Januar 2024 gibt es das Entlastungsbudget für pflegebedürftige Kinder bis zum 25. Lebensjahr mit den Pflegegraden 4 und 5. Ab dem 1. Juli 2025 gilt das Entlastungsbudget für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Im Entlastungsbudget stehen jährlich bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Die Vorpflegezeit von sechs Monaten, welche für die Verhinderungspflege notwendig war, entfällt und der Anspruch wird von sechs auf acht Wochen verlängert.
Die Pflegebegutachtung kann schon seit dem 1. Juli 2023durch den Medizinischen Dienst bei anstehender Pflegebedürftigkeit telefonisch durchgeführt werden. Allerdings nur, wenn die pflegebedürftige Person das wünscht. Weitere Änderungen treten zum 1. Juli 2024 und zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Ab 2025 sollen alle Pflegeleistungen um 4,5 % erhöht werden.
Nähere Informationen über die Leistungen der Pflegeversicherung sind bei dem Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn erhältlich.
Im Landratsamt Heilbronn, Lerchenstr. 40, Telefon: 07131/994-430/-7178/-8047.
Im Gesundheitszentrum Brackenheim, Maulbronner Str. 15, Telefon: 07135/9699-500/-501/-502.
Oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.pflegestützpunkt-landkreis-heilbronn.de abrufbar.
Quelle: Landratsamt Heilbronn
(Stand: April 2024)
Änderungen im Sozialrecht ab dem 1. Januar 2022
Seit dem 1. Januar 2022 sind einige sozialrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Ein paar davon erhalten Sie in einem kurzen Überblick:
Grundsicherung
Die Grundsicherung im Alter erhalten bedürftige Menschen, die in Deutschland wohnen und die Regelaltersgrenze, das ist der Zeitpunkt, an dem die reguläre Altersrente bezogen wird, erreicht haben. Die Grundsicherung soll unter anderem den notwendigen Lebensunterhalt, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Hilfe in Sonderfällen abdecken. Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung und muss beim Sozialamt, Bereich Grundsicherung oder bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Das Antragsdatum ist für den Beginn der Grundsicherung wichtig und kann nicht rückwirkend erfolgen. Die Regelsätze steigen in der Grundsicherung. Neben der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege betrifft dies auch das Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Alleinstehende erhalten monatlich statt 446 nun 449 Euro. Für in stationären Einrichtungen lebende Erwachsene beträgt der Satz statt 357 nun 360 Euro.
Pflegesachleistungen
Diese Leistungen erhöhen sich in der häuslichen Pflege. Bei „Sachleistungen“ handelt es sich allerdings nicht um materielle Leistungen in Form von Sachgegenständen. In der Pflege werden die Dienstleistungen und Hilfsmaßnahmen verstanden, die von ambulanten Pflegediensten an Pflegebedürftigen erbracht werden. Dies kann etwa die Hilfe bei der Körperpflege, beim Ankleiden, Einkaufen, Reinigen der Wohnung oder beim Essen anreichen sein. Zukünftig liegt der monatliche Höchstbetrag bei 724 Euro (Pflegegrad 2), 1.363 Euro (Pflegegrad 3), 1.693 Euro (Pflegegrad 4) und 2.095 Euro (beim Pflegegrad 5).
Leistungszuschlag für im Heim lebende Menschen
Für Menschen, die in einem Heim leben gibt es zukünftig einen sogenannten Leistungszuschlag. Er ist abhängig von der bisherigen Dauer des Heimaufenthaltes und wird anteilig aus dem selbst zu tragenden Pflegekostenanteil berechnet. Der Zuschlag beträgt im ersten Jahr des Heimaufenthaltes 5 %, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und ab dem vierten Jahr dauerhaft 70 % der selbst zu tragenden pflegebedingten Kosten. Da dieser Pflegekostenanteil für jedes Heim individuell verhandelt wird, fällt auch der Leistungszuschlag unterschiedlich hoch aus.
Kurzzeitpflege
Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, etwa im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Dafür gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechend zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Kurzzeitpflege kann ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden, sofern die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann.
Außerdem kann die Kurzzeitpflege auch in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Anspruch genommen werden, die keine Zulassung zur pflegerischen Versorgung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) haben, wenn die Pflegeperson in dieser Einrichtung oder in der Nähe eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nimmt. Damit wird es pflegenden Angehörigen erleichtert, an einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilzunehmen.
Liegt keine Pflegebedürftigkeit vor oder ist keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des SGB XI festgestellt, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege zudem als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 39 c Fünftes Buch Sozialgesetzbuch).
Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege unterscheidet sich betragsmäßig nicht nach Pflegegraden, sondern steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Der von der Pflegekasse für die pflegebedingten Aufwendungen übernommene Betrag erhöht sich von bisher 1.612 auf 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.
Im Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr aufgestockt werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet.
Während der Kurzzeitpflege wird bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit BMG)
Der Pflegestützpunkt vom Landkreis Heilbronn berät gerne zu den Änderungen, aber auch zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Erfahrung zeigt: Wer pflegt sollte und muss viel wissen. Alles Wissenswerte finden Sie außerdem auf der Homepage des Landratsamtes unter dem Stichwort Pflegestützpunkt.
Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Brackenheim
Maulbronner Straße 15, 74336 Brackenheim,
Telefonnummer: 07135/ 9699-500 oder Telefonnummer: 07135/9699-501
Telefonische und persönliche (vorab telefonische Terminvereinbarung) Beratung :
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9-12 Uhr, Mittwoch 16-18 Uhr
Persönliche Beratungsgespräche sind, nach vorheriger Vereinbarung, auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
(Stand Januar 2022)
Betreuung für Erwachsene
Wann und wie findet man einen Betreuer für Erwachsene?
Erwachsene mit psychischer, geistiger, körperlicher oder seelischer Einschränkung, die nicht alleine über ihre Angelegenheiten entscheiden können, benötigen Hilfe und Unterstützung. In diesen Fällen kann die Bestellung eines Betreuers im Sinne des Betreuungsgesetzes erforderlich sein. Das Betreuungsgericht bestimmt einen gesetzlichen Betreuer, sofern es keinen Bevollmächtigten gibt. Ein Betreuer ist jedoch nicht für die Haushaltsführung zuständig oder wenn der Betroffene seine Wohnung nicht mehr verlassen kann. In diesen Fällen kann unter Umständen der Pflegedienst mit einbezogen werden.
Wer kann eine Betreuung anregen und wie geht es danach weiter?
Jeder kann beim örtlichen Betreuungsgericht eine Betreuung für sich selbst beantragen oder für eine andere Person anregen. Vom Betreuungsgericht erhält die Betreuungsbehörde die Betreuungsanregung und wird von dort auch für die Erstellung eines sogenannten Sozialberichts beauftragt. Nach diesem Bericht sowie einem ärztlichen Sachverständigengutachten und einem persönlichen Gespräch mit der betroffenen Person entscheidet der zuständige Betreuungsrichter, ob eine Betreuung tatsächlich nötig ist und wer dann als Betreuer eingesetzt wird. Die Betreuer sind in der Regel Personen aus dem unmittelbaren Umfeld, ehrenamtliche Betreuer des Betreuungsvereins Heilbronn oder Berufsbetreuer. Diese helfen und unterstützen beispielsweise bei Bank-, Behörden- und Vertragsangelegenheiten.
Die Betreuungsbehörde bietet außerdem auch schon im Vorfeld Informationen zu Vollmachten und Betreuungsverfügungen, sucht und unterstützt Berufsbetreuer und stellt öffentliche Beglaubigung auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen aus.
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn
Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
Suse Schiefer, Telefonnummer: 07131 994-430
pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de
(Stand: September 2019)
Informationsblätter von den Pflegestützpunkten und IAV-Stellen
Der Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn und die IAV-Stellen (Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen) haben zur Unterstützung ihrer Beratung zunächst für 29 Themen und Fragestellungen jeweils ein Informationsblatt erstellt. Damit soll die Beratung einzelner Themen vertieft und unterstützt werden, ohne die Ratsuchenden mit der gesamten Komplexität der angesprochenen Beiträge zu überfordern.
Info-Blätter gibt es zu folgenden Themen:
- Pflegeversicherung: Vom Antrag bis zum Pflegegrad
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
- Entlastungsbetrag
- Wohnungsanpassung - Verbesserung des Wohnumfeldes
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- Hausnotruf
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Häusliche Krankenpflege
- Pflegezeitgesetz
- Geringfügige Beschäftigung – Minijob
- Osteuropäische Betreuungskräfte
- Pflegebedürftigkeit bei Kindern
- Stationäre Pflege – Pflegeheim
- Betreute Seniorenwohnungen
- Wohngeld
- Krankenbeförderung
- Zuzahlungsbefreiung
- Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz
- Tagespflege
- Unfallversicherung bei häuslicher Pflege
- Leistungen für schwerstkranke und sterbende Menschen
- Rente für pflegende Angehörige
- Beratungsbesuche
- Pflegekurse
Alle Info-Blätter sind auf der Homepage des Landkreises eingestellt und können bei Interesse oder Bedarf dort heruntergeladen werden www.landkreis-heilbronn.de/beratungsstellen-fuer-aeltere-menschen-pflegestuetzpunkt.633.htm
Für Leingarten ist der Pflegestützpunkt Brackenheim zuständig. Nähere Informationen dazu finden Sie ebenfalls in der Rubrik "Kinder, Jugend und Senioren".
Pflegestützpunkt Gesundheitszentrum Brackenheim
Maulbronner Straße 15
74336 Brackenheim
Telefonnummer: 07135 9699-500
Telefonnummer: 07135 9699-501
pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de
Telefonische und persönliche Beratung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie Mittwoch von 16 bis 18 Uhr
Persönliche Beratungsgespräche sind, nach vorheriger Vereinbarung, auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
(Stand: September 2021)
Die Pflege-Charta
Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf haben selbstverständlich die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch. Wie sich diese Rechte im Alltag von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen widerspiegeln sollen, das fasst die "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" zusammen. Sie ist von Vertreterinnen und Vertretern aus allen Bereichen der Pflege und der Selbsthilfe erarbeitet worden. Die Charta soll die Rolle und Rechtsstellung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen stärken und Informationen und Anregungen bei der Gestaltung des Hilfe- und Pflegeprozesses gewähren.
Die Charta umfasst insgesamt acht Artikel. Darin sind Themen wie Selbstbestimmung, Wahrung und Schutz der Privat- und Intimsphäre, Pflege, Betreuung und Behandlung oder auch die Sterbebegleitung geregelt. Die 22-seitige Broschüre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erläutert die einzelnen Artikel ausführlich. Die in den Artikeln genannten Rechte stehen allen Menschen zu, egal ob sie in einem Pflegeheim leben und betreut werden oder zu Hause. Doch die wenigsten Bewohner eine Pflegeeinrichtung, deren Angehörigen oder die Pflegekräfte wissen etwas darüber.
Die Broschüre können Sie sich unter https://www.wege-zur-pflege.de/pflege-charta.html herunterladen. Auf der Internetseite finden Sie auch die Entstehungsgeschichte der Pflege-Charta.
Die „Selbsthilfegruppe Angehörige von Menschen im Pflegeheim“ wurde vor zwei Jahren gegründet. Sie ist Teil der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) und trifft sich regelmäßig im Mehrgenerationenhaus Heilbronn, Kontakt Telefonnummer: 07131 1372278 oder https://www.selbsthilfebuero-hn.de.
(Stand: März 2019)
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Gestalten Sie Ihre Zukunft selber: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Kurze Erläuterungen zu den unterschiedlichen Begriffen:
Vorsorgevollmacht:
Für den Fall einer geistigen oder körperlichen Schwäche ermächtigt man „bereits in gesunden Tagen“ eine Person seines Vertrauens, um u. a. ärztliche Anordnungen oder sonstige wichtige Entscheidungen zu treffen, sobald man selber dafür nicht mehr in der Lage ist. Dadurch ist gewährleistet, dass keine gerichtliche Anordnung für eine Betreuung notwendig wird. Inhaltlich ist die Vollmacht frei formulier- bzw. bestimmbar. Es empfiehlt sich jedoch eine umfassende Bevollmächtigung, idealerweise in notarieller Form.
Informative und leicht verständliche Erläuterungen zur Vorsorgevollmacht finden Sie im Internet unter www.caritas.de/glossare/vorsorgevollmacht. Diese Seite hat der SKM (katholischer Verein für soziale Dienste in der Stadt Freiburg e.V.) zusammengestellt. Die wesentlichen Punkte werden mit einfachen Worten und Illustrationen erläutert. Sie ist damit auch für Menschen verständlich, die der deutschen Sprache nur teilweise mächtig sind.
Betreuungsverfügung:
Im Unterschied zum Vorsorgebevollmächtigten unterliegt der Betreuer gesetzlichen Beschränkungen und der gerichtlichen Überwachung. Das Gericht entscheidet auch über den Umfang der Befugnisse eines Betreuers. Mit dieser Verfügung kann jedoch Einfluss auf eine gerichtlich angeordnete Betreuung genommen werden. So können die Person und/oder auch Wünsche hinsichtlich der Lebensgestaltung bei einer notwendigen Betreuung festgelegt werden. Sowohl das Gericht als auch der Betreuer sind an die in der Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche gebunden. Das Gericht kann nur dann eine andere Betreuungsperson bestellen, wenn sich die in der Verfügung genannte Person als ungeeignet erweisen sollte.
Patientenverfügung:
In einer Patientenverfügung können Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall dokumentiert werden, dass man selber dazu nicht mehr in der Lage ist. Da die hierfür notwendigen Erklärungen nur schwer so genau formuliert werden können, dass sie dem behandelnden Arzt in der konkreten Situation die Entscheidung genau vorgibt, wäre es wichtig und daher auch empfehlenswert, die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen. Somit kann der eingetragene Bevollmächtigte den in der Patientenverfügung geäußerten Willen durchsetzen. Andernfalls entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, für eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung rechtlichen Rat einzuholen, den Notare oder Rechtsanwälte erteilen.
Weitere Informationen zu diesen Themen, auch hinsichtlich der entstehenden Kosten, finden Sie im Internet z.B. unter www.vorsorgeregister.de.
(Stand: Februar 2020)
Pflege zu Hause, Hilfe für den Alltag mit dem Entlastungsbetrag
Sie sind Pflegebedürftig und leben noch zu Hause? Kennen Sie den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro? Wenn nicht, erhalten Sie nachstehend ein paar Informationen dazu:
Der Entlastungsbetrag ist für sogenannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht und wird von der Pflegekasse gezahlt. Er soll dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person noch möglichst lange und vor allem selbstständig in der häuslichen Umgebung bleiben kann und darüber hinaus finanziell entlastet wird. Wichtig ist dabei, dass nur von der Pflegekasse anerkannte Angebote genutzt werden dürfen. Das bedeutet, es dürfen nur Anbieter beauftragt werden, die mit der Pflegekasse abrechnen dürfen und auf jeden Fall dafür zertifiziert sind.
Die Angebote können sehr unterschiedlich sein:
- Hilfe und Unterstützung beim Einkaufen sowie der Hausarbeit.
- Begleitung zu Arztbesuchen oder auch Veranstaltungen jeglicher Art.
- Gruppenbetreuungsangebote, das können Bastelkurse, Spielenachmittage oder auch Demenzcafés sein.
- Einsatz bei der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege bei einem Pflegegrad 2 bis 5. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 1 kann die Eigenkosten von Tages- und Nachtpflege auf den Entlastungsbetrag anrechnen lassen.
Ganz wichtig: Für den Erhalt vom Entlastungsbetrag muss vorher kein Antrag gestellt werden. Die Auszahlungen erfolgen nach dem Kostenerstattungsprinzip, das heißt die Rechnungen werden von der pflegebedürftigen Person vorab bezahlt. Danach wird die Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht und von dieser anschließend erstattet.
Eine einfachere Alternative besteht, indem Pflegebedürftige eine Abtretungserklärung beim ausführenden Entlastungsdienst unterschreiben. Dadurch können diese ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Damit Sie dabei den Überblick über die Ausgaben nicht verlieren, lassen Sie sich eine Rechnungskopie über die abgerechneten Leistungen geben. Sofern der monatliche Betrag nicht komplett benötigt wird, fließt der nicht genutzte Betrag in den Folgemonat. Er kann im gesamten Kalenderjahr abgerufen werden. Ebenso können Beträge, die am Ende des Kalenderjahres übrig sind, bis Ende Juni des Folgejahres genutzt werden.
Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an den Pflegestützpunkt in Brackenheim wenden. Dieser ist für unsere Kommune zuständig. Die zuständigen Ansprechpersonen beraten Sie gerne. Die Beratungen sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht.
Gesundheitszentrum Brackenheim,Maulbronner Straße 15, 74336 Brackenheim
Telefonnummer: 07135/9699-500 oder Telefonnummer: 07135/9699-501, per E-Mail an pflegestuetzpunkt(@)landratsamt-heilbronn.de.
Telefonische und persönliche Beratung am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 16 bis 18 Uhr. Persönliche Beratungsgespräche sind, nach vorheriger Vereinbarung, auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
(Stand: Juni 2022)
Hilfen bei Pflegebedürftigkeit – Pflegeversicherung (SGB XI) und ihre Leistungen (Auszug)
Seit 1995 besteht die Pflegeversicherung, die inzwischen schon mehrfach geändert wurde. Die letzte Änderung fand zum 01.01.2015 statt, das Pflegestärkungsgesetz I. Zum 01.01.2017 erfolgte dann die Umsetzung vom Pflegestärkungsgesetz II.
Nachstehend möchten wir Ihnen die verschiedenen Angebote und Begriffe zum Thema "Pflege/Pflege zu Hause" kurz erläutern:
- Pflegevorsorgefonds: Für die geburtenstarken Jahrgänge, wenn diese ins „Pflegealter“ kommen. Dafür werden zusätzliche Beiträge aus der Pflegeversicherung einbezahlt.
- Pflegegeld: Diese finanzielle Unterstützung ist für die häusliche Pflege durch Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, damit eine Pflegekraft aus dem Ausland zu finanzieren. Die Höhe der Leistung ist vom Pflegegrad abhängig, den der Pflegebedürftigkeit hat oder erhalten wird.
- Pflegesachleistungen: Die Pflegekassen rechnen direkt mit dem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst die Leistungen ab, die dieser beim Pflegebedürftigen zuhause erbringt. Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind miteinander kombinierbar.
- Verbesserung für Demenzkranke (sogenannte Pflegestufe 0): Bisher gab es nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch. Jetzt besteht auch die Möglichkeit die Kurzzeitpflege, Tagespflege oder auch vollstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen. Ein Antrag muss über die Pflegekasse gestellt werden.
- Leistungsempfänger: Voraussetzung ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser prüft, ob anerkennungswerte Pflegeleistungen notwendig sind. Dazu zählt z. B. Hilfe und Unterstützung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Außerdem werden die dafür erforderlichen Zeiten pro Tag ermittelt.
- Verhinderungspflege/Ersatzpflege: Voraussetzung ist der Ausfall der privaten Pflegeperson. Eine Vorpflegezeit von mindestens einem halben Jahr muss dafür allerdings vorliegen. Die Durchführung erfolgt über einen Ambulanten Pflegedienst oder Privatperson. Eine Kombination aus Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist inzwischen gesetzlich verankert.
- Tages- und Nachtpflege: Sie ist eine teilstationäre Pflegeleistung. Der Pflegebedürftige wird zu Hause abgeholt, stundenweise in einer Einrichtung betreut und anschließend wieder nach Hause gebracht. Es besteht auch die Kombination Pflegegeld/Pflegesachleistungen mit Tagespflege. Allgemein besteht jedoch das Problem, dass Plätze für die Tages- sowie Kurzzeitpflege fehlen.
- Zusätzliche Betreuungsleistungen: Dies sind reine Sachleistungen, die durch Pflegedienste oder nach Landesrecht anerkannte Betreuungs- und Haushaltsdienste durchgeführt werden dürfen. Eine Erstattung erfolgt nur auf Antrag des Versicherten.
- Pflegehilfsmittel: Monatlicher Pauschalbetrag für den Verbrauch von Pflegehilfsmitteln, z. B. Desinfektionsmittel, saugende Einmal-Bettschutzeinlagen, Hausnotruf, Toilettenstuhl.
- Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds: Ein Antrag kann bei der Pflegekasse für bauliche Veränderungen/Umbau gestellt werden. Der Zuschuss beträgt max. 4.000 €. Ggf. werden auch die Umzugskosten in eine barrierefreie Wohnung übernommen.
- Pflegeberatung: Die pflegenden Angehörigen erfahren dabei mehr zu allen infrage kommenden Unterstützungs- und Entlastungsangeboten. Die Pflegekasse kann gemeinsam mit den Angehörigen den konkreten Hilfebedarf analysieren und einen dafür passenden Versorgungsplan erarbeiten.
- Pflegekurse und Schulungen: Mit hilfreichen Handgriffen zum rückenschonenden Heben oder Tragen sowie dem dazugehörigen speziellen Wissen wird den pflegenden Angehörigen der Alltag erleichtert. Die geschulten Fachkräfte geben vor Ort die entscheidenden Tipps und zeigen, wie die Pflegeperson die Beanspruchung bei der Pflege vermindern kann.
- Online-Pflegekurse: Einige Pflegekassen ermöglichen die Teilnahme von Online-Pflegekursen, um mit Hilfe von entsprechenden Modulen die Grundlagen der häuslichen Pflege zu erlernen. Die Kurse beinhalten teilweise auch noch Tipps und Anleitungen rund um weitere Themen wie Pflegekosten oder Hygiene.
Die vorgenannten Möglichkeiten der Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit sind nur ein Auszug dessen, was in Anspruch genommen werden kann. Scheuen Sie sich in keiner Phase einer Pflegebedürftigkeit, egal ob Sie selbst, ein Angehöriger oder Bekannter betroffen ist, diese angebotenen Hilfen zu beanspruchen.
Für weitere Informationen und Beratungen zum Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit erhalten Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Im Übrigen finden Sie Unterstützung beim Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn, im Landratsamt Heilbronn. Ein Flyer hierzu erhalten Sie u. a. im Rathaus zu den allgemeinen Öffnungszeiten.
(Stand: Oktober 2020)
Pflegeantrag stellen
Nicht immer hat man viel Zeit, einen Pflegeantrag zu stellen, da vielleicht durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung sich plötzlich alles ändert. Eigentlich ist die Vorgehensweise einfach: Der Pflegebedürftige oder eine Person mit entsprechender Vollmacht beantragt bei der Krankenkasse „Hilfe zur Pflege“. Dies kann man telefonisch, schriftlich, persönlich oder teilweise auch online machen. In der Regel erhält man danach ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen. Lassen Sie sich dabei vom Sozialdienst eines Krankenhauses, einem Pflegedienst oder einem Angehörigen helfen, denn teilweise sind die Fragen für einen Laien sehr kompliziert. Danach erfolgt der Besuch eines Gutachters vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Auf dessen Einschätzung basieren der festgelegte Pflegegrad sowie das Pflegegeld.
Unbedingt beachten:
Beim Gutachtertermin darf ein Angehöriger oder eine andere Person teilnehmen. Das stärkt den Betroffenen, denn die Gutachtersituation ist äußerst schwierig. Für den Betroffenen bedeutet es nämlich einzugestehen, dass man zukünftig ein eingeschränktes Leben führt und dafür Hilfe und Unterstützung benötigt. Dieses Eingeständnis fällt vielen Menschen extrem schwer! Eine mögliche negative Folge ist eine eventuell zu niedrige Festlegung vom Pflegegrad. Dadurch erhält man natürlich auch weniger Geld oder gar keine finanzielle Hilfe. Des Weiteren ist der Gutachter nicht sehr lange beim Betroffenen. Daher wird empfohlen, nach Möglichkeit über ca. zwei Wochen in einer Art Checkliste zu dokumentieren, welche Unterstützung der Betroffene benötigt. Z. B. wie selbstständig ist der Betroffene in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung, soziale Kontakte und Gestaltung des Alltagslebens, krankheits- und/oder therapiebedingte Anforderungen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch unter www.mdk.de/versicherte/. Zusätzlich sollte man sämtliche vorliegende Krankenberichte, Befunde und Röntgenbilder bereit legen. Nach dem Besuch vom MDK erhält der Pflegebedürftige einen entsprechenden Bescheid seiner Krankenkasse.
Abschließend ein wichtiger Hinweis: Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt.
(Stand: November 2017)
Vorbereitungen auf den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Bisher musste minutiös erfasst werden, wie viel Zeit die tägliche Hilfe in Anspruch nimmt. Inzwischen ist dies nicht mehr erforderlich, allerdings sollte man sich trotzdem gut auf den Besuch vom MDK, i.d.R. ein Arzt oder eine Pflegekraft, vorbereiten. Der Termin wird immer angekündigt, die Begutachtung selber dauert nicht lange. Daher ist es ratsam, sich bereits vorher Notizen zu machen, was man normalerweise alleine erledigen kann, wo man Hilfe benötigt und wo es Probleme im Tagesablauf gibt. Holen Sie sich außerdem unbedingt Unterstützung durch einen Angehörigen, einer Person Ihres Vertrauens oder einem Pflegedienstmitarbeiter.
Im Gespräch mit dem Gutachter vom MDK wird festgestellt, in welchen der sechs Begutachtungsbereichen (Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte) der Betroffene in seiner Selbständigkeit beeinträchtigt ist. Dabei sollte die betroffene Person unbedingt wahrheitsgemäß antworten, nichts übertreiben oder beschönigen. Evtl. werden auch kleine Tests vom Gutachter durchgeführt. Beim Besuch sollte man möglichst folgende Unterlagen bereit legen:
- Medikamente und den entsprechenden Medikamentenplan,
- vorliegende Arzt- oder Krankenhausberichte in Kopie,
- Gutachten oder Bescheide (z.B. Schwerbehindertenbescheid),
- falls bereits vorhanden die aktuelle Pflegedokumentation vom Pflegedienst,
- Auflistung aller benötigter Hilfsmittel (Hörgerät, Gehhilfe bzw. Rollator) sowie Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Bettschutzeinlagen, Hausnotrufsystem),
- Liste über regelmäßige Behandlungen (z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen).
Lassen Sie sich das Gutachten zusenden, damit Sie die Feststellung des Pflegegrades nachvollziehen können. Sollten Sie mit der Einschätzung vom MDK nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einzulegen.
(Stand: Dezember 2017)
Ambulante Hilfe - Pflegedienste finden
Bevor Sie einen ambulanten Pflegedienst suchen, sollten Sie sich bzw. Ihre Angehörigen überlegen, welche Hilfe gebraucht wird und was davon von professionellen Pflegekräften übernommen werden soll. Wir haben Ihnen dafür ein paar Informationen zusammengestellt:
- Besorgen Sie sich vorab Informationsmaterial.
- Für einen ersten Anhaltspunkt fragen Sie bei den Pflegekassen nach Preisvergleichslisten.
- Lassen Sie sich von verschiedenen Anbietern in einem kostenfreien und persönlichen Beratungsgespräch einen konkreten Kostenvoranschlag erstellen und vergleichen Sie diese Angebote.
- Schauen Sie sich den Pflegevertrag vor Vertragsabschluss in Ruhe und am besten mit Unterstützung einer Person Ihres Vertrauens an.
- Werden die eigenen Fragen vollständig und zufriedenstellend beantwortet?
- Werden individuelle Bedürfnisse zu den eigenen Gewohnheiten sowie dem Tagesablauf berücksichtigt?
- Im Pflegevertrag müssen sowohl alle individuellen Vereinbarungen als auch die Kündigungsfristen schriftlich festgehalten werden.
- Beachten Sie, dass der Pflegedienst die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, z.B. Verlust eines Schlüssels, nicht ausschließt.
- Die Basisangebote bestehen in der Regel aus Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Prüfen Sie evtl. schon im Vorfeld, ob der Dienst auch noch pflegen kann bzw. ärztlich verordnete Behandlungspflege durchführen darf.
- Der Pflegedienst sollte Pflegefachkräften wie staatlich geprüfte AltenpflegerInnen oder Gesundheits- und Krankenpflegekräfte beschäftigen. Überwiegend angelernte Kräfte sind kein gutes Qualitätsmerkmal.
- Wird man nach Möglichkeit immer vom gleichen Mitarbeiter versorgt?
- Ist der Pflegedienst täglich 24 Stunden erreichbar und steht bei einem Notfall qualifiziertes Personal bereit?
- Was passiert bei einem etwaigen Krankenhausaufenthalt? In der Regel ruht der Vertrag, aber auch das muss schriftlich fixiert werden.
- Einen Teil der Kosten aus der Pflegeversicherung werden nur übernommen, wenn der Pflegedienst eine Zulassung für die Leistungserbringung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung vorliegen hat.
- Vorteilhaft ist, wenn weder Abschlags- noch Vorauszahlungen geleistet werden müssen. Auch beim Pflegedienst gilt: Erst die Leistung, dann erfolgt die Bezahlung.
- Am besten unterschreibt der Pflegebedürftige selber den Vertrag. So kann der Pflegedienst gegenüber den Angehörigen keine finanziellen Ansprüche geltend machen.
Wichtig zu wissen:
Zusatzleistungen wie etwa Essen auf Rädern, Fußpflege oder Friseur sind keine Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen und können daher auch nicht abgerechnet werden. Diese Leistungen muss der Kunde selber tragen.
Sie wissen nicht weiter?
Telefonische Beratung und schnelle Hilfe für Angehörige über das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums Telefonnummer: 030 201 79131, erreichbar von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 18 Uhr und per E-Mail unter info(@)wege-zur-pflege.de.
(Stand: August 2017)
Übergangspflege bzw. Kurzzeitpflege, auch OHNE Pflegestufe
Inzwischen gibt es die sogenannte Übergangspflege der gesetzlichen Krankenkassen, einer Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe. Diese wird Versicherten gewährt, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Krankheit Unterstützung benötigen und alleine leben und / oder keine Betreuung in ihrem häuslichen Umfeld haben. Wer nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist und auch nicht zwingend in einem Pflegeheim betreut werden muss, kann vorübergehend bzw. übergangsweise eine Haushaltshilfe oder häusliche Pflege in Anspruch nehmen.
Die Hilfe umfasst dabei nicht nur die Hilfe bei der Körperpflege, Aufstehen und Anziehen, sondern auch beim Einkaufen, Wäsche waschen oder Putzen. Die Dauer beträgt bis zu vier Wochen, kann jedoch in begründeten Ausnahmefällen nach Zustimmung des Medizinischen Dienstes auch für längere Zeit genehmigt werden. Der Anspruch auf die Leistung muss mit einer ärztlichen Erforderlichkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse beantragt werden. In der Bescheinigung müssen der Grund für einen Bedarf an einer Haushaltshilfe, die voraussichtliche Dauer der notwendigen Maßnahme sowie der Umfang der Unterstützung aufgeführt sein. Die Entscheidung trifft die Krankenkasse in der Regel schriftlich per Bescheid. Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.
(Stand: April 2016)
Kennen Sie die Notfallkarte für pflegende Angehörige?
Wir alle haben viele kleine Dokumente und Karten in unseren Geldbörsen: Allergiepass, Impfausweis, Blutgruppenkarte, Organspendeausweis und noch weitere. In den meisten Fällen sind diese Dokumente für Rettungskräfte gedacht, um bei einer verunfallten Person die passende und gegebenenfalls individuelle Maßnahme einzuleiten. Doch was passiert in dem Moment mit hilfsbedürftigen Angehörigen im häuslichen Umfeld? Dafür gibt es die kostenlose „Notfallkarte“ für pflegende Angehörige beim „Bundesweites Pflegenetzwerk“ (BWPN), bei ausgewählten Netzwerkpartnern wie etwa Apotheken, Pflegedienste, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen. Bei der Notfallkarte handelt es sich um eine kleine Klappkarte im Visitenkartenformat, die bei pflegenden Personen unbedingt in die Geldbörse oder Handtasche gehören sollte. Auf der Karte steht, dass Sie einen Angehörigen pflegen und wer im Notfall informiert werden soll. Am besten heften Sie Ihre Notfallkarte zum Beispiel mit Klebeband an Ihren Personalausweis oder Versichertenkarte, dadurch werden Notfallkräfte oder Ersthelfer schnell darauf aufmerksam gemacht.
Fragen Sie daher nach der Notfallkarte, Sie erhalten die gewünschte Anzahl zur freien Verfügung. Kosten entstehen weder den Institutionen noch Ihnen! Die Notfallkarte ist eine Initiative des BWPN und wird ausschließlich privat finanziert.
Was ist das „Bundesweites Pflegenetzwerk“?
Beim BWPN erhalten pflegebedürftige Personen und pflegende Angehörige von erfahrenen und unabhängigen Pflegeexperten kostenlose Beratungen unter der gebührenfreien Telefonnummer: 0800/6116111. Der Anruf ist aus dem deutschen Festnetz und Mobilnetz kostenlos. Das BWPN ist kein Call-Center, es gibt keine Wartezeiten, die Pflegegrade und Pflegeleistungen stehen im Fokus der Beratungen. Das Motto lautet: Von Menschen für Menschen!
(Stand: März 2022)
Urlaub für pflegende Angehörige (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege)
Pflegende Angehörige sollten unbedingt eine Auszeit vom Pflegealltag nehmen. Es gibt verschiedene Angebote, damit pflegende Angehörige, die ihre Angehörigen zu Hause betreuen und pflegen, auch mal Urlaub machen können. Dafür stehen Leistungen für „Kurzzeitpflege“ sowie „Verhinderungspflege“ zur Verfügung, die die Pflegeversicherung für Menschen ab Pflegegrad 2 vorsieht.
Verhinderungspflege
Hier finanziert die Pflegekasse für maximal sechs Wochen im Jahr teilweise oder sogar ganz eine Ersatzpflegekraft. Ebenso wird ein stundenweiser Ersatz bezahlt. Dadurch wird es pflegenden Angehörigen ermöglicht, dass sie weiterhin ihren Freizeitaktivitäten nachgehen oder auch mal für ein paar Tage zur Erholung in den Urlaub fahren können. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von der Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate im häuslichen Bereich gepflegt hat.
Kurzzeitpflege
Für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Pflegebedürftigen empfiehlt sich die Kurzzeitpflege. Sie enthält die Pflege, Unterkunft sowie die Mahlzeiten. Die Verpflegung muss jedoch aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Kurzzeitpflege kann für maximal acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Während der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des seither bezogenen Pflegegelds weitergezahlt. Da die Kurzzeitpflege sehr stark nachgefragt ist, sollte man sich rechtzeitig um einen freien Platz kümmern.
Kombination aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Wer mehr Kurzzeitpflege benötigt, kann den vollen Anspruch aus der Verhinderungspflege verwenden. Beide Pflegeformen können auch wechselseitig in Anspruch genommen werden. Die jeweils zur Verfügung stehenden Leistungsbeträge werden bis zu einem Höchstbetrag gegenseitig angerechnet.
Gemeinsamer Urlaub
Inzwischen gibt es immer mehr Angebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige für einen gemeinsamen Urlaub. In sogenannten Pflegehotels oder Rehakliniken entspannen die Pflegenden, gleichzeitig werden die Pflegebedürftigen in der gleichen Unterkunft versorgt. Der Urlaub in einer Rehaklinik muss vom Arzt verordnet werden. In der Regel übernimmt die Krankenkasse diese Kosten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Pflegekasse.
(Stand: Mai 2018)
Pflegealltag - zwischendurch Pause machen
Pflegende Angehörige kümmern sich oftmals rund um die Uhr um den zu pflegenden Angehörigen. Doch um selber gesund zu bleiben, sollte man sich im Alltag Ruhe und Entspannung gönnen.
Bei professionellen Pflegekräften ist es selbstverständlich, dass diese im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses Urlaub erhalten und auch nehmen. Pflegende Angehörige nehmen sich oftmals keine freie Zeit. Daher sollte man schon frühzeitig mit einem Pflegedienst Kontakt aufnehmen, um sich von dort die notwendige Unterstützung zu holen. Zudem ist der Besuch eines Pflegkurses empfehlenswert, um entlastende Handgriffe sowie hilfreiche Tipps bei der Organisation des Pflegealltages zu bekommen.
Eine zusätzliche Entlastung ist die Tagespflege in Pflegeheimen, die tagsüber den Pflegebedürftigen betreut und eine feste Tagesstruktur bietet. Am Abend geht es wieder in die vertraute Umgebung zu Hause. Die Tagespflege kann in Absprache täglich oder auch nur an einzelnen Tagen in der Woche besucht werden. Das Angebot kann für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen genutzt werden.
Die Tagespflege kann zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen und/oder zum Pflegegeld bezogen werden und muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Ebenso ist es hilfreich, sich im Alltag von weiteren Angehörigen, Nachbarn, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern stundenweise Unterstützung zu holen.
Denken Sie daran: Sie können und müssen nicht alles alleine schaffen! Sie brauchen Ihre Pausen für die Kraft, die der Pflegealltag mit sich bringt.
(Stand: April 2018)
Auftanken - kurze Pausen im Pflegealltag bewusst einplanen
Einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu pflegen, kostet viel Kraft im täglichen Alltag. Daher ist es umso wichtiger, dass kleine Pausen eingelegt werden. Hier ein paar Vorschläge, wie Sie zwischendurch und ohne einen großen Aufwand ein bisschen Energie tanken können:
Lachen befreit: Auch wenn Ihnen wahrscheinlich oft das Lachen abhanden kommt – lassen Sie Humor im Alltag zu! Lachen hebt die Stimmung und senkt Stresshormone. „Lachhilfen“ bieten Humoristen mit Büchern oder CDs mit heiteren Anekdoten.
Malen und Schreiben: Versuchen Sie es doch mal mit Mandalas ausmalen. Sie werden staunen, wie Sie dabei abschalten können, das wirkt wie Meditation. Ebenso verhält es sich beim Schreiben. Es müssen nicht unbedingt Ihre Sorgen und Nöte sein. Schreiben Sie einfach täglich ein paar Zeilen, es befreit und entlastet und lenkt vom Pflegealltag ab.
Genießen: Gönnen Sie sich selber in aller Ruhe ein Eis, einen bunten Obstsalat oder ein Stückchen Kuchen. Nehmen Sie sich bewusst zwischendurch eine Auszeit für eine kleine Leckerei.
Musik hören: Schalten Sie für ein paar Minuten ab, setzen Sie sich Kopfhörer auf und lauschen Sie Ihrer Lieblingsmusik. Dabei sinkt der Stresshormonspiegel. Wenn Sie dann merken, dass Sie mitsingen oder -summen, dann hat es auf alle Fälle funktioniert.
Gezielt anspannen: Versuchen Sie es einmal mit Übungen zur progressiven Muskelentspannung. Dabei werden die Muskeln angespannt, um psychischen Druck abzubauen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei vielen Krankenkassen, Kurse bei der Volkshochschule, im Internet oder auf CDs.
Eine bewusste Auszeit zu nehmen, fällt Ihnen vielleicht am Anfang schwer. Sie werden aber mit der Zeit merken, wie gut das Abschalten tut und Ihnen wieder neue Kraft im Pflegealltag gibt!
(Stand: Oktober 2022)
Demenz - Ein Thema, das uns alle angeht!
Viele Fragen und noch mehr Ratgeber gibt es sowohl zum Thema Demenz wie auch zu Alzheimer. Ein interessantes und umfangreiches Internetportal bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.wegweiser-demenz.de: u. a. Rechte und Pflichten sowie Betreuung und Pflege von Demenzkranken, konkrete Tipps für den Alltag mit Demenzkranken. Ferner auch Informationen über die gesetzlichen Leistungen bzw. zum Thema Kranken- und Pflegeversicherung und noch vieles mehr.
Eine Kontaktaufnahme bietet das Alzheimer Telefon Telefonnummer: 030 259379514 oder Sie schreiben eine E-Mail an info@bmfsfjservice.bund.de.
(Stand: August 2014)
Alltagstipps und Alltagshilfen
© Vorsicht, Verbrechen! Sie können sich schützen – Polizei-Tipps, die sich klicken lassen
Die Polizei gibt praktische Tipps und Informationen zum Schutz vor Straftaten. Diese finden Sie bei jeder Polizeidienststelle oder online unter www.polizei-beratung.de. Dort erhalten Sie weitere Neuigkeiten, Hinweise und Tipps der Polizei sowie unter anderem auch Opferinformationen. Nachstehend möchten wir Ihnen eine von vielen Betrugsmaschen von falschen Polizisten beschreiben:
An der Haustür schrecken die Betrüger nicht davor zurück, gefälschte Dienstausweise vorzuzeigen, um sich Zutritt in die vier Wände ihrer Opfer zu verschaffen, beispielsweise um Schmuck und Bargeld zu stehlen. Die Betrüger fordern ihre Opfer auch per Post oder E-Mail zur Zahlung höherer Geldsummen auf. So verschicken sie beispielsweise Haftbefehle mit der Aufforderung, die im Schreiben genannte Geldstrafe zu bezahlen, ansonsten drohe die Inhaftierung.
Am Telefon versuchen sie ihre Opfer unter verschiedenen Vorwänden dazu zu bringen, Geld- und Wertgegenstände im Haus oder auf der Bank an einen Unbekannten zu übergeben, der sich ebenfalls als Polizist ausgibt. Dazu wird beispielsweise behauptet, dass Geld- und Wertgegenstände der Opfer zuhause oder auf der Bank nicht mehr sicher seien oder auf Spuren untersucht werden müssten. Dabei nutzen die Täter eine spezielle Technik, die bei einem Anruf auf der Telefonanzeige der Angerufenen die Polizei-Notrufnummer 110 oder eine andere örtliche Telefonnummer erscheinen lässt.
Tipps der Polizei:
- Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
- Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. WICHTIG: Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten.
- Die Polizei wird NIEMALS Geldbeträge verlangen.
- Geben Sie weder am Telefon noch persönlich Details zu ihren finanziellen Verhältnissen preis.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf!
- Übergeben Sie NIEMALS Geld an Ihnen unbekannte Personen.
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Zentrale Geschäftsstelle, Taubenheimstr. 85, 70372 Stuttgart. Unter www.polizei-beratung.de erhalten Sie auch umfangreiches Informationsmaterial.
(Stand: Juni 2023)
Schützen Sie sich vor Trickdiebstahl - nicht nur unterwegs, sondern auch zu Hause
Seien Sie stets wachsam fremden Personen gegenüber, die bei Ihnen an der Türe klingeln. Nicht nur der Enkeltrick am Telefon, sondern auch der Trickdiebstahl direkt bei Ihnen zu Hause an der Wohnungs- oder Haustüre bleibt ein präsentes Thema, auf das wir aufmerksam machen möchten. Wir weisen Sie daher auf die am häufigsten angewendeten Tricks hin, die eventuell passieren können:
- Oftmals wird wegen Übelkeit oder einer angeblichen Medikamenteneinnahme die Bitte um ein Glas Wasser geäußert, um den Privatbereich betreten zu können.
- Es wird eine Notlage vorgetäuscht, die es dem vermeintlichen Opfer ermöglicht, in Ihren Wohnbereich vorzudringen.
- Eine offizielle Funktion wird vorgetäuscht, teilweise mit gefälschtem Dienstausweis, um in Ihren Privatbereich zu kommen. Im Zweifel erkundigen Sie sich vorab bei der angeblichen Dienststelle über die Person, bevor Sie jemanden hereinlassen.
- Eine vermeintliche persönliche Bekanntschaft, die schon Jahre zurückliegt, soll den Zutritt zum Privatbereich ermöglichen.
- Es wird die Bitte um ein Blatt Papier und einen Stift geäußert, um beim Nachbarn eine angebliche Nachricht zu hinterlassen.
Empfehlung: Nutzen Sie immer eine vorhandene Türgegensprechanlage und lassen Sie im Zweifelsfall Ihre Eingangstüre geschlossen! Sie sind nicht verpflichtet, einer fremden Person zu öffnen! Das hat nichts mit unterlassener Hilfeleistung zu tun.
(Stand: Oktober 2023)
Ein unverzichtbares Hilfsmittel: Hörgeräte
Da die Hörhilfen in der Regel täglich im Einsatz sind, muss einiges beachtet werden. Um vor allem die Lebensdauer dieser unscheinbaren Hilfsmittel zu erhöhen, ist eine regelmäßige tägliche und typgerechte Pflege enorm wichtig. Die Geräte sollte man auf alle Fälle keiner unnötigen Feuchtigkeit, Hitze oder Haarspray aussetzen. Legen Sie daher Ihr Hörgerät vor dem Duschen, Schwimmen oder Saunieren prinzipiell ab, ebenfalls bevor Sie Haarspray benutzen. Am besten bewahren Sie es in einer kleinen Box auf, wenn es nicht getragen wird. Dadurch kann es nicht so schnell verloren gehen oder fällt herunter.
Man unterscheidet zwei Arten von Hörgeräten: Das Hinter-dem-Ohr-Gerät (HdO) sitzt hinter dem Ohr und ist mit einem Schallschlauch mit dem Ohrpassstück im Ohr verbunden. Außerdem gibt es noch die Im-Ohr-Geräte (IO). Der Name sagt es schon: das Gerät sitzt direkt im Ohr.
Beim HdO sollte sowohl das Ohrpassstück als auch der Schlauch regelmäßig gereinigt werden. Hierzu muss man beim ausgeschalteten Hörgerät den Schallschlauch vom HdO trennen. Das Gehäuse des Geräts wird mit einem weichen, trockenen Tuch abgerieben. Das Ohrpassstück kann man in einen kleinen Behälter mit einer speziellen Reinigungsflüssigkeit legen. Anschließend muss es mit einem Zellstofftuch getrocknet werden. Mit einem IO sollte besonders behutsam umgegangen werden. Dieses können Sie lediglich mit einem feuchten Desinfektionstuch abputzen.
Ihr Hörgeräteakustiker zeigt Ihnen sicherlich bei Bedarf die richtige Pflege. In der Regel ist dieser Service kostenlos. Achten Sie auch darauf, dass Sie nur Hörgerätebatterien mit der richtigen Spannung verwenden. Durch handelsübliche Knopfzellen kann es auf Grund einer höheren Spannung zu einem Kurzschluss im Hörsystem kommen.
(Stand: Januar 2015)
Die richtige Einnahme von Medikamenten
Wer regelmäßig Arzneimittel einnehmen soll, muss teilweise kleine Tricks anwenden, um sich die Handhabung bzw. korrekte Einnahme zu erleichtern. Die Arzneimittelhersteller sind bis heute noch sehr wenig auf die Bedürfnisse von älteren, kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen eingestellt. Für eine erfolgreiche Therapie ist es jedoch unbedingt erforderlich, die empfohlene Dosierung und die richtige Einnahme einzuhalten. Daher möchten wir Ihnen mit ein paar Informationen und Tricks etwas behilflich sein:
Medikamenteneinnahme:
Wichtig ist bei der Einnahme, dass die Vorgaben „wann, wie oft und wie viel“ unbedingt beachtet werden. Bei der Anweisung „auf nüchternen Magen“ heißt normalerweise ca. eine halbe Stunde vor dem Frühstücken. „Vor dem Essen“ bedeutet ca. eine Stunde vor und „nach dem Essen“ mindestens zwei Stunden nach einer Mahlzeit.
Einnahmeempfehlung:
Gerne heißt es auf den Packungsbeilagen „mit ausreichend Flüssigkeit“. Dies bedeutet für die Einnahme, die Arznei mit mindestens einem halben Glas Wasser einzunehmen. Als Flüssigkeiten sind gar nicht geeignet: heiße Getränke wie Kaffee oder Schwarztee, Milch, Zitrusfruchtsäfte sowie sämtliche alkoholische Getränke. Diese Getränke können die Wirkungsweise von Medikamenten erheblich verändern.
Flüssigkeiten:
Bei Flüssigpräparaten kann die exakte Dosierung oftmals schwer fallen. Messbecher oder –löffel, sofern für das Arzneimittel vorgesehen, sind noch einigermaßen beherrschbar. Bei der Tropfendosierung wird es schon schwieriger. Hier könnte es helfen, einen dünnwandigen Plastikbecher (z. B. einen leeren und gereinigten Joghurtbecher) zu verwenden. Halten Sie den Becher am oberen Rand fest und lassen Sie die Tropfen in den Becher fallen. Jeder Tropfen fällt hörbar auf den Becherboden. Noch besser sind sogenannte Dosierspritzen geeignet, mit denen sich die flüssige Arznei exakt abmessen lässt.
Tabletten:
Bei der Medikamenteneinnahme ist es manchmal erforderlich, dass Tabletten geteilt werden müssen. Doch trotz einer eingestanzten Rille ist eine exakte Trennung der Tablette oftmals nicht möglich, im schlechtesten Fall zerbröselt sie. Hierfür bieten Apotheken oder Drogeriemärkte einen sogenannten Tablettenzerteiler aus Plastik an.
Sollten Sie dennoch unsicher bei der Dosierung sein, klären Sie Ihre Fragen unbedingt mit dem behandelnden Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke nach.
(Stand: März 2015)
Reiseapotheke – Medikamente im Urlaub
Urlaub und verreisen, das ist inzwischen bei vielen das ganze Jahr über ein Thema. Egal ob in der näheren Umgebung oder in ferne Länder – wer regelmäßig auf Medikamente angewiesen ist, sollte sich die Zeit nehmen, ein paar grundsätzliche Dinge zu beachten:
- Bereits rechtzeitig vor Beginn des Urlaubs die Medikamente überprüfen. Reicht die vorhandene Menge aus, damit man auch nach der Rückkehr aus dem Urlaub genügend vorrätig hat? Oder muss noch vor Urlaubsantritt ein Rezept vom Arzt ausgestellt werden?
- Wie und wo werden die Medikamente am besten aufbewahrt? Ist eine ärztliche Bescheinigung für die Mitnahme in das Urlaubsland erforderlich? Ist es erlaubt, bei einer Flugreise die benötigten Medikamente im Handgepäck mitzuführen?
- Schützen Sie Ihre Arzneimittel vor Hitze und direkter Sonne. Kälteempfindliche Medikamente gehören bei Flugreisen auf alle Fälle ins Handgepäck. Ebenso Medikamente, die während oder kurz nach der Ankunft am Urlaubsziel eingenommen werden müssen.
- Wie wirkt sich eine eventuelle Zeitverschiebung zwischen dem Heimat- und dem Urlaubsort auf die Einnahme des Medikamentes aus? Besprechen Sie die Medikation rechtzeitig vor Beginn der Reise mit Ihrem behandelnden Arzt.
- Nehmen Sie grundsätzlich Ihre Arzneimittel in der Originalverpackung und dem Beipackzettel mit, vorsorglich auch eine Kopie vom Rezept.
- Bei Spritzenbesteck, etwa bei Diabetikern, empfiehlt es sich, eine ärztliche Bescheinigung über das persönlich benötigte medizinische Material mitzuführen.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Medikament, dessen Einnahme oder den Einreisebestimmungen in Ihrem Urlaubsland haben, wenden Sie sich an Ihren behandelten Arzt, Ihren Apotheker oder einen Reisemediziner.
(Stand: September 2018)
Hausarbeit bequemer machen
Tipps für ergonomische Hausarbeiten
Zuerst eine Begriffserklärung: Ergonomie stammt aus dem Griechischen und setzt sich aus den Wörtern ergon (Arbeit) und nomos (Gesetz, Regel) zusammen. Ergonomie ist die Wissenschaft von der Gesetzmäßigkeit der Arbeit, d. h. die Arbeitsbedingungen, den Arbeitsablauf sowie die Arbeitsgeräte so zu optimieren, dass möglichst geringe bis keine gesundheitlichen Belastungen auftreten.
Wohnen Sie noch in Ihrem vertrauten Umfeld und erledigen Ihre Hausarbeiten selbstständig? Gerne möchten wir Ihnen mit ein paar Tipps helfen, Ihren Körper bei der Hausarbeit zu entlasten. Dabei können Sie Fehlhaltungen, einseitige Belastungen und unfallträchtige Bewegungen vermeiden.
- Sorgen Sie für Arbeitsplätze, die Ihrer Körpergröße angepasst sind.
- Platzieren Sie Herd, Kühlschrank, Waschmaschine etc. nach Möglichkeit auf Augenhöhe, so können Sie die Geräte gut bedienen.
- Praktisch ist ein höhen- und/oder längenverstellbarer Tisch zum Arbeiten.
- Besen haben am besten einen Teleskopstiel, damit Sie in aufrechter Körperhaltung und auf ihre Körpergröße angepasst fegen können.
- Komfortable Staubsauger haben ein Teleskoprohr, sind klein und handlich und haben leichtgängige, rundum drehbare Rollen. Lange Kabel ermöglichen ohne großes Umstecken einen großen Aktionsradius und sind am besten automatisch zum Auf- und Abwickeln.
- Teilen Sie sich Ihre Arbeiten ein und versuchen Sie, nicht alles auf einmal und an einem Tag erledigen zu wollen.
- Machen Sie zwischen den Arbeiten auch mal eine Pause und entspannen sich.
- Dehnen und strecken Sie sich regelmäßig und/oder machen zwischendurch leichte Lockerungsübungen.
- Vermeiden Sie längere Zeit in einer Körperposition zu verharren (z. B. gebückte Haltung).
- Regelmäßige Gymnastik und gezieltes Training der Rückenmuskulatur beugt Rückenschmerzen vor und erhält Ihre Beweglichkeit.
(Stand: November 2019)
Kleine Alltagshilfen für Zuhause
Manche Alltagstätigkeiten gehen einem nicht mehr „so leicht von der Hand“. Dafür gibt es einfache Tipps oder kleine Alltagshilfen, die einem beim Essen, den Haushaltsarbeiten oder auch bei der Körperhygiene helfen und unterstützen.
Tipp 1: Sind einem schon mehrfach Teller und Tassen zu Bruch gegangen sind, ist es eine hilfreiche Erleichterung, wenn man sich hitzebeständiges sowie spülmaschinenfestes Kunststoffgeschirr anschafft.
Tipp 2: Im Sanitätshaus gibt es verschiedene praktische Helfer, um das Essen und Trinken zu erleichtern. Beispiel: Ein sogenannter „Bechergriff“, den man über Tassen oder Becher schiebt fürs leichtere Greifen und Festhalten. Oder „Griffverstärkung“ in verschiedenen Ausfertigungen aus Moosgummi mit Steckschlitz zum Drüberschieben über Messer, Gabel oder Löffel. Damit lässt sich das Besteck besser halten, wenn die Kraft nachlässt.
Tipp 3: Zum Öffnen von Getränkeflaschen oder sonstigen schwer zu bewegenden Drehverschlüssen gibt es im Handel Schraubverschlussöffner. Zusätzlich empfiehlt es sich, die zu öffnenden Behältnisse auf eine rutschfeste Ablage zu stellen.
Tipp 4: Für den Alltag ist eine Greifzange „Helfende Hand“ ein nützlicher Erwerb. Hat man Probleme beim Bücken, ist dieses Hilfsmittel ein cleverer Helfer zum Aufheben von Gegenständen vom Boden.
Tipp 5: Ein weiterer lohnenswerter "Helfer" ist ein langer Schuhlöffel oder Stiefelknecht, damit man seine Schuhe leichter für einen wohltuenden Spaziergang anzuziehen kann.
Tipp 6: Sofern man im Badezimmerbereich nicht auf einen Badvorleger verzichten möchte, sollte dieser unbedingt mit einer rutschfesten Unterseite beschichtet sein oder auf einem Haftgitter liegen.
Tipp 7: Ebenfalls empfiehlt es sich, Haltegriffe in der Badewanne oder Dusche anzubringen. Vor der Montage sollte man jedoch unbedingt die perfekte Höhe ausprobieren. Zudem ist ein Duschhocker zum Sitzen beim Duschen oder ein Badewannensitzbrett für die Badewanne eine hilfreiche Anschaffung.
Teilweise werden die Kosten für Hilfsmittel von den Krankenkassen übernommen, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt. Daher klären Sie vor den einzelnen Anschaffungen mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Krankenversicherung, ob eine Kostenübernahme erfolgen kann oder Sie evtl. einen Zuschuss erhalten.
(Stand: September 2017)
Beginnen Sie Ihren Tag mit einem gesunden Frühstück!
Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wie Sie gesund in den Tag starten können? Dabei ist an dieser Stelle nicht der sportliche Aspekt gemeint, sondern beginnen Sie doch Ihren Tag mit einem gesunden und reichhaltigen Frühstück. Das sättigt nicht nur langanhaltend, sondern fördert auch tatsächlich Ihre Gesundheit. Denn die Energiespeicher, die über Nacht aufgebraucht wurden, müssen wieder aufgefüllt werden.
Für eine gesunde Basis sorgen unter anderem Vollkornbrote bzw. -weck, Haferflocken, Obst und Gemüse sowie Milchprodukte. Für ein herzhaftes Frühstück können außerdem verschiedene magere Wurst- oder Käsesorten auf dem Frühstückstisch stehen, denn der Genuss gehört bei einem gesunden Frühstück ebenso mit dazu. Natürlich ist es besser, wenn das Frühstück viel Obst, Gemüse und Vollkornprodukte enthält, da diese mehr Ballast- und Nährstoffe enthalten und damit länger sättigen. Aber auch Müsli, Eierspeisen, Marmelade und Honig bereichern den Frühstückstisch.
Für Frühstücksmuffel gilt: Wenn Sie morgens nichts oder nicht viel essen können, dann holen Sie die Mahlzeit am besten im Laufe des Vormittags mit einem zweiten größeren Frühstück nach. Sie werden feststellen, dass Sie nach dem Genuss eines reichhaltigen Frühstücks bis zum Mittagessen weniger Heißhunger auf Süßes verspüren. Und wenn doch, dann greifen Sie lieber zu Obst, Gemüsesticks oder einen Naturjoghurt.
Denken Sie außerdem daran, über den Tag verteilt mindestens 1,5 Liter zu trinken. Bevorzugen Sie dabei Wasser oder auch energiearme bzw. ungesüßte Getränke.
Sie sehen also, es ist ganz einfach seinen Tag gesund zu beginnen. Wichtig: Lassen Sie sich Zeit und genießen Sie Ihr Frühstück!
Wie immer gilt auch bei diesem Tipp der Hinweis:
Wenn Sie unsicher sind, ob bestimmte Lebensmittel für Sie bedenklich sind oder wie viel Flüssigkeit die Idealmenge für Sie ist, dann klären Sie dies in einem Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt.
(Stand: Dezember 2023)
Wie Sie plötzlichen Heißhunger austricksen können
Eigentlich hat man keinen Hunger und doch ist er da: der Heißhunger! Aber durch sorgfältig ausgewählte Lebensmittel und regelmäßige Mahlzeiten kann man etwas gegen die Lust auf Süßes, Saures oder auch Fettiges tun. Gesunden Menschen wird empfohlen, drei Mahlzeiten in Ruhe und bewusst zu essen, sich einfach Zeit dafür zu nehmen. Denn erst nach ungefähr 20 Minuten stellt sich ein Sättigungsgefühl ein. Bei älteren Menschen sind meistens kleinere Portionen ideal, da sie nicht mehr so große Mengen auf einmal essen können oder wollen. Diese Personen sind daher mit fünf kleinen Mahlzeiten besser dran; dies gilt auch bei Menschen, die zur Unterzuckerung neigen oder Typ-2-Diabetiker sind. Sie sollten zwischendurch eine Banane, Brot oder Joghurt essen.
Um den Heißhunger auszutricksen genügt oft auch schon ein Stück Apfel, Mineralwasser oder ungesüßter Tee. Oder man lenkt sich durch Aktivitäten in jeglicher Form ab. Damit der Stoffwechsel viel zu arbeiten hat, empfiehlt es sich Gemüse, Obst, Vollkornbrot, Milchprodukte sowie helles Fleisch regelmäßig auf den Speiseplan zu setzen.
Auch ist es prinzipiell wichtig, viel Flüssigkeit über den Tag verteilt zu sich zu nehmen. Wenn Sie unsicher sind, ob bestimmte Lebensmittel für Sie bedenklich sind oder wie viel Flüssigkeit für Sie die Idealmenge ist, klären Sie das in einem Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt.
(Stand: Mai 2015)
Mangelernährung im Alter
Mit zunehmendem Alter verändert sich bei den Menschen das Ernährungsverhalten. Dies wirkt sich sowohl auf den Appetit als auch auf die Nahrungsaufnahme aus. Lt. einer aktuellen Studie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) besteht dabei ein hohes Risiko für Mangelernährung.
Verschiedene Ursachen sind dafür verantwortlich:
Abnehmender Appetit, Kaubeschwerden aufgrund von mangelnder Zahn- und Mundhygiene bzw. -gesundheit, erhöhter Vitamin- und Mineralstoffbedarf durch Medikamenteneinnahme. Außerdem hat eine schlechte Verdauung oder auch Mundtrockenheit Einfluss auf seitherige Essgewohnheiten.
Einfache Maßnahmen helfen einer möglichen Mangelernährung vorzubeugen:
Abwechslungsreiche Speisen, die in mehreren kleinen Portionen über den Tag verteilt gegessen werden. Dies gilt auch für ein vielfältiges Getränkeangebot, das man sich am besten schon morgens bereitstellt. Eine gute Hilfe kann dabei ein sogenanntes Trinkprotokoll leisten, in dem die tatsächlich zu sich genommene Trinkmenge (auch Kaffeetränke) eingetragen wird. Optimalerweise stellt man sich zu jeder Mahlzeit ein Getränk dazu.
Da bei älteren Menschen der Nährstoffbedarf sogar erhöhter sein kann als bei Jüngeren, sollten Lebensmittel mit einer hohen Nährstoffdichte auf dem Speiseplan stehen. Dazu zählen Getreide, Kartoffeln sowie Hülsenfrüchte. Außerdem helfen vielfältige und abwechslungsreiche Lebensmittel: Getreide, Obst und Gemüse, Fleisch-, Fisch- und Milchprodukte sowie Fette und Öle.
(Stand: Juli 2015)
Frühjahrsmüdigkeit - was hilft?
Die Tage werden langsam wieder länger und auch heller. Trotzdem werden viele Menschen nach den Wintertagen nicht munter, sondern eher noch müder. Sie fühlen sich antriebslos und schlapp – die Frühjahrsmüdigkeit hat sie getroffen. Woher sie kommt ist bis heute nicht geklärt.
Der Hormonhaushalt soll daran beteiligt sein. Denn in der dunklen Jahreszeit wird das Schlafhormon Melatonin verstärkt ausgeschüttet, wir haben ein größeres Schlafbedürfnis. Ein Überhang dieses Hormons im Frühjahr kann für die Müdigkeit verantwortlich sein. Unser Körper muss sich erst wieder umstellen, denn mit zunehmendem Licht werden verstärkt Botenstoffe und Hormone gebildet, die uns wiederum munter machen.
Äußerst hilfreich ist es, über den Tag verteilt ausreichend zu trinken sowie frische Kost mit Obst, Gemüse und Ballaststoffen zu sich zu nehmen. Der Botenstoff Serotonin, der für gute Laune sorgt, ist vor allem in Äpfeln und Bananen enthalten. Ebenso stimuliert Licht die Serotoninproduktion. Täglich 20 bis 30 Minuten an der frischen Luft, auch bei bedecktem Himmel, können daher schon kleine Wunder bewirken. Das natürliche Licht ist zudem um ein Vielfaches wirkungsvoller als die beste künstliche Innenbeleuchtung. Natürlich tut Bewegung an der frischen Luft immer gut.
Wer außerdem nicht zu spät ins Bett geht, um dafür die Helligkeit des Tages auszunutzen, wird schon recht bald eine Besserung spüren.
Bei länger anhaltender Müdigkeit sollte ein Arzt zu Rate gezogen werden, um eine ernsthafte Erkrankung auszuschließen.
(Stand: März 2024)
Wohnen im Alter
Wohnberatung - für ältere Menschen und Menschen mit einer Behinderung
Das Landratsamt Heilbronn bietet in Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Heilbronn, den IAV-Beratungsstellen, dem Pflegestützpunkt und der kommunalen Behindertenbeauftragten im Landkreis Heilbronn eine Wohnberatung im Landkreis Heilbronn an. Ziel ist es, dass man so lange wie möglich selbstständig in der eigenen vertrauten Umgebung bleiben kann.
Ein Unfall, eine schwere Erkrankung, eine Behinderung oder eine zunehmende Pflegebedürftigkeit kann zu notwendigen Veränderungen in den eigenen Wohnräumen führen. Oft reichen jedoch schon kleine Veränderungen, um die Selbstständigkeit und die Mobilität im Wohnraum zu erhalten, die Wohnverhältnisse an die persönlichen Einschränkungen anzupassen, die häusliche Pflege zu erleichtern und dadurch einen Umzug zu vermeiden. Zusätzlich profitiert die ganze Familie von einem barrierefreien oder zumindest barrierearmen Zuhause.
Bei der Wohnberatung erhalten Sie Informationen zur Beseitigung oder Verringerung von Hindernissen, Gefahrenquellen sowie Barrieren in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus. Sie erhalten außerdem Informationen zu den möglichen Hilfsmitteln, die Ihren Alltag erleichtern oder verbessern können. Dabei wird auf Ihre Wünsche und Gegebenheiten eingegangen und berücksichtigt. Sie erhalten Hinweise zu kleinen Umbaumaßnahmen, wie Ihre Wohnung oder Ihr Haus auf Ihre Bedürfnisse hin angepasst werden kann. Dabei geht es zum Beispiel um einen Badumbau oder die Einrichtung von Rampen.
Das Beratungsangebot ist umfassend, unabhängig, neutral und kompetent durch das erfahrene Wohnberatungsteam, aber das Wichtigste – es ist kostenfrei. Die Wohnberatung erfolgt nach Terminvereinbarung bei Ihnen Zuhause.
Weitere Informationen erhalten Sie bei folgenden Ansprechpartnern:
Pflegestützpunkt Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn, Iris Braun Telefonnummer: 07131/994-8047 oder Stefan Vesely Telefonnummer: 07131/994-430, pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de.
Landratsamt Heilbronn, Kommunale Behindertenbeauftragte Julia Heyduk, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn, Telefonnummer: 071313/994-8441, julia.heyduk@landratsamt-heilbronn.de.
Einen Flyer zur Wohnberatung oder von der Kommunalen Behindertenbeauftragten erhalten Sie in unserem Rathaus beim Bürgerbüro.
(Stand: November 2023)
Barrierefreies Wohnen
Meistens macht man sich erst im Alter Gedanken zum Barrierefreie Wohnen. Dabei steht der Wunsch nach Unabhängigkeit und Mobilität an vorderster Stelle. Der Fachbegriff dafür lautet „Wohnraumanpassung“. Hier gilt es, die verschiedenen notwendigen Veränderungen oder auch Umbaumaßnahmen zum und im Wohnbereich zu prüfen. So werden Engstellen, die im häuslichen Bereich vorhanden sind, nach Möglichkeit soweit verbreitet, um einen Rollator oder auch Rollstuhl bequem verwenden zu können. Stolperfallen wie Teppiche und Läufer sollten am besten komplett weggeräumt werden, ebenso wie Kleinmöbel oder Accessoires, die im Weg stehen. Sämtliche störende Stromkabel werden an der Wand entlang befestigt.
Die neu gewonnene Barrierefreiheit senkt auch Ihr Sturzrisiko. Für ein sicheres Lebensumfeld können evtl. noch zusätzliche Lichtschalter montiert werden, um von möglichst vielen Stellen aus das Licht anmachen zu können. Im Bad bzw. der Toilette sollte man überlegen, ob man das WC höher montieren lässt, damit man bequemer aufstehen kann. Sofern noch nicht vorhanden sollte eine bodengleiche Dusche mit Haltegriffen vorgesehen werden. Duschsitze zum bequemen Duschen gibt es zur Montage oder auch lose auf dem Boden stehend.
Für die Wohnraumanpassung gibt es evtl. Zuschüsse von der Pflegekasse, Versorgungsämter (bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises), KfW-Förderbank sowie weiteren Institutionen.
Wichtig ist immer: Niemals mit den Baumaßnahmen beginnen, bevor ein Antrag gestellt wurde! Zuerst muss geprüft werden, ob und in weit Ihnen Zuschüsse gewährt werden können und von wem die Zuschüsse übernommen werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.barrierefrei.de oder www.wohnungsanpassung-bag.de sowie bei Ihrer Pflegekasse.
(Stand: Juni 2016)
Hausnotruf - was ist das?
Sie möchten trotz altersbedingten Beschwerden, körperlicher Beeinträchtigung oder schwerer Krankheit gerne in Ihrer gewohnten Umgebung wohnen? Ihre Familienangehörigen können nicht vor Ort sein oder sie sind familiär und beruflich stark beansprucht? Viele Pflegedienste bieten inzwischen ein Hausnotrufgerät an, denn passieren kann immer etwas! Der Hausnotruf kann natürlich einen Unfall oder Notfall nicht verhindern, aber damit kann schnelle Hilfe angefordert werden. Weiterer Vorteil: Der Hausnotruf kann stationäre Pflegekosten sparen, da der Aufenthalt von pflegebedürftigen Personen in den eigenen vier Wänden dadurch verlängert werden kann.
Die einzige Voraussetzung ist ein Telefonanschluss oder ein WLAN-Router sowie Stromanschluss. Alle Notrufgeräte verfügen über einen Akku und sind bis zu 20 Stunden gegen einen eventuellen Stromausfall geschützt. Das Hausnotrufgerät wird wie eine Armbanduhr, eine Kette am Hals oder als Clip an der Hose getragen. Ein Knopfdruck genügt und der Sender verbindet sich per Funk mit der Basisstation. Diese sendet das Notsignal an die täglich rund 24 Stunden mit einem fachkundigen Mitarbeiter besetzte Hausnotrufzentrale. Von dort aus wird die Lage geprüft und bei Bedarf der Bereitschaftsdienst vorbei geschickt. Dieser erhält mit Hilfe eines hinterlegten Wohnungs- bzw. Hausschlüssels Zugang zum Hilfsbedürftigen.
Aufgrund von neuen technischen Möglichkeiten kann der Hausnotruf inzwischen auch bei Spaziergängen oder zum Einkaufen mitgenommen werden. Das mobile Notrufgerät ist mit einem GPS-Sender versehen, damit bei einem Notfall der Hilfsbedürftige geortet werden kann.
Bevor Sie einen Übernahmeantrag für einen Hausnotruf stellen, müssen Sie sich zuerst an Ihre Pflegekasse wenden, damit die Kosten für die Anschaffung übernommen werden. Am besten informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse über das Hausnotrufsystem und die dabei anfallenden Kosten (Installation des Hausnotrufs sowie Bereitstellungskosten) sowie eine teilweise Kostenübernahme durch die Pflegekasse bei einem bestehenden Pflegegrad.
Zum Schluss noch ein Tipp: Sie können den Hausnotruf von Ihrer Steuer absetzen. Er ist als "Haushaltsnahe Dienstleistung" anerkannt.
(Stand: Februar 2022)
Haushaltshilfen – Heimliche Helfer – Schwarzarbeit?
Viele Senioren nutzen im Alter helfende Hände zur Unterstützung in Haus, Hof und Garten. Man möchte weiterhin in seinem gewohnten Umfeld wohnen und leben, aber einzelne Arbeiten sind nicht mehr durchführbar oder zu beschwerlich. Dafür bietet es sich an, dass man sich Unterstützung von einer externen Haushalts- oder Gartenhilfe holt.
Doch Achtung: „Heimliche Helfer“, die nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, sind Schwarzarbeiter. Dabei drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Um dies zu vermeiden, muss der Arbeitgeber nur folgendes tun: Im Internet unter www.minijob-zentrale.de kann das sogenannte Haushaltsscheck-Formular entweder heruntergeladen oder direkt online bearbeitet werden. Ebenso kann man das Formular telefonisch unter der Nummer Telefonnummer: 0355 290270799 anfordern und ausgefüllt an die Minijob-Zentrale senden.
Diese ordentliche Anmeldung bietet sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber einige Vorteile: Die Minijobber können monatlich bis zu 450 Euro verdienen und sind durch die Anmeldung gleichzeitig rentenversichert, eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist jedoch ebenfalls möglich. Zusätzlich haben Minijobber Anspruch auf Urlaub und im Krankheitsfall auf Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber wiederum ist über die Unfallversicherung bei Unfällen des Minijobbers vor Ansprüchen geschützt und kann außerdem einen Teil seiner Kosten steuerlich absetzen. Bei Fragen oder weiteren Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Minijob-Zentrale, unter den vorgenannten Kontaktdaten.
(Stand: November 2015)
Aktiv im Alter und im Alltag
Kreisdiakonieverband Heilbronn – Junge Senioren
Der Beirat der Jungen Senioren hat wieder einmal ein abwechslungsreiches Programm ab Oktober 2023 bis Mai 2024 zusammen gestellt. Dabei steht jeder Montag, von 14.30 bis 16.30 Uhr, unter einem abgeschlossenen Thema, das von versierten Referentinnen und Referenten mit einem etwa 60-Minütigem Vortrag begleitet wird. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit, bei einer Kaffeepause in einer kleinen Runde über das Gehörte zu diskutieren sowie mit den Referentinnen oder Referenten in einer Fragerunde weitere Informationen einzuholen.
Die Veranstaltungen finden im Hans-Rießer-Haus, Großer Saal, Am Wollhaus 13, 74072 Heilbronn statt.
Im Rathaus Leingarten finden Sie im Foyer den Flyer mit dem vollständigen Programm, den Sie gerne mitnehmen können.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartnerin Sonja Albrecht, 07131/9644-31 oder sonja.albrecht(@)diakonie-heilbronn.de.
(Stand: September 2023)
Der Vorturner mit „Wiener Schmäh“, Philipp Jelinek mit seiner Sendung „Fit mit Philipp“
Im ORF-Frühfernsehen, ORF 2, zeigt der österreichische Triathlet und mehrfache Ironman Finisher, Philipp Jelinek, seit dem 11. Januar 2021 täglich von Montag bis Freitag von 9:10 bis 9:30 Uhr ein optimales Bewegungsprogramm für Jung und Alt. Philipp Jelinek: „Der jüngste Teilnehmer ist 17 Monate, der älteste 105 Jahre. Von der Großmutter bis zum Enkel – Jung und Alt turnen gemeinsam. Ganze Schulklassen trainieren mit.“
Daher, nicht nur alle Altersklassen sind zum Mitmachen eingeladen. Es spielt keine Rolle, ob man Sportlerin oder Sportler, Einsteiger oder Profi oder Bewegungsmuffel ist: Jeder kann daran teilnehmen. Gemeinsam wird mobilisiert und gekräftigt sowie an der Koordination und dem Gleichgewicht vor dem Fernseher gearbeitet. Und das Wichtigste: Der Spaß kommt dabei auch nicht zu kurz!
Philipp Jelinek zeigt in seinen täglichen 20-minütigen Übungseinheiten Bewegungstipps für zu Hause. Egal wie fit Sie sind: Das Programm ist motivierend, weil Jelinek nicht perfekt ist, er hat ebenso seine „Hoppalas“.
Die gezeigten Übungen und Bewegungen dienen der Sturzprophylaxe, da das Gleichgewicht und die Koordination trainiert wird und sind zum Beispiel auch mit einem Rollator durchführbar.
Das Programm stellt Jelinek gemeinsam mit dem Sporttherapeuten Thomas Schmal zusammen. Dieser hatte jahrelang das österreichische Fußball-Nationalteam betreut. Inzwischen wird länderübergreifend mitgeturnt: Aus Deutschland, Ungarn, Italien, Norwegen, Schweden, der Schweiz oder der Slowakei melden sich inzwischen „Mitturnerinnen und Mitturner“.
„Fit mit Philipp“ können Sie täglich im ORF 2 live ansehen und kann außerdem übers Internet unter www.tvthek.orf.at abgerufen werden. Auch in YouTube sind einige seiner Videos unter „Fit mit Philipp“ zu sehen.
(Stand: April 2021)
Auch nach dem Beruf: Lernen im Alter
Wer rastet der rostet! Dies gilt nicht nur für die körperliche sondern auch für die geistige Fitness. Während dem Berufsleben wurden die geistigen Fähigkeiten meistens sehr stark beansprucht. Im Ruhestand allerdings vollbringen manche eine wesentlich geringere Kopfleistung. Gehirn, Funktionen, Muskeln, die nicht mehr gebraucht oder gefordert werden, verkümmern – das gilt für Geist und Körper. Daher müssen beide regelmäßig trainiert werden.
Geistige Fitness erhält man ebenso wie körperliche Fitness durch regelmäßiges Training. Zudem halten neue Aufgaben und Herausforderungen die grauen Zellen auf Trab – und den Menschen jung.
Wie wäre es daher mit einem Sprachkurs oder dem Erlernen von einem Musikinstrument? Entsprechende Angebote bieten u.a. die Volkshochschulen. Oder möchten Sie (noch einmal) studieren? Knapp 60 deutsche Hochschulen bieten für ältere Menschen ein Seniorenstudium an. Es empfiehlt sich jedoch, sich an der jeweiligen Universität zu informieren, da es unterschiedliche Zugangsbedingungen gibt. Teilweise ist es möglich, Vorlesungen als Gasthörer zu besuchen.
Egal ob Sie Ihr Allgemeinwissen erweitern oder spezielle Kenntnisse erwerben oder vertiefen wollen – Bildung ist eine Investition in Ihre Zukunft! Lernen macht in jedem Alter Spaß und erhöht dabei noch die Chancen auf ein selbstständiges Leben.
Nähere Informationen finden Sie unter:
www.meine-vhs.de (Volkshochschulverzeichnis), www.avds.de (Akademischer Verein der Senioren in Deutschland, Liste von Universitäten zu Bildungsangeboten für Senioren) oder www.senioren-studium.de.
(Stand: Januar 2017)
Arbeiten, Rente, … was kommt danach?
Planen Sie in Rente zu gehen oder sind Sie bereits im Ruhestand? Und wie sieht Ihr Alltag momentan oder in Zukunft aus: Ihnen fehlt eine Herausforderung neben Einkaufen, Müllrausbringen oder Haus- und Gartenarbeit? Dann ist es vielleicht an der Zeit, sich eine neue und abwechslungsreiche Tätigkeit zu suchen, ein EHRENAMT! Hierzu ist es nie zu spät und man ist dafür auch nie zu alt.
Hier in Leingarten gibt es viele Möglichkeiten. Sie können sich u.a. beim NETZWERK EHRENAMT engagieren. Weitere Informationen erhalten Sie selbstverständlich auch telefonisch Telefonnummer: 07131 6425469.
Eine Anlaufstelle für den Stadt- und Landkreis Heilbronn für ein ehrenamtliches Engagement bietet ebenso das „Forum Ehrenamt“ in der Schellengasse 7-9 in Heilbronn. Auch hier erhalten Sie telefonisch unter der Nummer Telefonnummer: 07131 964438 Auskünfte über ehrenamtliche Aufgaben und Möglichkeiten.
(Stand: Januar 2016)
Aktiv durch den Alltag - wer rastet, der rostet!
Bewegung tut jedem Menschen gut, egal wie alt man ist. Und ohne Bewegung schreitet das Altern schneller voran, denn der Mensch verliert zwischen seinem 20. und 70. Lebensjahr bis zu ca. 40 Prozent seiner Muskelmasse. Auch die Ausdauerleistung nimmt bereits nach dem 30. Lebensjahr um bis zu ca. 15 Prozent pro Lebensjahrzehnt ab, sofern man nichts dagegen unternimmt. Dabei spielt es keine Rolle, welche Form der Aktivitäten man in seinen Alltag einplant. Wichtig ist, den Körper regelmäßig zu bewegen. Ausreden wie „ich bin doch gar nicht sportlich“ oder „ich möchte keinem Verein oder Fitnessstudio beitreten“ zählen in diesem Fall nicht!
Das Wichtigste ist, sich regelmäßig aktiv zu bewegen. Dazu reicht es schon, wenn man täglich in seinem Garten arbeitet oder zehn Minuten spazieren geht. Positiver Nebeneffekt: man ist an der frischen Luft. Sicherlich treffen Sie Gleichgesinnte, denn gemeinsam macht es noch mehr Spaß und die zwischenmenschlichen Beziehungen kommen dabei auch nicht zu kurz.
Fangen Sie noch heute an!
(Stand: August 2015)
Runter vom Sofa - hinaus in die Natur
Wenn der Frühling anfängt, dann heißt es: Runter vom Sofa und hinaus in die Natur! Wenn Sie über die Wintertage keine Lust hatten, Ihre Pantoffeln auszuziehen und Ihre Schuhe zu schnüren, dann ist im Frühjahr der richtige Zeitpunkt, um die körperliche Aktivität wieder in Gang zu bringen. Die Natur begrüßt Sie mit bunten Farben und frischem Geruch, es grünt und blüht überall. Und das Beste dabei: Forschungsergebnisse der Altersmedizin haben bestätigt, dass bereits 15 Minuten tägliche Aktivitäten mit leichter Anstrengung die Lebenszeit um drei Jahre verlängern kann.
Gehen Sie also raus, motivieren Sie sich gegenseitig und erkunden Sie Ihre nähere und weitere Umgebung. Außerdem können Sie beim Spazierengehen auf andere Menschen treffen und vielleicht auch neue Kontakte knüpfen.
(Stand: April 2014)
Tipps für die kalte Jahreszeit
Rezept gegen kalte Füße
Natürlich macht es auch in der kalten Winterzeit Spaß, einen Spaziergang zu machen und ist zudem für die Gesundheit äußerst förderlich. Nicht umsonst lautet ein Sprichwort: Es gibt kein schlechtes Wetter, es gibt nur falsche Kleidung! Darum ziehen Sie sich einfach den Wetterverhältnissen entsprechend an und genießen Sie bei jeder Witterung die Natur. Sollten Sie nach Ihrem Spaziergang doch wider Erwarten kalte Füße bekommen haben, gönnen Sie sich doch ein wohltuendes Fußbad.
Hierzu ein einfaches Rezept:
Füllen Sie eine ausreichend große Schüssel mit warmen Wasser (36-38 °C), dem Sie einen Teelöffel Honig sowie zwei bis drei Esslöffel Milch oder Sahne zufügen. Die Füße eintauchen und etwa eine Viertelstunde entspannen. Dazu genießen Sie noch einen guten heißen Tee – eine Wohltat für den Körper. Anschließend eine fetthaltige Creme in die Füße einmassieren und warme dicke Strümpfe anziehen.
Sie werden sehen, wie schnell es Ihnen und Ihren Füßen wieder warm wird!
(Stand: Februar 2023)
Winterzeit - Erkältungszeit? Welche Hausmittel helfen?
Natürlich kann es jeden von uns treffen: Trotz gesunder Lebensweise und Spaziergängen bei Wind und Wetter zieht man sich eine Erkältung zu, bekommt Husten, Halsschmerzen oder dergleichen. Bei ersten Symptomen oder zur Vorbeugung helfen manchmal Omas Hausmittel, die weder den Magen noch den Kreislauf belasten. Vereinzelt wirken sie oft besser als chemische Präparate – einfach einmal ausprobieren!
Bei einer Erkältung hilft ein ansteigendes Fußbad nach Kneipp. Zuerst stellen Sie sich eine Thermoskanne mit heißem Wasser bereit. Füllen Sie anschließend eine Fußwanne mit etwa 33 Grad Celsius heißem Wasser ein. Die Temperatur unbedingt mit einem Thermometer prüfen. Danach tauchen Sie IhreFüße in das Wasser ein. Lassen Sie während dem Fußbad nach und nach wärmeres Wasser aus der Kanne zulaufen, bis die Temperatur noch erträglich ist, bis maximal 40 Grad Celsius. Bitte beachten Sie, dass das Wasser heiß ist und Sie es nicht über Ihre Füße laufen lassen. Die Badedauer beträgt etwa 10 bis 15 Minuten. Nach dem Fußbad die Füße gut abtrocknen und für etwa 20 Minuten ausruhen. Zur Entspannung können die Füße erhöht gelagert werden.
Bei einem Dampfbad (Inhalation) befeuchtet warmer Wasserdampf die Schleimhäute und fördert die Durchblutung. Für ein Dampfbad müssen Sie Wasser erhitzen, in eine Schüssel geben und Ihren mit einem Handtuch bedeckten Kopf darüber beugen. Atmen Sie den warmen Dampf ruhig durch den Mund ein. Schließen Sie dabei unbedingt die Augen, sie könnten ansonsten gereizt werden. Achten Sie außerdem darauf, dass das Gefäß stabil steht, damit Sie sich nicht verbrühen. Zusätze wie Kamillenblüten oder Kochsalz fördern den Heilungsprozess zusätzlich.
Speziell bei Halsschmerzen hilft viel trinken, am besten warme Getränke. Sie fördern die Durchblutung der Rachenschleimhaut, wodurch Krankheitserreger besser abtransportiert werden. Besonders wohltuend sind Kräutertees.
Ein weiteres gutes Hausmittel bei Halsschmerzen ist Zwiebelsirup. Zwiebeln verfügen über ätherische Öle, die die Schleimhäute beruhigen und zusätzlich antibakteriell wirken. Die Herstellung von Zwiebelsirup ist ganz einfach: Eine Zwiebel fein hacken und mit einigen Löffeln Honig vermischen. Diese Mischung über Nacht durchziehen lassen und den entstanden Sirup auffangen. Fünfmal täglich einen Teelöffel einnehmen. Der Zwiebelsirup ist auch als Hustensaft hervorragend geeignet.
Bei trockenem und kratzendem Hals hilft ein echter Klassiker unter den Hausmitteln: Heiße Milch mit Honig sorgt für Linderung.
Um Symptome von Halsentzündungen zu lindern sind Halswickel ein wirksames Mittel. Sie aktivieren die Blutzirkulation im Bereich von Hals, Nase und Kehlkopf.
Einfache Halswickel: Zerdrücken Sie weich gekochte heiße Kartoffeln, wickeln Sie diese in ein Tuch und um Ihren Hals. Darüber wickeln Sie ein weiteres Tuch zum Fixieren. Der Wickel bleibt so lange angelegt, wie Sie es als wohltuend empfinden.
Für einen Zwiebelwickel werden zwei bis drei Zwiebeln in Ringe geschnitten und in einer Pfanne leicht erwärmt. Legen Sie die Ringe auf ein Leinentuch, schlagen es ein und fixieren Sie wieder mit einem weiteren Tuch den Wickel.
Bei Halsschmerzen und Schluckbeschwerden wird Gurgeln oftmals als schmerzlindernd und wohltuend empfunden. Die Wirkstoffe gelangen beim Gurgeln direkt in Kontakt mit der entzündeten Rachenschleimhaut. Bakterien, Keime oder Fremdstoffe werden dadurch ausgespült. Besonders gut eignet sich Kamille zum Gurgeln. Sie wirkt reizmildernd und entzündungshemmend. Überbrühen Sie zwei Teelöffel Kamillenblüten mit einer Tasse heißem Wasser. Die Gurgellösung etwa 20 Minuten ziehen lassen, zwei bis drei Mal täglich anwenden. Eine weitere einfach herzustellende Gurgellösung ist Salzwasser. Salz wirkt desinfizierend und schmerzstillend. Zur Herstellung lösen Sie einen Teelöffel Kochsalz in 250 ml lauwarmen Wasser auf. Am besten stündlich gurgeln.
Viel Erfolg bei der Anwendung der unterschiedlichen Anregungen und gute Besserung!
Bei Vorerkrankungen sollten Sie vor den Anwendungen unserer Tipps Ihre Ärztin oder Ihren Arzt fragen, ob die Hausmittel für Sie geeignet sind. Dies gilt ebenso bei akuten und schlimmeren Beschwerden.
(Stand: Januar 2024)
Schützen Sie Ihre Medikamente vor Kälte
Jede Jahreszeit hat ihren besonderen Reiz und ihr besonderes Klima. Im Winter kann es daher jederzeit kälter werden. Viele Menschen benötigen Arzneimittel, auch wenn sie draußen unterwegs sind, ob beim Winterurlaub oder einem ausgedehnten Spaziergang. Trotz notwendiger kühler Lagerung leidet die Qualität vereinzelter Arzneimittel bei Minustemperaturen bzw. Temperaturschwankungen. Außerdem können Flüssigpräparate im schlimmsten Fall einfrieren.
Sofern Sie bei Temperaturen unter null Grad mit dem Auto unterwegs sind, sollten Sie flüssige sowie halbfeste Produkte nicht ständig im Auto deponieren. Am besten nutzen Sie bei kühler Witterung Thermobehälter oder ähnliches zur Aufbewahrung. Bei einem Spaziergang tragen Sie kleinere Verpackungseinheiten sicherheitshalber am Körper, um das Medikament vor extremen Temperaturschwankungen oder Einfrieren zu schützen.
Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Apotheker oder behandelnden Arzt.
(Stand: Dezember 2019)
Tipps für die warme Jahreszeit
Flüssigkeitsmangel - vor allem für Senioren eine Gefahr
An warmen und vorallem an heißen Tagen, sollte man unbedingt ausreichend trinken. Und nach Meinung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) stellen sich viel zu wenige ältere Menschen die Frage, ob sie auch immer genügend trinken.
Problem: Mit zunehmendem Alter reduziert sich das Durstgefühl. Dadurch wird das Trinken häufig vergessen oder es wird aus Angst vor häufigen oder nächtlichen Toilettengängen darauf verzichtet.
Gefahr: Es kann, vor allem bei hochsommerlichen Temperaturen, zur Austrocknung kommen.
Folge: Ein Mangel kann zur Minderung der Leistungsfähigkeit sowie zu Verwirrtheitszuständen führen, im Extremfall sogar zu Bewusstlosigkeit. Die Haut und Schleimhäute trocknen aus, die Regulation der Körpertemperatur wird beeinträchtigt. Auch die Wirkung von Medikamenten kann beeinflusst werden.
Lösung: Die DGE empfiehlt eine tägliche Wassermenge von ca. 2,3 Liter für Menschen über 65 Jahren. Ein Drittel wird in der Regel über das Essen aufgenommen. Der Großteil von etwa 1,5 Liter muss man über Getränke zu sich nehmen. Nur bei bestimmten Erkrankungen sowie nach Absprache mit Ihrem Arzt ist eine geringere tägliche Trinkmenge medizinisch vertretbar bzw. sogar notwendig.
Fazit: Mehrere kleine Portionen über den Tag verteilt zu sich nehmen, bevor sich der Durst bemerkbar macht. Um auf der sicheren Seite zu sein am besten bis zu zwei Liter am Tag trinken.
(Stand: Juli 2018)
Bleiben Sie trotz Hitze fit und kommen Sie gut durch heiße Tage!
Den kalendarischen und meteorologischen Sommeranfang hatten wir bereits im Juni. Auch erste warme oder vereinzelte heiße Tage gab es in diesem Jahr schon. Die zunehmende Hitzebelastung durch die Klimaerwärmung führt inzwischen bei einigen Menschen zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Der Organismus wird mehr beansprucht und es kann zu Problemen des Herz-Kreislaufsystems kommen. Daher ein paar Tipps, um die kommenden Sommertage und die Sonne genießen zu können:
Bewegung hält fit: Bleiben Sie trotz hoher Temperaturen in Bewegung. Wenn möglich natürlich nicht während der Mittagshitze und meiden Sie vor allem die pralle Sonne. Einen Morgenspaziergang auf schattigen Wegen oder durch den kühlen Wald, aber auch Schwimmen am frühen Morgen oder späten Abend belebt und hält fit. Trotz verschiedener Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist Schwimmen im Freibad Leingarten möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage oder im Amtsblatt.
Wer sich gar nicht bewegt hat sogar ein erhöhtes Risiko zu kollabieren. Es gilt auch im Sommer: Wer rastet, der rostet!
Leichtes Essen: Genießen Sie in der warmen Sommerzeit leichte sommerliche Mahlzeiten, die auch etwas kleiner ausfallen dürfen. Dann hat auch Ihr Magen leichtere Arbeit und Sie selber werden nicht so schnell müde und träge. Schon am Morgen Obst und Müsli, am Mittag einen Salat und abends eine Gemüsesuppe und Ihr Körper wird mit Vitaminen und Nährstoffen bestens versorgt. Denken Sie außerdem daran, leicht verderbliche Lebensmittel sofort kühl zu lagern, damit sich keine Keime und Bakterien verbreiten.
Ausreichend Trinken: Vergessen Sie nicht ausreichend zu trinken. Vor allem ältere Menschen sollten bewusster trinken und auf die Menge achten, da bei ihnen das Durstgefühl nachlässt. Gerade im Sommer ist eine ausreichende Trinkmenge sehr wichtig. Zum Ausgleich von hohen Temperaturen schwitzt der Körper, dabei verliert er große Mengen an Salze. Der Elektrolytmangel führt zum Hitzekrampf. Anzeichen dafür sind Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit. Daher soll man an heißen Tagen unbedingt ausreichend trinken, sogar über der empfohlenen Menge von rund 1,5 Litern. Trinken Sie am besten Mineralwasser, gerne auch mit einem Schuss Saft, oder Teegetränke, die jeweils nicht zu kalt und ungesüßt sein sollten, damit der Kreislauf nicht noch zusätzlich belastet wird.
Dies sind natürlich nur ein paar Anregungen, damit Sie die Hitze besser vertragen. Bei speziellen Fragen, wie z. B. Ihrer persönlichen Trinkmenge, setzen Sie sich direkt mit Ihrem Arzt in Verbindung.
(Stand: Juli 2020)
Kühle Räume - auch an heißen Tagen!
Sommerzeit: Die Wohnung oder das Haus ist richtig aufgeheizt und nachts kühlt es wenig ab. Die dauerhafte Hitze kann Stress für den Organismus sein. Es gibt jedoch ein paar kleine Tipps bzw. Maßnahmen, die einfach und kostengünstig sind und für Abkühlung sorgen:
- Lüften Sie an sehr heißen Tagen nur in den frühen Morgenstunden oder spät abends. Ansonsten lassen Sie die Fenster und Türen geschlossen.
- Der beste Schutz vor Aufheizen der Räume bietet an den Fenstern bzw. Türen angebrachter außenliegender Sonnen- bzw. Hitzeschutz. Vorhandene Jalousien, Klapp- und Rollläden sollten Sie daher unbedingt schließen. Auf der Terrasse oder dem Balkon bieten geöffnete Sonnenschirme oder Markisen zusätzlichen Schutz vor den warmen Sonnenstrahlen.
- An Südfenstern hilft spezielles Sonnenschutzglas. An bereits vorhandenen Fenstern, an denen z.B. Außenjalousien nicht montiert werden können, bieten außen oder innen angebrachte, meist getönte, Reflexionsfolien einen ähnlichen Schutz. Diese sind allerdings nur begrenzt haltbar und man sollte sich im Vorfeld über das Aufbringen der Folien sowie deren Lichtdurchlässigkeit genauestens informieren.
- Dauerhafter jedoch aufwendiger und kostenintensiver ist auf lange Sicht die fachgerechte Dämmung des Hauses. Diese hilft in doppelter Weise: Im Sommer bleibt die Hitze draußen und im Winter die Wärme im Haus.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema effizienter Hitzeschutz oder wünschen Sie ein Beratungsgespräch zu Energiesparen, Förderprogramme oder baulichem Wärmeschutz können Sie sich unverbindlich online oder telefonisch an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden. Diese informieren und beraten Sie individuell und anbieterunabhängig. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder telefonisch Telefonnummer: 0800 809802400 (kostenfrei).
(Stand: Juni 2017)