Hauptbereich
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Kappmannsgrund 5.BA“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat am 21.05.2021 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kappmannsgrund, 5. BA“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung, jeweils vom 11.05.2021. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgend dargestellten Abgrenzungsplan des Büro KMB und wird durch folgende Flurstücke begrenzt:
-im Norden durch die Nordgrenze der Flurstücke 15157, 15175, 15176, 15177, 15269, 15197, 15198, 11896, 15200, 15201, 15202, 15203, 15204, 15205, 15205/1, 15206, 15207, 15268/1 und 15268
- im Osten durch die Landesstraße L 1105, Flurstück 15457
- im Süden durch die Südgrenze des landwirtschaftlichen Wegeflurstücks 10290
- im Westen durch die Ostgrenze der landwirtschaftlichen Wegeflurstücke 10302 und 10235
Wesentliche Teilflächen des Plangebiets sind Bestandteil eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für das Gebiet „Rosenberger und Kappmannsgrund“ aus dem Jahr 2004.
Die ersten 4 Bauabschnitte wurden bereits überplant und erschlossen. Beim 5. Bauabschnitt des Gebiets „Rosenberger und Kappmannsgrund“, handelt es sich somit um den letzten verbliebenen Gebietsteil der städtebaulichen Entwicklung im Süden der Gemarkung Großgartach.
Aufgrund der Tatsache, dass die übrigen Bauabschnitte größtenteils bebaut sind, besteht wegen der derzeitigen großen Nachfrage an Wohnraum für unterschiedliche Bauformen ein großer Bedarf an Wohnbauflächen. Auch die von Leingarten stets beabsichtigte und umgesetzte Innenentwicklung lässt aufgrund der weitestgehenden Realisierung der Innenentwicklungsmaßnahmen, keine weiteren größeren Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der bebauten Ortslagen der einzelnen Teilgemeinden von Leingarten zu. Dem Bedarf an Miet- und Eigentumsimmobilien wurde somit bereits über diese Innenverdichtungsmaßnahmen Rechnung getragen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Kappmannsgrund, 5. Bauabschnitt“ hat die Stadt Leingarten somit die Möglichkeit, dringend benötigten Wohnraum am Rand des Ballungsraums Heilbronn für die unterschiedlichsten Wohnformen zur Verfügung zu stellen. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist somit von öffentlichem Interesse.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach §§ 2-10 BauGB.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften werden jeweils in der Fassung vom 11.05.2021 in der Zeit vom 21.06.2021 bis einschließlich 21.07.2021 während der üblichen Dienststunden im Bürgermeisteramt Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten, im Foyer Rathaus öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten, Zimmer 3.08 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Leingarten, den 10.06.2020
Stadt Leingarten
gez. Steinbrenner
Bürgermeister