Hauptbereich
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Mühlpfad Nordwest, 4. Bauabschnitt"
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Mühlpfad Nordwest, 4. Bauabschnitt“
Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat am 17.02.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlpfad Nordwest, 4. Bauabschnitt“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung, jeweils vom 13.02.2023.
Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 3311 und 3312 sowie Teilflächen der Flurstücke 3333, 3322 und 3310.
Im Einzelnen gilt der Lageplan des Büro KMB aus Ludwigsburg. (Vgl. oben stehenden Planauszug)
Die Stadt Leingarten plant entsprechend den Planungsvorgaben des Flächennutzungsplanes sowie des Regionalplans die Erweiterung der bestehenden Gewerbeflächen im Norden der Ortslage.
Auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen soll der 4. Bauabschnitt als Erweiterung des Gewerbegebiets „Mühlpfad“ entstehen. Mit dieser Entwicklung soll der Nachfrage nach Gewerbeflächen Rechnung getragen werden.
Die Anbindung des Gesamtgebiets soll über das bestehende Gewerbegebiet im Süden erfolgen.
Die Fortentwicklung des Gewerbegebietes „Mühlpfad Nordwest“ soll nun mit den vorliegenden Planungen zum vierten Bauabschnitt umgesetzt werden.
Die Deckung der Nachfrage an gewerblichen Flächen ist somit von öffentlichem Interesse.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach §§ 2-10 BauGB aufgestellt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
Der Bebauungsplanentwurf vom 13.02.2023 mit Begründung und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften, jeweils vom 13.02.2023, die Anlage zum Bebauungsplan und die Abwägungstabelle sowie der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
20.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023
während der üblichen Dienststunden im Bürgermeisteramt Leingarten, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten (Foyer im Erdgeschoss) öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Leingarten, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten abgebeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadt Leingarten.
Leingarten, den 09.03.2023
gez. Steinbrenner
Bürgermeister
- Textteil Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften (PDF-Datei)
- Begründung Bebauungsplan und örtliche Vorschriften (PDF-Datei)
- Bebauungsplan und örtliche Vorschriften (PDF-Datei)
- Bebauungsplan und örtliche Vorschriften Legende (PDF-Datei)
- Maßnahmenplan (PDF-Datei)
- Umweltbericht (PDF-Datei)
- GOP Bestands- und Konfliktplan (PDF-Datei)