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Aktuelle Bauleitplanverfahren
Bebauungsplanverfahren „Sport- und Naherholungsgebiet, Änderung Bereich Heuchelberger Warte“ - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat am 10.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sport- und Naherholungsgebiet, Änderung Bereich Heuchelberger Warte“ gefasst und beschlossen, die Öffentlichkeit nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros „Käser Ingenieure“ vom 22.06.2023. Der Planbereich ist im Kartenausschnitt am Ende des Textes dargestellt
Das Plangebiet liegt südlich von der Leingartener Ortsbebauung, auf dem Heuchelberg. Der Geltungsbereich umfasst die auf dem Bergrücken gelegene, bestehende Gaststätte mit ihren Nebenanlagen. Die unmittelbare Umgebung ist von Wald und Grünflächen geprägt, unterhalb der Gaststätte befinden sich Weinberge. Unmittelbar östlich liegt das Kulturdenkmal Heuchelberger Warte.
Die Stadt Leingarten, die Eigentümerin der Grundstücke ist, möchte die bestehende Nutzung planungsrechtlich absichern, auch um dem bei den Pächtern anstehenden Generationenwechsel eine tragfähige Perspektive zu geben. Zur Sicherung der Attraktivität sollen die bisher in Provisorien untergebrachten Verkaufsstände für Getränke und Speisen durch feste Gebäude ersetzt werden. Damit verbunden sind auch die Aspekte zeitgemäßes Arbeitsumfeld, Hygienevorschriften, Energieeinsparung und Vorgaben beim Arbeitsschutz. Am bestehenden Gasthaus sollen geringe Anbauten, z.B. eine Terrasse mit Überdachung, ermöglicht werden. Weitere Provisorien, wie die bestehenden Müllsammelfläche oder Fahrradabstellanlagen, sollen durch neue Einrichtungen ersetzt werden. Generell sollen die bestehenden baulichen Anlagen im rückwärtigen Bereich (z.B. Pavillons und Überdachungen), die der Außenbewirtung dienen, zulässig sein.
Das Plangebiet ist im aktuell gültigen Flächennutzungsplan überwiegend als Waldfläche dargestellt. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans mit der Darstellung einer Sonderbaufläche wird im Wege der Berichtigung vorgenommen (vgl. § 13a (2) Nr. 2 BauGB).
Das Plangebiet ist durch den Bebauungsplan „Sport- und Naherholungsgebiet“, rechtskräftig seit dem 27.03.1975, überplant. Der Bebauungsplan setzt im Bereich der vorliegenden Änderung eine öffentliche Grünfläche (Spielplatz), ein Baufenster sowie Flächen für die Forstwirtschaft fest.
Da für das Gebiet bereits eine Bestandsplanung besteht, handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Für die Aufstellung der Planung wird das vereinfachte Verfahren nach § 13a BauGB gewählt.
Der zeichnerische Teil sowie der Textteil, die Begründung und die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung sind in der Zeit vom
7. August 2023 bis einschließlich 6. September 2023
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Leingarten einsehbar.
Außerdem wird die Planung während der üblichen Dienststunden im Bürgermeisteramt Leingarten, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten (Foyer im Erdgeschoss) öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Während der Auslegungsfrist sollen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vorwiegend elektronisch übermittelt werden. Bitte senden Sie die Stellungnahme per Mail an felix.hellmich@leingarten.de.
Sie können außerdem aber auch - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - im Bürgermeisteramt Leingarten, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten abgebeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadt Leingarten. Ansprechpartner ist Herr Felix Hellmich.
- Bebauungsplan (PDF-Datei)
- Textteil (PDF-Datei)
- Begründung (PDF-Datei)
- Artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Datei)
Leingarten, den 24.07.2023
gez. Steinbrenner
Bürgermeister