Aktuelle Verfahren: Stadt Leingarten

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Heuchelberger Warte
Aktuelle Verfahren

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Aktuelle Bauleitplanverfahren

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Kappmannsgrund 5, 1. und 2. Bauabschnitt“

Auslegungsbeschluss/Veröffentlichungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat am 24.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans„Kappmannsgrund 5, 1. und 2. Bauabschnitt“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Maßgeblich ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und örtlichen Bauvorschriften vom 14.10.2024 vom Büro KMB Ludwigsburg. Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand der bebauten Flächen der Gemarkung Großgartach im Stadtgebiet von Leingarten. Wesentliche Teilflächen des Plangebiets sind Bestandteil eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes des städtebaulichen Wettbewerbs für die Gebiete „Rosenberger“ und „Kappmannsgrund“. Das Plangebiet befindet sich südlich des 1. Bauabschnitts „Rosenberger und Kappmannsgrund“ und westlich des Baugebiets „Kappmannsgrund, 4. Bauabschnitt“.  Südlich des Plangebiets befindet sich der neue Feuerwehrstandort von Leingarten. Das Bebauungsplanverfahren für diesen Bereich ist bereits aufgestellt und als Satzung beschlossen. Westlich und südwestlich des Plangebiets grenzen landwirtschaftlich genutzte Freiflächen.

Im Einzelnen gilt der Lageplan des Büro KMB aus Ludwigsburg und ist im Folgenden abgebildet:

Wesentliche Teilflächen des Plangebiets sind Bestandteil eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für das Gebiet „Rosenberger und Kappmannsgrund“ aus dem Jahr 2004. Die ersten vier Bauabschnitte wurden bereits überplant und erschlossen. Beim 5. Abschnitt des Gebiets „Rosenberger und Kappmannsgrund“, handelt es sich somit um das letzte verbliebene Gebietsteil der damals vorgesehenen städtebaulichen Entwicklung im Süden der Gemarkung Großgartach.

Aufgrund der Tatsache, dass die übrigen Bauabschnitte größtenteils bebaut sind, besteht derzeitig eine große Nachfrage an Wohnraum für unterschiedliche Bauformen und somit ein großer Bedarf an Wohnbauflächen. Auch die von der Stadtverwaltung stets beabsichtigte und umgesetzte Innenentwicklung lässt aufgrund der weitest gehenden Realisierung der Innenentwicklungsmaßnahmen, keine weiteren, größeren Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der bebauten Ortslagen von Leingarten zu. Dem Bedarf an Miet- und Eigentumsimmobilien wurde somit bereits über diese Innenverdichtungsmaßnahmen Rechnung getragen.

Des Weiteren soll zur direkten Nahversorgung des Gebiets ein Lebensmittelmarkt mit darüber liegenden Wohnungen errichten werden. So wird eine Versorgung mit kurzen Wegen und einer Doppelnutzung der Flächen mit zusätzlichem Wohnungsbau ermöglicht. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Kappmannsgrund 5, 1. und 2. Bauabschnitt“ hat die Stadt Leingarten die Möglichkeit, dringend benötigten Wohnraum am Rand des Ballungsraums Heilbronn für die unterschiedlichsten Wohnformen zur Verfügung zu stellen. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist somit von öffentlichem Interesse.

Der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vom 20.05.2020 gefasst, damals noch unter der Bezeichnung „Kappmannsgrund 5“. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren entwickelt. Umweltbericht und Artenschutzplan sind Teil der Veröffentlichung.

Der Bebauungsplan entwickelt zwei Bauabschnitte, von welchen jedoch nur der östliche Teil im Jahr 2025 erschlossen werden soll.

Der Entwurf des Bebauungsplans vom 24.10.2024 wird mitsamt Begründung, Textteil, Grünordnungsplan, Umweltbericht, Artenschutzgutachten und Abwägungstabelle aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

11. November 2024 bis einschließlich 13. Dezember 2024

auf der Homepage der Stadt Leingarten unter

www.leingarten.de | Leben und Wohnen| Bauen und Wohnen | Aktuelle Verfahren

veröffentlicht. Weiterhin werden die Unterlagen während dieser Phase im Foyer der Stadt Leingarten barrierefrei zugänglich sein.

Ebenso werden Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an dem Verfahren beteiligt und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Diese Unterrichtung erfolgt nach Baugesetzbuch elektronisch.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an felix.hellmich@leingarten.deoder bauamt@leingarten.de übermittelt werden. Bei Bedarf können jedoch auch - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Leingarten, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten, 2. OG abgebeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadt Leingarten oder die KMB PLAN I WERK I STADT GMBH- Anna-Lena Adlung (adlung@kmbonline.de).

Die Unterlagen finden Sie unter dieser Bekanntmachung zum Download.

Leingarten, den 31.10.2024

 

Ralf Steinbrenner

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