Aktuelle Verfahren: Stadt Leingarten

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Heuchelberger Warte
Aktuelle Verfahren

Hauptbereich

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Aktuell in der Auslegungs- und Beteiligungsphase:

  • Wasen/Mühlpfad 2001 Teilplan A, Wasen West, 1. Änderung
  • 2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans; "Sondergebiet Einzelhandel"
  • Kappmannsgrund, 5. BA

Alle benötigten Texte und Unterlagen finden Sie auf dieser Seite. Bei Rückfragen steht Ihnen das Bauamt gerne zur Verfügung.

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Kappmannsgrund, 5. BA

Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat am 21.05.2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss und den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kappmannsgrund, 5. BA“ (zwischenzeitlich auch „Kappmannsgrund 5, 1. und 2. Bauabschnitt“) gebilligt und beschlossen, diesen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs 1 BauGB zu beteiligen. Im Anschluss fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange statt.

Der Entwurfsbeschluss mit dem Beschluss über die förmliche Beteiligung fand am 24.10.2024 in öffentlicher Sitzung statt. Die Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB fand vom 11.11.2024 bis 13.12.2024 statt. Durch die eingegangenen Stellungnahmen und weitere Anpassungen ergaben sich Änderungen, für die eine erneute Entwurfsoffenlage notwendig ist.

Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2025 den erneuten Entwurf des Bebauungsplans „Kappmannsgrund, 5. BA“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Ebenso werden Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB an dem Verfahren beteiligt und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Diese Unterrichtung erfolgt nach Baugesetzbuch elektronisch.

Im Einzelnen gilt der Lageplan des Büro KMB aus Ludwigsburg. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Wesentliche Teilflächen des Plangebiets sind Bestandteil eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für das Gebiet „Rosenberger und Kappmannsgrund“ aus dem Jahr 2004.

Die ersten 4 Bauabschnitte wurden bereits überplant und erschlossen. Beim 5. Bauabschnitt des Gebiets „Rosenberger und Kappmannsgrund“, handelt es sich somit um das letzte verbliebene Gebietsteil der städtebaulichen Entwicklung im Süden der Gemarkung Großgartach.

Aufgrund der Tatsache, dass die übrigen Bauabschnitte größtenteils bebaut sind, besteht derzeitig eine große Nachfrage an Wohnraum für unterschiedliche Bauformen und somit ein großer Bedarf an Wohnbauflächen. Auch die von Leingarten stets beabsichtigte und umgesetzte Innenentwicklung lässt aufgrund der weitestgehenden Realisierung der Innenentwicklungsmaßnahmen, keine weiteren, größeren Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der bebauten Ortslagen von Leingarten zu. Dem Bedarf an Miet- und Eigentumsimmobilien wurde somit bereits über diese Innenverdichtungsmaßnahmen Rechnung getragen.

Des Weiteren soll zur direkten Nahversorgung des Gebiets ein Lebensmittelmarkt mit darüberliegenden Wohnungen errichten werden. So wird eine Versorgung mit kurzen Wegen und einer Doppelnutzung der Flächen mit zusätzlichem Wohnungsbau ermöglicht.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Kappmannsgrund, 5. Bauabschnitt“ hat die Stadt Leingarten die Möglichkeit, dringend benötigten Wohnraum am Rand des Ballungsraums Heilbronn für die unterschiedlichsten Wohnformen zur Verfügung zu stellen. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist somit von öffentlichem Interesse.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im Regelverfahren nach §§ 2-10 BauGB. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

Der Bebauungsplan vom 17.04.2025 mit Begründung und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften, jeweils vom 17.04.2025, die Anlagen zum Bebauungsplan und die Abwägungstabelle sowie der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung können gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

09. Mai 2025 bis einschließlich 25. Mai 2025

auf der Homepage der Stadt Leingarten unter

www.leingarten.de | leben und wohnen | bauen und wohnen | aktuelle Verfahren

veröffentlicht. Weiterhin werden die Unterlagen zum Zwecke der Barrierefreiheit bei der Stadt Leingarten im Foyer des Rathauses, Heilbronner Straße 38 in 74211 Leingarten, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Die Auslegungsdauer wurde i.S.d. § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB von 30 Tage auf 16 Tage vermindert. Stellungnahmen dürfen gemäß § 4a Abs. 3 S.2 BauGB nur zu den markierten Änderungen abgegeben werden.

Es sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:

Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c, inklusive Umweltprüfung mit integriertem Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zum Bebauungsplan „Kappmannsgrund, 5. BA“:

  • Bewertung der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter
  • Grünordnerischem Konzept
  • Konfliktanalyse der Umweltauswirkungen
  • Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung nach § 14 BNatSchG
  • Maßnahmenkonzept
  • Grünordnerischen Festsetzungen
  • Bestands- und Konfliktplan sowie einem Maßnahmenplan zum Plangebiet

Fachbeitrag Artenschutz des Ingenieurbüros für Umweltplanung Wagner + Simon Ingenieure GmbH vom 29.08.2024:

  • Lebensraumbereiche und -strukturen
  • Der Bebauungsplan und seine Wirkungen
  • Artenschutzrechtliche Prüfung

Schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher vom 02.09.24:

  • Immissionsorte und anzuwendende Beurteilungswerte
  • Schallemissionen
  • Ermittlung der Schallimmissionen
  • Schallimmissionen und schalltechnische Bewertung
  • Diskussion und Vorschlag von Schallschutzmaßnahmen
  • Vorschlag zum Schallschutz im Bebauungsplan

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung:

  • Regierungspräsidium Stuttgart: Raumordnung, Anmerkungen Denkmalpflege
  • Regierungspräsidium Freiburg: Geotechnik, Boden, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz
  • Regionalverband Heilbronn-Franken
  • Landratsamt Heilbronn: Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Grundwasser/ Altlasten/ Boden, Abwasser, Immissionsschutz und Gewerbe
  • Landesnaturschutzverband BW

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an felix.hellmich(@)leingarten.de oder an bauamt(@)leingarten.de übermittelt werden. Bei Bedarf können auch - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Leingarten, Bauamt 2. OG, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten abgebeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadt Leingarten.

 

Leingarten, den 08.05.2025

gez. Steinbrenner

Bürgermeister

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Wasen/Mühlpfad 2001, Teilplan A: Wasen West, 1. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat am 24.11.2023 in öffentlicher Sitzung die Änderung des oben genannten Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt am 30.11.2023 nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgegeben.

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage von Leingarten, es umfasst den entlang der Eppinger Straße liegenden Bereich, der durch den Bebauungsplan „Wasen/Mühlpfad 2001, Teilplan A: Wasen West“ als Mischgebiet überplant ist. Die Gesamtfläche des Plangebiets beträgt ca. 1 Hektar.

Ziel und Zweck der Planung
Primäres Ziel der Planung ist die Steuerung von Werbeanlagen für Fremdwerbung. Die Stadt sieht erhebliche städtebauliche Gründe und Relevanz für die Änderung, da diese Vorhaben geeignet sind, eine entsprechend negative Entwicklung einzuleiten. Eine städtebauliche Relevanz der einzelnen Anlage ist dementsprechend dann anzunehmen, wenn sie gerade in ihrer gedachten Häufung das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Planung hervorruft.

Auslegungsbeschluss/Veröffentlichungsbeschluss
Nun wurde in öffentlicher Sitzung vom 28.03.2025 der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Maßgeblich ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und Begründung vom 14.03.2025, angefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.

Der Entwurf des Bebauungsplans vom 14.03.2025 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14. April 2025 bis einschließlich 16. Mai 2025 auf der Homepage der Stadt Leingarten unter www.leingarten.de | Leben und Wohnen| Bauen und Wohnen | Aktuelle Verfahren veröffentlicht. Weiterhin werden die Unterlagen während dieser Zeit im Foyer des Rathauses der Stadt Leingarten, Heilbronner Straße 38, barrierefrei zugänglich sein. Ebenso werden Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an dem Verfahren beteiligt und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Diese Unterrichtung erfolgt nach Baugesetzbuch elektronisch.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an felix.hellmich(@)leingarten.deoder info(@)leingarten.de übermittelt werden. Bei Bedarf können jedoch auch - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Leingarten, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten abgebeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadt Leingarten.

Leingarten, den 03.04.2025

 

Ralf Steinbrenner

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2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans; Sondergebiet Einzelhandel

Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.03.2025 den Entwurf der 2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gebilligt beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Ebenso werden Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an dem Verfahren beteiligt und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Diese Unterrichtung erfolgt nach Baugesetzbuch elektronisch. Maßgeblich ist der Abgrenzungsplan vom 21.02.2025, angefertigt durch das Büro KMB, Ludwigsburg.

Der Änderungsbereich ist nachstehend auszugsweise abgedruckt:

Anlass der 2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist die parallellaufende Planung für den 5. Abschnitt des Gebiets „Rosenberger und Kappmannsgrund“. Der Bebauungsplan „Kappmannsgrund 5, 1. und 2. Bauabschnitt“ befand sich bis zum 13. Dezember 2024 in der Offenlage, der Satzungsbeschluss soll folgen. Das Plangebiet der vorliegenden FNP-Änderung befindet sich ebenfalls innerhalb des Geltungsbereichs der genannten Bebauungsplanaufstellung. Zur direkten Nahversorgung des Gebiets soll ein Lebensmittelmarkt errichtet werden. Über dem Lebensmittelmarkt sind Wohnungen vorgesehen.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist in dem Bereich der Sondergebietsfläche demnach nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, weswegen eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich ist. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplan nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Die Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplans (2. Änderung, Einzelhandel) wurde in öffentlicher Sitzung am 29.11.2024 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange fand vom 30. Dezember 2024 bis einschließlich 31. Januar 2025 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und behandelt.

Der überarbeitete Entwurf der 2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird in der Zeit vom 14. April 2025 bis einschließlich 16. Mai 2025 auf der Homepage der Stadt Leingarten unter www.leingarten.de | leben und wohnen | bauen und wohnen | aktuelle Verfahren  veröffentlicht. Weiterhin werden die Unterlagen zum Zwecke der Barrierefreiheit bei der Stadt Leingarten im Foyer des Rathauses, Heilbronner Straße 38 in 74211 Leingarten, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Es sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:

Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c, inklusive Umweltprüfung mit integriertem Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zum Bebauungsplan „Kappmannsgrund, 5. BA“:

  • Bewertung der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter
  • Grünordnerischem Konzept
  • Konfliktanalyse der Umweltauswirkungen
  • Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung nach § 14 BNatSchG
  • Maßnahmenkonzept
  • Grünordnerischen Festsetzungen
  • Bestands- und Konfliktplan sowie einem Maßnahmenplan zum Plangebiet

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung:

  • Regierungspräsidium Stuttgart: Raumordnung
  • Regierungspräsidium Freiburg: Geologie, Geochemie, Bodenkunde, Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geothermie, Rohstoffgeologie (Mineralische Rohstoffe), Bergbau
  • Regionalverband Heilbronn-Franken
  • Landratsamt Heilbronn: Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Grundwasser/Altlasten/Boden, Abwasser, Denkmalschutz
  • Landesnaturschutzverband BW

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an felix.hellmich(@)leingarten.de oder an bauamt(@)leingarten.de übermittelt werden. Bei Bedarf können auch - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Leingarten, Bauamt 2. OG, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten abgebeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadt Leingarten.

Leingarten, den 03.04.2025

 

Ralf Steinbrenner

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