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Aktuelle Verfahren
Bebauungsplanverfahren "Kirchhausener Str. Ost"
Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB und örtliche Bauvorschriften „Kirchhausener Straße Ost“
Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat in öffentlicher Sitzung am 24.07.2026 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Kirchhausener Straße Ost“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB hiermit ortsüblich bekanntgegeben.
Der Bebauungsplan wird als Maßnahme der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Vorprüfung nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist nicht erforderlich, da die überbaubare Grundfläche unter 20.000m² liegt. Aufgrund der Durchführung im Verfahren nach § 13a BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Eine E/A-Bilanz und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich sind nicht notwendig, weil Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder als zulässig gelten.
Ebenso wird i.S.d. §§ 13a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Bzgl. des Verfahrens zum Erlass der örtlichen Bauvorschriften wird auf § 74 Abs. 6 LBO verwiesen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage von Leingarten, auf Gemarkung Großgartach. Nördlich des Plangebiets liegt die Zu- und Abfahrtsrampe zur Bundesstraße B293 und westlich die Landesstraße L1105 (Kirchhausener Straße). Östlich des Geltungsbereichs befinden sich der REWE- und ALDI-Markt. Der Geltungsbereich umfasst die Flste. Nr. 3104 und 3105 sowie das Flst. Nr. 3178/2 (teilweise). Der Bereich ist in folgendem Abgrenzungsplan dargestellt:
Ziel und Zweck der Planung:
Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB sind die Bauleitpläne von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das Plangebiet stellt sich als Lücke am nördlichen Siedlungsrand von Leingarten dar, es liegt zwischen Einzelhandelsnutzungen im Osten und durch Wohnen geprägte Gebiete im Westen. Es ist mit einem freistehenden Wohnhaus und dessen Nebenanlagen bebaut. Gleichzeitig liegt es verkehrsgünstig an der Kirchhausener Straße, der Ortsdurchfahrt Leingartens im Zuge der Landesstraße L1105. Für das Plangebiet besteht die Absicht, eine Bebauung durch eine gastronomische Nutzung (Café mit untergeordnetem Bäckereiverkauf) und durch ein Ärztehaus zu ermöglichen, zudem eine von der Kirchhausener Straße aus anfahrbare Stellplatzanlage. Die Planung ist geeignet, den nördlichen Siedlungsrand abzurunden und sinnvoll zu ergänzen bzw. nachzuverdichten. Um die Bebauung zu steuern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange:
Ebenfalls in der Sitzung vom 24.07.2026 wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Maßgeblich ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und Begründung vom 08.07.2026, angefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach.
Der Entwurf des Bebauungsplans vom 08.07.2026 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
03. August 2026 bis einschließlich 06. September 2026
auf der Homepage der Stadt Leingarten unter
www.leingarten.de | Leben und Wohnen| Bauen und Wohnen | Aktuelle Verfahren
veröffentlicht. Weiterhin werden die Unterlagen während dieser Zeit im Foyer des Rathauses der Stadt Leingarten, Heilbronner Straße 38, barrierefrei zugänglich sein.
Parallel dazu werden Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an dem Verfahren beteiligt und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert (§ 4a Abs. 2 BauGB). Diese Unterrichtung erfolgt nach Baugesetzbuch elektronisch.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an felix.hellmich(@)leingarten.deoder info(@)leingarten.de übermittelt werden. Bei Bedarf können jedoch auch - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Leingarten, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten abgebeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadt Leingarten.
Leingarten, den 30.07.2026
Gez.
Ralf Steinbrenner
Bürgermeister
Dateien:
- Planteil
- Textteil
- Begründung
- Anlage 1: Artenschutz
- Anlage 2: Starkregen
Bereits rechtskräftige Bebauungspläne finden Sie unter "Bebauungspläne".
