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Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - Bebauungsplanverfahren "Gewerbegebiet Hipperich"
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Gewerbegebiet Hipperich“
Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat am 23.01.2026 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hipperich“ gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde gebilligt und es wurde beschlossen, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Ebenso werden die Behörden und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans, der Textteil mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung, jeweils vom 09.01.2026.
Der Planbereich befindet sich im Bereich Hipperich/Revierstein und grenzt an seiner Westgrenze an das Umspannwerk Großgartach bzw. die projektierte Verlängerung der Saarlandstraße an. Südlich vom Plangebiet verläuft die B293 zwischen Leingarten und Heilbronn-Böckingen. Das Plangebiet grenzt an seiner Ostgrenze an die Gemarkungsgrenze Böckingen und das dortige Gewerbegebiet in der Lämlinstraße an.
Im Einzelnen gilt der Lageplan des Planungsbüros KMB aus Bietigheim-Bissingen.
Die verkehrliche Erschließung soll südlich über die B 293 erfolgen. Im weiteren Projektverlauf wird der Bereich auf der Gemarkung Böckingen wie im Bebauungsplanentwurf dargestellt in die Planung integriert, sodass eine zweite verkehrliche Erschließung über die dort bestehende Lämlinstraße erfolgen kann.
Das Plangebiet ist gemäß der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Leingarten (in Kraft getreten am 21.01.2021) teilweise als geplante gewerbliche Baufläche und teilweise im westlichen Teil als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Da der Bebauungsplan somit nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Am 18.07.2025 wurde bei der Stadt Leingarten bereits beschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplans vorzusehen. Die hierfür notwendigen Änderungen können im Rahmen dieses Verfahrens umgesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Änderung des Flächennutzungsplans noch vor der nächsten Auslegungsrunde rechtskräftig sein wird. Daher wird der Bebauungsplan vorerst im Regelverfahren nach §§ 2-10 BauGB aufgestellt. Zum Hauptteil entwickelt er sich aus dem bestehenden Flächennutzungsplan.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden sollen. Zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung liegt bereits der Fachbeitrag Artenschutz vor. Der Bebauungsplanentwurf vom 09.01.2026 mit Begründung und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften, jeweils vom 09.01.2026, die Anlage zum Bebauungsplan sowie der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
09. Februar 2026 bis einschließlich 09. März 2026
auf der Homepage der Stadt Leingarten unter www.leingarten.de | leben und wohnen | bauen und wohnen | aktuelle Verfahren zur Einsicht verfügbar sein. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen während der üblichen Dienststunden im Bürgermeisteramt Leingarten, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten (Foyer im Erdgeschoss) öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf folgendes hin:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt(@)leingarten.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen während der Auslegungsfrist auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bürgermeisteramt Leingarten, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten abgebeben werden.
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Leingarten unter nachfolgendem Link abgerufen werden:
https://www.leingarten.de/leben-und-wohnen/bauen-und-wohnen/aktuelle-verfahren
Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadt Leingarten.
Leingarten, den 29.01.2026
gez. Steinbrenner
Bürgermeister
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