Seite drucken
Stadt Leingarten (Druckversion)

Grundsteuerreform

Autor: Frau Haiges
Artikel vom 17.04.2023

Wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform

Der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen hat nachträglich die Bodenrichtwerte der Stadt Leingarten angepasst. Dem vorausgegangen waren zahlreiche Beschwerden über die festgesetzten Bodenrichtwerte in bestimmten Gebieten.

Für Doppel- und Reihenhausgrundstücke auf den Gemarkungen Großgartach & Schluchtern wurden vom Gutachterausschuss mittlerweile deckungsgleiche Zonen erstellt, für welche ein separater Bodenrichtwert in Abhängigkeit zu der Grundstücksgröße definiert ist.

Dieser separate Bodenrichtwert ist ausschließlich für Doppel- und Reihenhausgrundstücke mit einer Grundstücksgröße von 100 m² bis 425 m² anzuwenden. Für den Fall, dass die Grundstücksgröße bei diesem Bautyp nach oben oder unten abweicht, ist der allgemeingültige Bodenrichtwert aus der jeweiligen Zone anzusetzen.

Die Änderung betrifft damit die Eigentümer von Doppel-/Reihenhäusern in Leingarten.

Aufgrund dieser nachträglichen Änderung in den Bodenrichtwertzonen sollten alle Eigentümer, insbesondere von Doppel- und Reihenhausgrundstücken, spätestens nach Erhalt der Mitteilung des Finanzamts des für sie ab 2025 geltenden Grundsteuermessbetrags den im Schreiben angegebenen Bodenrichtwert über das Bodenrichtwertinformationssystem „BorisBW“ auf Richtigkeit prüfen:

Das Bodenrichtwertinformationssystem erreichen Sie über die Internetseite

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/

Für den Abruf der Bodenrichtwerte muss dort zwingend der Einstieg über die Suchfunktion für die „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ ausgewählt werden.

Auch sollten die in den vom Finanzamt versendeten Mitteilungsschreiben angegebenen Steuerschuldner auf Richtigkeit geprüft werden.

Eine Prüfung der Eigentümer findet durch das Finanzamt nicht statt. Die Mitteilungsschreiben werden vom Finanzamt mit den über ELSTER eingereichten Angaben automatisiert erstellt.

Die im Mitteilungsschreiben aufgeführten Steuerschuldner müssen so wie vom Finanzamt angegeben von der Stadt Leingarten als Steuerschuldner für die Grundsteuer herangezogen werden. Sind diese Daten im Mitteilungsschreiben des Finanzamtes nicht korrekt aufgeführt, führt dies in der Folge zu falsch adressierten Grundsteuerbescheiden und zu nicht unerheblichem Korrekturaufwand der Stadt Leingarten.

Die Stadt Leingarten bittet hier um Ihre Mithilfe!

Erforderliche Korrekturen teilen Sie bitte direkt dem Finanzamt mit.

http://www.leingarten.de//stadt-leingarten/aktuelles-aus-der-stadt