Hauptbereich
Qualifizierter Mietspiegel
2026
Im südwestlichen Landkreis Heilbronn haben sich 26 Städte und Gemeinden zusammengeschlossen um einen qualifizierten Mietspiegel gemäß §558d BGB zu erstellen.
Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für die Städte und Gemeinden Abstatt, Brackenheim, Cleebronn, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Flein, Gemmingen, Güglingen, Ilsfeld, Ittlingen, Kirchardt, Lehrensteinsfeld, Leingarten, Löwenstein, Massenbachhausen, Neckarwestheim, Nordheim, Obersulm, Pfaffenhofen, Schwaigern, Talheim, Untergruppenbach, Weinsberg, Wüstenrot und Zaberfeld ab.
Die ortsübliche Vergleichsmiete gibt die üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Eigenschaften wider.
Den Nutzern steht in Kürze ein kostenloser Online-Mietspiegelrechner sowie das PDF-Dokument des Mietspiegels unter folgendem Link zur Verfügung:
Der qualifizierte Mietspiegel für den südwestlichen Landkreis Heilbronn ist ab dem 19. Mai 2026 für zwei Jahre gültig.
Bitte um Beteiligung
Aufgrund der großen Bedeutung des Mietspiegels bitten die Städte und Gemeinden die angeschriebenen Personen darum, sich an der Befragung zu beteiligen. Wer einen Fragebogen erhält, möge diesen bitte ausgefüllt an die beauftragte Firma zurückzusenden – portofrei im beiliegenden Rückumschlag oder online bzw. per E-Mail.

