Hauptbereich
Wer regelt die Angelegenheiten im Notfall?
Die Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Entscheidungen getroffen werden können, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist – beispielsweise nach einem Unfall, Schlaganfall oder bei Demenz.
Wofür ist eine Vollmacht nötig?
Ohne eine Vorsorgevollmacht muss das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Dies kann vermieden werden, da die Vollmacht erlaubt, eine Person des eigenen Vertrauens zu bestimmen, die sich um wichtige Bereiche kümmert, wie:
- Bankgeschäfte und Finanzen
- Wohnungs- und Vertragsangelegenheiten
- Gesundheitsvorsorge und Aufenthaltsbestimmung
Die Vollmacht kann entweder als Generalvollmacht alle Bereiche umfassen oder nur für einzelne Bereiche gelten.
Wichtige Hinweise
Die Vorsorgevollmacht muss in einem Zustand erteilt werden, in dem die Person noch geschäftsfähig und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist.
Sie ist eine private Regelung, die in der Regel eine gesetzliche Betreuung überflüssig macht.
Wo erhalte ich eine Beratung
Die Pflegestützpunkte der Stadt und des Landkreises Heilbronn bieten eine neutrale und individuelle Beratung zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Termine können auch telefonisch vereinbart werden.
Landratsamt Heilbronn: Lerchenstr. 40, Tel. 07131/994-430 oder -7178 oder 8047
Brackenheim: Maulbronner Straße 15, Tel. 07135/9699-500 oder -501
Beide: Mo., Di., Do., Fr. 9.00–12.00 Uhr, Mi. 16.00–18.00 Uhr
Möckmühl: Hahnenäcker 1, Tel. 07131/994-8048 oder -6843
Mo. 9.00–12.00 Uhr, 14.00–16.00 Uhr
Stadt Heilbronn (Gymnasiumstraße 44): Tel. 07131/56-3269 oder -3573 oder -3548
Web: www.pflegestuetzpunkt-landkreis-heilbronn.de

