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Neue Regelung
für Kontrollen von Waffen- und Messerverboten
Die Polizei bekommt einfachere und zusätzliche Möglichkeiten, um Waffen- und Messerverbote zu kontrollieren und effektiv durchzusetzen.
Eine entsprechende Verordnung hat das Kabinett auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl am Dienstag, 10. Dezember 2024 beschlossen.
Neue Regelung hilft Polizei und Kommunen
Bislang konnte die Polizei Baden-Württemberg auch auf Grundlage des Polizeigesetzes in Waffen- und Messerverbotszonen kontrollieren. Mit der jetzigen Regelung bekommt die Polizei zusätzliche Befugnisse. Grundlage sind bundesweite Änderungen des Waffengesetzes, konkret des § 42c Waffengesetz.
An öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen dürfen neben Waffen nun bundesrechtlich grundsätzlich keine Messer mehr mitgeführt werden. Unter öffentliche Veranstaltungen fallen auch Weihnachtsmärkte.
Die neue Verordnung des Landes trat am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft.
Damit gilt sie nun auch für Weihnachtsmärkte und vorweihnachtliche Veranstaltungen.
Es liegen aktuell keine Erkenntnisse oder Hinweise vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung für Veranstaltungen in Baden-Württemberg ableiten lässt. Aus polizeilicher Sicht besteht kein Grund, auf den Besuch von Veranstaltungen zu verzichten.
Konkrete Maßnahmen zum Schutz von Besucherinnen und Besuchern
Für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung von Veranstaltungen trägt grundsätzlich der jeweilige Veranstalter die organisatorische und fachliche Verantwortung. Gerade bei Großveranstaltungen kommt einem abgestimmten Sicherheitskonzept regelmäßig eine besondere Bedeutung zu. Deshalb berät die Polizei Veranstalter bei der Planung.
Die Polizei trifft alle notwendigen polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, indem sie die Lage vor Ort einschätzt und sich an den Gefährdungsbewertungen des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts orientiert. Sie stellt sicher, dass alle notwendigen Planungs- und Durchführungsmaßnahmen für die Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verkehrsregelung ergriffen werden.
Die konkreten Maßnahmen der Polizei richten sich am jeweiligen Einzelfall aus, wobei individuelle örtliche Gegebenheiten wie Größe, Lage, Zugangsmöglichkeiten, erwartetes Besucheraufkommen sowie regionale Erkenntnisse berücksichtigt werden.
Vielerorts schützen mobile Poller und stationäre Sperren das Veranstaltungsgelände.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt Leingarten (Herr Bahm, Tel. 07131/406130, E-Mail: julian.bahm@leingarten.de) gerne zur Verfügung.