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Stadt Leingarten (Druckversion)

Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben.
Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

Fristen

keine

Unterlagen

eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

Kosten

keine

Sonstiges

Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen.
Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.

Zuständigkeit

das Fundamt der jeweiligen Gemeinde

Zuständige Ansprechpartner

Iris Bauer
Bauer, Iris
Bürgerbüro
07131 406127
07131 406138
Zum Mitarbeiter
Michael Brenner
Brenner, Michael
Bauhofleiter
07131 395555
07131 395554
Zum Mitarbeiter
Anke Eckelt
Eckelt, Anke
Bürgerbüro, Renten und Soziales
07131 406120
07131 406138
Zum Mitarbeiter
Regina Gebert
Gebert, Regina
Standesamt/Bürgerbüro
07131 406139
07131 406138
Zum Mitarbeiter
Sven Panhans
Panhans, Sven
Gemeindevollzugsdienst
07131 406140
07131 406138
Zum Mitarbeiter

Freigabevermerk

27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

http://www.leingarten.de//rathaus-und-service/service-bw/dienstleistungen-a-z