Hauptbereich
Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leingarten erfolgen grundsätzlich durch Einrücken in das Amtsblatt der Stadt Leingarten soweit gesetzliche Vorschriften nichts Anderes bestimmen. Diese Seite ist daher ein zusätzliches Informationsangebot für aktuelle Bekanntmachungen. Sie wird regelmäßig aktualisiert.
Aufforderung zur Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des städtischen Haushalts für das Jahr 2027
In den nächsten Wochen wird die Stadtverwaltung mit den Arbeiten für die Aufstellung des städtischen Haushalts für das kommende Jahr 2027 beginnen. Dazu wollen wir die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leingarten auffordern, sich mit Anregungen und Vorschlägen aktiv zu beteiligen.
Bis spätestens 01.09.2026 können Sie Anregungen und Vorschläge schriftlich beim Bürgermeisteramt Leingarten, Heilbronner Straße 38, 74211 Leingarten, oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse stefan.schnepf(@)leingarten.de oder im Rathaus Leingarten, Zimmer 3.07, beim Kämmerer Stefan Schnepf persönlich zur Niederschrift einreichen.
Wir freuen uns über jeden Beitrag aus der Bürgerschaft und versichern, dass sich Verwaltung und Gemeinderat sachlich mit den Beiträgen befassen werden. Selbstverständlich trifft die Entscheidung, ob Ihre Anregungen bzw. Vorschläge im städtischen Haushalt Berücksichtigung finden, der Gemeinderat, dem nach der Gemeindeordnung die Etathoheit obliegt.
Ihr Ralf Steinbrenner, Bürgermeister
Bodenrichtwerte für das Zuständigkeitsgebiet des gemeinsamen Gutachterausschusses
Der Gutachterausschuss hat in seinen Sitzungen vom 25. und 26.02.2026 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Städtebauliche Bodenrichtwerte zum 01.01.2025
2. Korrektur steuerliche Bodenrichtwerte 01.01.2022
3. Fortschreibung steuerliche Bodenrichtwerte 01.01.2025
Gemäß § 196 des Baugesetzbuches sind für jedes Gemeindegebiet auf Basis der Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes zu ermitteln. Bei bebauten Grundstücken sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Die Bodenrichtwerte sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum Anfang eines jeden ungeraden Kalenderjahres zu ermitteln. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung können Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert bewirken.
Zur Ermittlung der durchschnittlichen Bodenrichtwerte wurden die gesamten Stadtgebiete sowie die Stadtteile in sogenannte Richtwertzonen eingeteilt, in denen im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Ebenfalls wurden die Richtwerte für Landwirtschaftsflächen und Sonderflächen (Acker, Wiese, Weinberg, Wald, etc.) festgelegt.
Beschluss „städtebauliche BRW“ zum Stichtag 01.01.2025
Bitte beachten Sie, dass diese Bodenrichtwerte nicht für die Grundsteuer herangezogen werden. Das Finanzamt wurde über die neuen Bodenrichtwerte sowie Bodenrichtwertkartenänderungen informiert.
Der Gutachterausschuss hat neue Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen. Die Änderungen sind im Portal BORIS-BW unter der Kachel „BORIS-BW“ einzusehen.
Beschluss über Korrekturen zum Stichtag 01.01.2022 „steuerliche Bodenrichtwerte“
Der Gutachterausschuss hat Korrekturen der Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen. Die Änderungen sind im Portal BORIS-BW „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ einzusehen.
Beschluss über Fortschreibungen zum Stichtag 01.01.2025 „steuerliche Bodenrichtwerte“
Der Gutachterausschuss hat Fortschreibungen der Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen. Diese beziehen sich auf die Wertverhältnisse zum Feststellungsstichtag 01.01.2022. Die Änderungen sind im Portal BORIS-BW „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ einzusehen.
Auskunft über die Richtwerte erhalten Sie kostenfrei über das Portal BORIS-BW unter www.gutachterausschuesse-bw.de. Die Richtwerte können ab sofort für die Dauer eines Monats in der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadtverwaltung Eppingen, Brettener Straße 51, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses
telefonisch Telefonnummer: 07262/9201254 oder per E-Mail gutachterausschuss(@)eppingen.de.
Beteiligungsverfahren Bau und Wohnen
Öffentliche Bekanntmachungen im Rahmen von Beteiligungsverfahren finden Sie im Bereich Bau und Wohnen unter „Aktuelle Verfahren".
