Allgemeines zum Thema Gemeinderat
Die Rechtsstellung der Kommunen in Deutschland, so auch in Baden-Württemberg ist gekennzeichnet durch das Recht zur Selbstverwaltung. Die Verwaltungsorgane der Kommune sind der Gemeinderat und der Bürgermeister. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Kommune. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Kommune fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Kommune, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und den ehrenamtlichen Mitgliedern, den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten bzw. den Stadträtinnen und Stadträten.
Aufgrund der Einwohnerzahl darf der Gemeinderat in Leingarten aus 22 Mitgliedern bestehen. Abweichend kann die Kommune in der Hauptsatzung festlegen, dass die nächstniedrigere Größengruppe maßgebend ist. Von dieser Regelung wurde in Leingarten Gebrauch gemacht, weshalb der Gemeinderat Leingarten aus 18 Mitgliedern besteht.
Bürgermeister und Stellvertreter
Gemeinderat nach Fraktionen
Hier finden Sie den Gemeinderat nach Fraktionen und Gruppierungen aufgelistet. Im Gemeinderat Leingarten sind 3 Fraktionen und 2 Gruppierungen vertreten.