Hauptbereich
Mitteilung an alle Friedhofnutzer
Grabmalstandsicherheitsüberprüfung
In der Zeit ab 27. März 2023 wird auf den Friedhöfen in Großgartach
und Schluchtern die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitskontrolle der Grabsteine durchgeführt.
Bei der Überprüfung der Standsicherheit wird der jeweilige Grabstein durch Anwendung einer Kraft von 300 bis 500 Newton in horizontaler Richtung belastet. Auf dieser Grundlage kann festgestellt werden, ob die Grabsteine die entsprechende Standsicherheit besitzen. Die gefährdeten Grabsteine werden mit einem Aufkleber versehen.
Die Nutzungsberechtigten (und damit Verantwortlichen) der Grabstätte sind verpflichtet von einem Fachbetrieb die notwendige Befestigung des Grabsteins durchführen zu lassen.
Nach spätestens 8 Wochen wird durch die Friedhofsverwaltung eine Nachkontrolle durchgeführt.
Bei Schäden, die durch lockere Grabsteine entstehen, kann der Grabstätten verantwortliche straf- u. zivilrechtlich zum Schadenersatz herangezogen werden.
Grabsteine, die eine akute Gefährdung darstellen, werden von der Friedhofsverwaltung neben die Grabstelle abgelegt. Die Kosten trägt der Eigentümer der Grabstätte.
Da die Friedhofsverwaltung zu dieser Überprüfung gesetzlich verpflichtet ist, bitten wir bei den Betroffenen um Verständnis.
Eventuelle Anfragen richten Sie bitte an Herrn Bahm (Tel. 406130) bzw. Frau Gebert (Tel. 406139)
Stadt Leingarten
Friedhofsverwaltung