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Stadt Leingarten (Druckversion)

Hochwasserschutz

Überschwemmungsgebiete sind insbesondere die Bereiche, in den ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (HQ100) zu erwarten ist. Diese Flächen sind in den Hochwassergefahrenkarten als „HQ 100 Flächen“ dargestellt. Diese Flächen sind in Baden-Württemberg durch das Wassergesetzt ohne weitere Ausweisung oder Rechtsakte festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

Die Hochwassergefahrenkarten können beim Bauamt während den Öffnungszeiten eingesehen oder im Internet beim Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml) abgerufen werden

Bauen im Überschwemmungsgebiet

Die Errichtuntg und Erweiterung baulicher Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein ausgewiesenes Baugebiet, um einen unbeplanten Bereich oder um Außenbereich handelt.  Gleiches gilt für die Errichtung von Mauern, Wällen, den Betrieb von Lagerstätten und Abgrabungen oder Aufschüttungen.

Die Bauverbote in Überschwemmungsgebieten dienen dem Schutz vor Hochwassergefahren und -schäden und haben sich aufgrund verschiedener gravierender Hochwasserereignisse in Deutschland entwickelt. Es soll verhindert werden, dass sich die bestehende Hochwassergefahr durch den weiteren Verlust von Rückhalteraum verschärft und dadurch Menschen und Sachwerte gefährdet werden.

In Einzelfällen kann für Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 78 Abs. 3 Satz 1 WHG erfüllt werden. Die Ausnahmegenehmigung ist im Rahmen des Baugesuchs zu beantragen.

Weitere Informationen zum Thema Hochwasser und Risikomanagement finden Sie unter:

Die Pegelstände finden Sie auf der Homepage Zweckverband Hochwasserschuzt Leintal unter www.zv-hws-leintal.de.

http://www.leingarten.de//leben-und-wohnen/bauen-und-wohnen/hochwasserschutz