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Stadt Leingarten (Druckversion)

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sport- und Naherholungsgebiet, Änderung Vereinsheimanbau“

Auslegungsbeschluss/Veröffentlichungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat am 26.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Sport- und Naherholungsgebiet – Änderung Vereinsheimanbau“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Maßgeblich ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und örtlichen Bauvorschriften vom 15.04.2024 vom Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach. Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 12988/1 und 12988/2.

Im Einzelnen gilt der Planteil des Büro Käser aus Untergruppenbach - wie hier abgebildet.

Die Stadt Leingarten hält sich hier an die regionalplanerischen Vorgaben und nutzt die Fläche entsprechend der Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan als „Fläche für Gemeinbedarf“. Mit der Planung soll im ersten Schritt der Anbau an das vorhandene Vereinsheim „Egarten 2“ ermöglicht werden. Die Vereinstätigkeit des Sportvereins (SV) Leingarten ist unter anderem auf das Ziel ausgerichtet, der Gesundheit der Allgemeinheit zu dienen. Diese Zielsetzung entspricht auch der kommunalen Absicht, der Bevölkerung ein breites Angebot für die sportliche Betätigung zu bieten und in diesem Sinne die Gesundheit zu fördern. Da hierfür auch die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, plant der Verein einen Anbau an das bestehende Vereinsheim. Die Planung ist Teil eines Bestands- und Zukunftskonzepts für die gesamten Vereinsanlagen des SV Leingarten.

Der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vom 28.04.2023 gefasst, damals noch unter der Bezeichnung „Sport- und Naherholungsgebiet – Sportpark Leingarten“. Auch der Abgrenzungsplan war damals noch größer gehalten, was nun im vorliegenden Entwurf reduziert wurde. Der Bebauungsplan hätte ursprünglich im Regelverfahren aufgestellt werden sollen, jedoch wurde nun in der Sitzung vom 26.04.2024 der Beschluss gefasst, dass das vereinfachte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach §§ 13, 13a BauGB angewandt wird. Aus diesem Grund und aufgrund der Ergebnisse aus der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, nach § 13 Abs. 3 BauGB auf eine Umweltprüfung zu verzichten.

Das Plangebiet wurde von der ursprünglichen Planung auf den Anbau des Vereinsheim verkleinert. Die Gesamtplanung wird zu späterer Zeit in die Wege geleitet.

Der Entwurf des Bebauungsplans vom 15.04.2024 wird mitsamt Begründung, Textteil, artenschutzrechtlicher Relevanzuntersuchung und Abwägungstabelle aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

13. Mai 2024 bis einschließlich 14. Juni 2024

auf der Homepage der Stadt Leingarten unter

www.leingarten.de | Leben und Wohnen| Bauen und Wohnen | Aktuelle Verfahren

veröffentlicht. Weiterhin werden die Unterlagen während dieser Phase im Foyer der Stadt Leingarten barrierefrei zugänglich sein.

Ebenso werden Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an dem Verfahren beteiligt und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Diese Unterrichtung erfolgt nach Baugesetzbuch elektronisch.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an felix.hellmich@leingarten.deoder info@leingarten.de übermittelt werden. Bei Bedarf können jedoch auch - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Leingarten, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten abgebeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadt Leingarten.

Leingarten, den 02.05.2024

Ralf Steinbrenner

 

Anlagen:

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sondergebiet Gartenwerkstatt, Gewann Hart“

Auslegungsbeschluss/Veröffentlichungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat am 26.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Gartenwerkstatt, Gewann Hart“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Maßgeblich ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und örtlichen Bauvorschriften vom 08.03.2024 vom Büro Köpf, Heilbronn. Das Plangebiet „Sondergebiet Gartenwerkstatt, Gewann Hart“ umfasst ca. 1,94 ha. Es befindet sich im südlichen Teil der Ortslage von Leingarten. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt:

Im Norden – Südgrenze der Flurstücke 9855, 9857/3

Im Westen – Ostgrenze des Flurstücks 9857/3, Teilbereich Flurstück 9881

Im Süden – Nordgrenze der Flurstücke 9858, 9880, 9879, 9878, 9859, 5713/1

Im Osten - Westgrenze des Flurstücks Nr. 9857/1, Teilbereich Flurstück 9858

Die genaue Abgrenzung und Lage des Geltungsbereichs ist aus dem Planteil des Bebauungsplanes ersichtlich.

Der Bedarf an Erweiterungsflächen für das Unternehmen im Landschaftsbau in der Stadt Leingarten ist groß. Um auch für die Zukunft konkurrenzfähig auf dem Markt zu bleiben, müssen Gebäudeeinheiten geschaffen werden, die eine Erweiterung sowohl für die bestehenden Büros wie auch für landschaftsbauspezifische Elemente ermöglichen. Es wurde als Grundlage ein städtebauliches Konzept erarbeitet, dass diese Anforderungen erfüllt. Zur Umsetzung dieser städtebaulichen Konzeption ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vom 28.04.2023 gefasst. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach §§ 2 – 10 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung wurden durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans vom 08.03.2024 wird mitsamt Begründung, Textteil, Umweltbericht, artenschutzrechtlicher Untersuchung und Abwägungstabelle aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

13. Mai 2024 bis einschließlich 14. Juni 2024

auf der Homepage der Stadt Leingarten unter

www.leingarten.de | Leben und Wohnen| Bauen und Wohnen | Aktuelle Verfahren

veröffentlicht. Weiterhin werden die Unterlagen während dieser Phase im Foyer der Stadt Leingarten barrierefrei zugänglich sein.

Ebenso werden Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an dem Verfahren beteiligt und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Diese Unterrichtung erfolgt nach Baugesetzbuch elektronisch.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an felix.hellmich@leingarten.deoder info@leingarten.de übermittelt werden. Bei Bedarf können jedoch auch - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Leingarten, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten abgebeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadt Leingarten.

Leingarten, den 02.05.2024

Ralf Steinbrenner

 

Anlagen:

Flächennutzungsplanverfahren der Stadt Leingarten - 1. Änderung der 3. Fortschreibung

Auslegungsbeschluss/Veröffentlichungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat am 26.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Gartenwerkstatt, Gewann Hart“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Maßgeblich ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und örtlichen Bauvorschriften vom 11.04.2024 vom Büro IFK Ingenieure, Mosbach. Das Plangebiet umfasst ca. 1,94 ha. Es befindet sich im südlichen Teil der Ortslage von Leingarten. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt:

Im Norden – Südgrenze der Flurstücke 9855, 9857/3

Im Westen – Ostgrenze des Flurstücks 9857/3, Teilbereich Flurstück 9881

Im Süden – Nordgrenze der Flurstücke 9858, 9880, 9879, 9878, 9859, 5713/1

Im Osten - Westgrenze des Flurstücks Nr. 9857/1, Teilbereich Flurstück 9858

Die genaue Abgrenzung und Lage des Geltungsbereichs ist aus dem Planteil des Flächennutzungsplans ersichtlich. Im Einzelnen gilt der Lageplan des Büro IFK Ingenieure aus Mosbach und ist hier abgebildet.

Ziel der 1. Änderung der 3. Fortschreibung ist die Änderung der bisher als Gärtnerei eingetragenen Fläche im Gewann Hart als Sonderbaufläche. Die Änderung erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren. Der Änderungsbeschluss wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vom 28.04.2023 gefasst.

Der Entwurf der Änderung mit Stand vom 11.04.2024 wird mitsamt Begründung, Textteil, Umweltbericht, artenschutzrechtlicher Untersuchung und Abwägungstabelle aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

13. Mai 2024 bis einschließlich 14. Juni 2024

auf der Homepage der Stadt Leingarten unter

www.leingarten.de | Leben und Wohnen| Bauen und Wohnen | Aktuelle Verfahren

veröffentlicht. Weiterhin werden die Unterlagen während dieser Phase im Foyer der Stadt Leingarten barrierefrei zugänglich sein.

Ebenso werden Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an dem Verfahren beteiligt und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Diese Unterrichtung erfolgt nach Baugesetzbuch elektronisch.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an felix.hellmich@leingarten.deoder info@leingarten.de übermittelt werden. Bei Bedarf können jedoch auch - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Leingarten, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten abgebeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadt Leingarten.

Leingarten, den 02.05.2024

Ralf Steinbrenner

 

Anlagen:

http://www.leingarten.de//leben-und-wohnen/bauen-und-wohnen/aktuelle-verfahren