Vorabinformation über Beschränkte Ausschreibungen (§ 19 Abs. 5 VOB/A)
Der Auftraggeber informiert fortlaufend Unternehmen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 3 Nr. VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen: