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Stadt Leingarten (Druckversion)

Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen

In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen besonderen Schutz. Beispielsweise dürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Bei in der Denkmalliste verzeichneten Kulturdenkmalen gilt das nicht.

Die besondere Bedeutung eines Kulturdenkmals stellt die Denkmalschutzbehörde fest.

Das Denkmalbuch enthält die folgenden Angaben:

  • Bezeichnung des Kulturdenkmals
  • Lage
  • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
  • Tag der Eintragung

Voraussetzungen

  • Das Kulturdenkmal hat eine besondere
    • wissenschaftliche,
    • künstlerische oder
    • heimatgeschichtliche Bedeutung
  • Aufgrund dieser Bedeutung besteht ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung.

Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung eines Kulturdenkmals bei der zuständigen Stelle schriftlich anregen.

Die meisten Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung werden auf Veranlassung staatlicher Stellen in das Denkmalbuch eingetragen (z.B. Burgen, Schlösser, Schlossgärten und Kirchen und historische Friedhöfe).

Fristen

Bitte informieren Sie sich über eventuelle Fristen bei der zuständigen Stelle.

Unterlagen

Fotos innen/außen, Pläne soweit vorhanden.
Bitte geben Sie den Grund (Eigentümer, Kaufinteressent, Kauf, Verkauf usw.) an.

Kosten

Bitte informieren Sie sich über die Kosten bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Bitte informieren Sie sich über die Bearbeitungsdauer bei der zuständigen Stelle.

Sonstiges

Bitte laden Sie in den Online-Antrag Fotos innen/außen sowie Pläne (soweit vorhanden).

Zuständigkeit

  • für die Eintragung: das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk das Kulturdenkmal liegt
  • für eine Beratung: die untere Denkmalschutzbehörde
    Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Kulturdenkmal liegt, die Gemeindeverwaltung oder das Landratsamt.

Vertiefende Informationen

  • Denkmalliste

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

LRA HN

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