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Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen

Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen.

Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) finden Sie eine Liste, für welche Anlagen diese Pflicht gilt.

Über die Bestellung müssen Sie Ihre Immissionsschutzbehörde informieren.

Zu den wichtigsten Aufgaben von Immissionsschutzbeauftragten gehören:

  • Beratung des Betreibers und der Betriebsangehörigen Angelegenheiten des Immissionsschutzes
  • Hinwirken auf die Einführung von umweltfreundlichen Verfahen und Erzeugnissen und Mitwirkung bei deren Einführung durch Begutachtungen
  • Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften des Immissionsschutzes (z.B. durch Kontrolle der Anlagen und Durchführung von Messungen)
  • Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Anlagen ausgehen, sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen und Pflichten des Immissionsschutzrechts
  • jährliche Berichterstattung an den Betreiber über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen

Voraussetzungen

Voraussetzungen für Immissionsschutzbeauftragte sind:

  • Besitz der erforderlichen Fachkunde durch
    • Hochschulabschluss im Bereich des Ingenieurwesens, der Chemie oder Physik
    • Teilnahme an einem oder mehreren anerkannten Lehrgängen und
    • mindestens zweijährige praktische Erfahrung im Umgang mit den Anlagen
  • Erforderliche Zuverlässigkeit

Die zuständige Stelle kann auf Antrag Ausnahmen von bestimmten Voraussetzungen erlassen.

Verfahrensablauf

Sie müssen zunächst den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung unterrichten. Die Bestellung müssen Sie schriftlich festhalten und die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten genau beschreiben.

Danach müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle mitteilen. Dies gilt auch für eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung der bestellten Personen.

Außerdem müssen Sie Ihre Immissionsschutzbeauftragten bei deren Aufgaben unterstützen, soweit erforderlich. Beispiele:

  • Hilfskräfte, Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen und
  • die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.

Fristen

Sie müssen ie Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten sofort der zuständigen Stelle mitteilen.

Unterlagen

Grundsätzlich hat der Betreiber die Bestellung der/des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung ihrer/seiner Aufgaben sowie Veränderungen in ihrem/seinem Aufgabenbereich und deren/dessen Abberufung der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss mindestens enthalten: Namen der/des Betriebsbeauftragten und Angaben über Fachkunde; falls mehrere Beauftragte bestellt sind, auch deren Aufgabenabgrenzung. Im Online-Antrag können diese Angaben über "Unterlagen" hochgeladen werden. Ein Textfeld für weitere Angaben steht unter "Ihr Anliegen" zur Verfügung.

Kosten

Die Anzeige ist kostenlos.

Sonstiges

Werden in einem Unternehmen mehrere Immissionsschutzbeauftragte bestellt, müssen Sie die Aufgaben koordinieren. Hierzu gehört auch die Bildung eines Ausschusses für Umweltschutz.

Betriebsbeauftragte, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestellt werden, müssen Sie in die Koordinierung einbeziehen.

Zuständigkeit

die Immissionsschutzbehörde

Immissionsschutzbehörde ist,

  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • das Regierungspräsidium, sofern
    • sich auf Ihrem Betriebsgelände mindestens eine Anlage nach Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU befindet oder
    • der Betrieb der Störfall-Verordnung unterliegt

Vertiefende Informationen

Die Behörde kann eine Abberufung verlangen.

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

s. u.

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