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Stadt Leingarten (Druckversion)

Wichtige Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr

Die Stadt Leingarten ermittelte bis zum Jahre 2010 die Menge des anfallenden Abwassers, wie die meisten Gemeinden in Baden-Württemberg, anhand des auf der Wasseruhr nachgewiesenen Wasserverbrauchs. 

Diese Praxis hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.03.2010 im Rahmen eines Rechtsstreits einer Gemeinde aus dem Schwarzwald als rechtswidrig eingestuft. Leingarten war deshalb verpflichtet die bis zum Jahre 2010 angewendete Abrechnungspraxis beginnend mit der Jahresendabrechnung 2011 zu ändern. 

Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist es notwendig, die Abwassergebühr nicht mehr ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab (Wasserverbrauch) festzusetzen, sondern auch einen Gebührenanteil auf die Beseitigung des Niederschlagswassers zu berechnen. Dies bedeutet, dass die Gemeindeverwaltung für jedes Grundstück die Flächen ermitteln muss, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr.

Ansprechpartner

Bei Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an den Kämmerer der Stadt Leingarten:

Herrn Stefan Schnepf
Heilbronner Straße 38
74211 Leingarten
Telefonnummer: 07131 406124
Faxnummer: 07131 406138
E-Mail schreiben

http://www.leingarten.de//rathaus-und-service/buergerservice/gesplittete-abwassergebuehr