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Stadt Leingarten (Druckversion)

Aktuell gültige Steuer- und Gebührensätze

Nachstehend finden Sie die aktuell gültigen Steuer- und Gebührensätze von Leingarten.

Grund- und Gewerbesteuer

  • Grundsteuer A: 390 v. H. (Hebesatz)
  • Grundsteuer B: 390 v. H. (Hebesatz)
  • Gewerbesteuer: 370 v. H. (Hebesatz)

Hundesteuer

Wasser und Abwasser

  • Wasserpreis ab 01.01.2023: 1,31 Euro/m³ (zzgl. 7 % Mwst)
  • Schmutzwassergebühr ab 01.01.2023: 1,59 Euro/m³
  • Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2023: 0,47 Euro/m²
  • Formular Eigentümerwechsel (PDF-Datei)

Kindertagesstättengebühren / Monat bei 6 Stunden Betreuung (ab 01.09.2023)

  • Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren: 138,00 Euro
  • Pro Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 107,00 Euro
  • Pro Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 72,00 Euro
  • Pro Kind aus einer Familie ab 4 Kindern unter 18 Jahren: 24,00 Euro

Gebühren für die Kleinkindbetreuung / Monat bei 6 Stunden Betreuung (ab 01.09.2023)

  • Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren: 408,00 Euro
  • Pro Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 303,00 Euro
  • Pro Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 205,00 Euro
  • Pro Kind aus einer Familie ab 4 Kindern unter 18 Jahren: 81,00 Euro

Gebühren für die Kinderbetreuungsgruppe / Stunde (ab 01.09.2023)

  • Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren: 3,50 Euro
  • Pro Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 3,00 Euro
  • Pro Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 2,50 Euro
  • Pro Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren: 1,50 Euro

Gebühr für Ferienbetreuung von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr / Woche, 10 Std./Tag (ab 01.09.2023)

für Schüler

  • Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren: 110,40 Euro
  • Pro Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 85,60 Euro
  • Pro Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 57,60 Euro
  • Pro Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren: 19,20 Euro

Gebühren für die Betreuung an der Schule bei 1 Stunde / Woche im Monat (ab 01.09.2023)

  • Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren: 8,28 Euro
  • Pro Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 6,42 Euro
  • Pro Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 4,32 Euro
  • Pro Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren: 1,44 Euro
http://www.leingarten.de//leben-und-wohnen/steuern-und-gebuehren