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Stadt Leingarten (Druckversion)

Achtung: Änderung im baurechtlichen Verfahren!

Autor: Felix Hellmich
Artikel vom 07.03.2024

Zum 25.11.2023 ist die neue Fassung der Landesbauordnung (LBO) in Kraft getreten. Die Landesbauordnung regelt unter anderem die Verfahrensgrundsätzen von Baugenehmigungsverfahren im Land Baden-Württemberg. Das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ soll zur Beschleunigung der Verfahren beitragen, hat jedoch auch auf den ersten Blick weitgreifende Folgen für Bauherren und deren Nachbarn. Über diese wollen wir hiermit informieren.

1. Änderung der Nachbarbeiteiligung

Alte LBO:
Die Stadt Leingarten hat die Beteiligung der Angrenzer selbst und nach eigener Maßgabe vorgenommen. Hier wurden grundsätzlich alle direkten Angrenzer eines Bauvorhabens beteiligt. Diese konnten Einwendungen hierzu abgeben.

 

Neue LBO:
Auf die Nachbarbeteiligung hat die Stadt keinen Einfluss mehr. Die Stadt darf nur noch auf Maßgabe vom Landratsamt beteiligen und hat hier keinen eigenen Entscheidungsspielraum mehr. Die Nachbarbeteiligung findet nur noch dann statt, wenn im Rahmen des Bauantrags Befreiungen, Abweichungen oder Ausnahmen von nachbarschützenden Vorschriften beantragt wurden. Dies hat zur Folge, dass die meisten Nachbarn erst mit Erteilung der Baugenehmigung von einem Vorhaben erfahren.

Aber:
Die rechtliche Stellung der Nachbarn wird grundsätzlich nicht geschmälert. Den Wunsch zur Einsichtnahme in die Bauvorlagen wird den direkten Angrenzern vonseiten der Stadt weiterhin erfüllt. Auch vorher waren Einwendungen nur dann erfolgreich, wenn sich diese auf nachbarschützende Vorschriften stützen konnten (Abstandsflächen, Stellplätze, Baugrenze, …). Und auch vorher konnte man im Widerspruchsverfahren keine neuen Einwendungen vorbringen, die im Rahmen der Nachbarbeteiligung nicht vorgebracht werden - der Kläger ist dann „materiell präkludiert“. Beteiligt die Baurechtsbehörde Angrenzer nicht, die eigentlich ein Recht auf Beteiligung gehabt hätten, so tritt keine materielle Präklusion ein.

Das heißt: im Widerspruchsverfahren kann der Angrenzer seinen Anspruch auf Behandlung der Einwendung geltend machen!

2. Einreichung von Bauanträgen

Alte LBO:
Anträge und Bauvorlagen wurden bei der Stadt Leingarten eingereicht. Notwendige Befreiungen, Abweichungen oder Ausnahmen von baurechtlichen Vorschriften wurden im normalen Genehmigungsverfahren automatisch mitgeprüft und je nach Genehmigungsfähigkeit erteilt.

Neue LBO:
Anträge und Bauvorlagen müssen direkt bei der Baurechtsbehörde eingereicht werden. Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen müssen künftig vom Bauherren ausdrücklich beantragt werden.

3. Weitere Änderungen

  • Die Baurechtsbehörden stellen die eingereichten Anträge und Bauvorlagen unverzüglich der betroffenen Gemeinde bereit.
     
  • Sofern eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts, die auch dem Schutz des Nachbarn dienen, erteilt werden soll, benachrichtigt die Gemeinde auf Veranlassung und nach Maßgabe der Baurechtsbehörde die Eigentümer angrenzender Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen über das Bauvorhaben.
     
  • Baurechtsbehörden müssen auch allen nicht beteiligten Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, ihre Entscheidung bekannt geben.
     
  • Im Kenntnisgabeverfahren hat die Baurechtsbehörde innerhalb von fünf Arbeitstagen dem Bauherrn den Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen elektronisch in Textform zu bestätigen.
     
  • Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig elektronisch bekanntgegeben werden können.
     
  • Ab 1. Januar 2025 ist eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen.

Rechtsgrundlagen

http://www.leingarten.de//stadt-leingarten/aktuelles-aus-der-stadt