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Abwasserentsorgung

Abwasser ist durch Gebrauch verunreinigtes beziehungsweise in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung verändertes Wasser. Auch das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser gilt als Abwasser.

Abwässer werden durch die Kanalisation gesammelt und transportiert, anschließend in Kläranlagen behandelt und danach in Gewässer eingeleitet. Teilweise wird Abwasser auch nach einer Reinigungsbehandlung in Industriebetrieben direkt in Gewässer eingeleitet.

Generelle Zuständigkeit:

die untere Wasserbehörde

Untere Wasserbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Ablauf:

Für die Abwasserentsorgung sind die Kommunen zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände mit der Abwasserbehandlung beauftragen. Als Grundstückseigentümer haben Sie das Recht und die Pflicht, Ihr Grundstück an die Abwasserversorgung anschließen zu lassen.

Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

Die Gebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung trägt entweder der Hausbesitzer oder der Mieter eines Gebäudes oder Grundstücks. In der Regel gibt es für jeden Haushalt einen Wasserzähler, auf dem die Menge des verbrauchten Wassers abgelesen werden kann. Die abgerechnete Abwassermenge entspricht der des verbrauchten Frischwassers.

Hinweis: Wenn ein Grundstück über große versiegelte Flächen verfügt, kann das ablaufende Niederschlagswasser zusätzlich abgerechnet werden.

Kosten:

Für das Abwasser, das über die kommunale Kanalisation in Kläranlagen behandelt und danach in Gewässer eingeleitet wird, erheben die Kommunen Abwassergebühren. Die Höhe der Gebühren legt jede Kommune oder jeder Zweckverband auf der Grundlage einer Kostenkalkulation in eigener Zuständigkeit fest.

Detaillierte Informationen zu den Abwassergebühren, Möglichkeiten ermäßigter Tarife und besonderen Regelungen, insbesondere in Neubaugebieten, finden Sie in der Abwasserwassersatzung Ihrer Wohnortgemeinde.

Rechtsgrundlage:

Zuständige Personen:

Herr Ralf Eschelbach

Herr Ralf Eschelbach
Rathaus Zimmer 8
Daimlerstraße 21
74211 Leingarten
Fon: 07131/406117
Fax: 07131/406138
E-Mail schreiben

Sprechzeiten:
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Herr Tim Breitenöder

Herr Tim Breitenöder
Rathaus, Zimmer 10
Daimlerstraße 21
74211 Leingarten
Fon: 07131/406114
Fax: 07131/406138
E-Mail schreiben

Sprechzeiten:
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Frau Andrea Schukraft

Frau Andrea Schukraft
Rathaus Zimmer 9
Daimlerstraße 21
74211 Leingarten
Fon: 07131/406116
Fax: 07131/406138
E-Mail schreiben

Sprechzeiten:
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Frau Brigitte Kopp

Frau Brigitte Kopp
Rathaus Zimmer 9
Daimlerstraße 21
74211 Leingarten
Fon: 07131/406113
Fax: 07131/406138
E-Mail schreiben

Sprechzeiten:
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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